ENERGIE
Koalition nimmt Änderungen für Fernwärme zurück
Berlin – Laut Vertretern von Union und SPD wird es mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) keinen Methodenwechsel bei
den Primärenergiefaktoren für die Fernwärme geben. Bei einer Veranstaltung des Verbandes kommunaler Unternehmen
(VKU) zu Wärmenetzen bestätigten die Bundestagsabgeordneten Carsten Müller (CDU) und Timon Gremmels (SPD), dass
der im Referentenentwurf zum GEG vorgesehene Methodenwechsel bei der Ermittlung des Primärenergiefaktors von
Fernwärme aus Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) vom Tisch sei.
Die Bundesregierung hatte den soforti-
gen Wechsel auf die sogenannte Car-
not-Methode geplant, um den Energie-
aufwand zur Erzeugung von Fernwärme
sachgerechter abbilden zu können. Dem
Vernehmen nach soll es nun Übergangs-
fristen geben.
Kraftwerksbetreiber hatten den Schritt
kritisiert. „Das Resultat wäre eine massive
Erhöhung des Primärenergiefaktors bei
Fernwärme-Bestandsnetzen ab 2021“,
hatte Mainova-Vorstand
Constantin
Alsheimer
im Interview mit energate
betont. Für Neubauten mit Fernwärme-
versorgung hätte der Wechsel deutlich
strengere energetische Vorgaben zur
Folge gehabt. Die Fernwärme wäre damit
für Bauherren nicht mehr attraktiv, so die
Befürchtung.
Noch kein Zeitplan für GEG-Beschluss
Nun soll weiterhin die Strom-Gutschriftme-
thode gelten. Wann das Gebäudeenergie-
gesetz vom Kabinett verabschiedet wird,
ist aber weiter offen. Der Energiestaatsse-
kretär im Bundeswirtschaftsministerium,
Andreas Feicht
, sagte bei der VKU-Ver-
anstaltung, aktuell gebe es noch Diskus-
sionen mit dem Bundesumweltministe-
rium zum Referentenentwurf. Ziel sei es,
diesen schnell in die Ressortabstimmung
zu geben. Keine Neuigkeiten konnte er
beim Thema steuerliche Absetzbarkeit von
energetischen Gebäudesanierungen ver-
künden. Diese seien ein wichtiges Instru-
ment für den Klimaschutz, sagte Feicht.
Von einer Lösung im Streit um die Kosten,
Hier lesen Sie jede Woche aktuelle Energie-
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energate
– Fachmedium für Energiethemen
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Energie mit dem Medienhaus ener-
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sagte er aber nichts. Bisher verweigert das
Bundesfinanzministerium zusätzliches Geld
für das Instrument.
(kw/schi)
WETTBEWERB
Projekte für attraktives Wohnen in ländlichen Räumen gesucht
Der Wettbewerb „Menschen und Erfolge“ startet in die siebte Runde. Unter dem Motto „Lebenswerte Stadt- und Orts-
kerne in ländlichen Räumen“ werden Projekte gesucht, die erfolgreich zur Verbesserung des Wohnangebots und -um-
felds in kleinen Kommunen beitragen. Die besten Projekte werden von einer Jury ausgewählt und im Herbst 2019 prä-
miert. Insgesamt steht ein Preisgeld von 20.000 Euro zur Verfügung.
Im Fokus des diesjährigen
Wettbewerbs „Menschen
und Erfolge“ steht das
Thema Wohnen in Klein-
städten und Gemeinden
ländlicher Räume. Neben
einem bedarfsgerechten
und qualitätsvollen Wohn-
angebot gehört dazu auch
ein attraktives und leben-
diges Umfeld, das sich
nicht nur aus der gebau-
ten Umwelt, sondern
auch durch die Gestal-
tung öffentlicher und grü-
ner Freiräume sowie dem
sozialen Miteinander aus-
zeichnet.
Gesucht werden erfolgrei-
che Projekte, welche einen
erkennbaren Mehrwert
für die Kommune schaf-
fen und die Lebenssitua-
tion vor Ort verbessern.
Ab sofort können sich
bis einschließlich 16.
Juni 2019 Einzelperso-
nen, Gruppen, Unter-
nehmen,
Vereine,
Verbände, Städte und
Gemeinden, Land-
kreise sowie Kammern
mit ihren Beiträgen
bewerben. Eine unab-
hängige Jury wird die
Projekte nach den Kri-
terien Engagement,
Kooperation, Beitrag
zum Gemeinschafts-
leben, Kreativität und
Innovation, Nachhal-
tigkeit und Baukultur
bewerten.
Der
Wettbewerb
„Menschen
und
Erfolge“ ist eine
gemeinsame Initiative
des Bundesministeri-
ums des Innern, für Bau und Heimat mit
den Partnern Deutscher Landkreistag (DLT),
Deutscher Städte- und Gemeindebund
(DStGB), Deutscher Bauernverband (DBV),
Zentralverband des Deutschen Handwerks
(ZDH), Bundesverband Garten-, Land-
schafts- und Sportplatzbau (BGL), Bundes-
verband der Deutschen Volksbanken und
Raiffeisenbanken (BVR), Bund Deutscher
Landschaftsarchitekten (BDLA) und Bun-
desverband der gemeinnützigen Landge-
sellschaften (BLG). Er wird unter dem Dach
der Nationalen Stadtentwicklungspolitik
ausgelobt.
Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und
Raumforschung (BBSR) koordiniert den
Wettbewerb gemeinsam mit dem Büro
„SPRINT – wissenschaftliche Politikbera-
tung“.
(schl/schi)
Teilnahme und weitere Informationen
zum Wettbewerb finden Sie unter
Quelle: BMI
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21/2019