WOHNUNGSPOLITISCHE INFORMATIONEN 20/2019 - page 6

„Die Notvorstandsbestellung für eine Genossenschaft ist nicht im Genos-
senschaftsgesetz geregelt. Es besteht insoweit eine Regelungslücke. Es
ist indes bisher noch nicht höchstrichterlich darüber entschieden, wie
diese Regelungslücke geschlossen wird. In Rechtsprechung und Litera-
tur werden unterschiedliche Ansätze vertreten. Während die einen § 29
BGB analog anwenden und darüber die Zuständigkeit des Rechtspflegers begründen
wollen, halten andere § 85 Aktiengesetz (AktG) für anwendbar und kommen dar-
über zur Zuständigkeit des Richters. Mit der Entscheidung des OLG Stuttgart liegt
nun zumindest eine oberlandesgerichtliche Entscheidung vor, die sich für die analoge
Anwendung von § 85 AktG und damit für die Zuständigkeit des Richters ausspricht.
Die ablehnende Entscheidung der Rechtspflegerin war daher im konkreten Fall auf-
zuheben, ohne dass es auf ihre inhaltliche Richtigkeit ankam.“
EXPERTENMEINUNG
von Dr. Matthias Zabel
GdW-Referent „Recht“
Foto: GdW, Urban Ruths
GdW-NEWS
Mat-Nr. 06505-5579
Notvorstandsbestellung einer Genossenschaft
ZAHL DER WOCHE
Bewerberinnen und Bewerbern kandi-
dieren bei der kommenden Europawahl
am 26. Mai auf deutschen Wahllisten
für das Europäische Parlament. So viele
wie nie zuvor. 54 der bei der Europa-
wahl 2014 gewählten 96 deutschen
Abgeordneten des Europäischen Par-
laments stellen sich erneut zur Wahl.
Der Frauenanteil unter den Antreten-
den liegt bei 34 Prozent gegenüber
31,1 Prozent bei der letzten Europa-
wahl 2014. Allein die Parteien FDP und
Die PARTEI stellten mehr Wahlbewer-
berinnen und -bewerber auf, als Lis-
tenplätze für Deutschland insgesamt
zu vergeben sind. Unter den Bewer-
berinnen und Bewerbern sind 43, die
bei der Europawahl 2019 erstmals
altersbedingt kandidieren dürfen. Die
18- bis 29-Jährigen stellen zusammen
16,8 Prozent aller Bewerberinnen und
Bewerber. Die größte Altersgruppe stel-
len mit 321 Bewerberinnen und Bewer-
bern und damit mit 24,8 Prozent die
50- bis 59-Jährigen, gefolgt von den
40- bis 49-Jährigen mit 272 Bewer-
berinnen und Bewerbern. Das Durch-
schnittsalter aller Bewerberinnen und
Bewerber liegt bei 45,2 Jahren. Der
jüngste Bewerber ist 18 Jahre alt und
kandidiert für die Partei SPD. Die älteste
Kandidatin mit 90 Jahren hat die Partei
DIE RECHTE aufgestellt.
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Impressionen des 11. Wohnungsbautages in Berlin
Recht so
Wie das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart vor kurzem entschieden hat, ist die Notvorstands-
bestellung für eine Genossenschaft gemäß § 17 Nr. 2 Rechtspflegergesetz (RPflG) dem Richter
vorbehalten (Az.: 8 W 49/19). Eine Bestellung durch den Rechtspfleger ist unwirksam und
im Beschwerdeverfahren ohne inhaltliche Prüfung aufzuheben. Gemäß der entsprechenden
Satzung bestand der Vorstand der Genossenschaft im vorliegenden Fall aus mindestens
drei Mitgliedern. Zur Vertretung nach außen berechtigt waren gemäß der Satzung zwei
Vorstandsmitglieder oder ein Vorstandsmitglied zusammen mit einem Prokuristen. Im vor-
liegenden Fall legte das einzige hauptamtliche Vorstandsmitglied das Amt nieder. Daraufhin
beantragte die Genossenschaft, vertreten durch den Aufsichtsrat, die gerichtliche Bestellung
eines Notvorstandes. Die beiden verbliebenen nebenamtlichen Vorstandsmitglieder seien
wegen anderer beruflicher Aufgaben nicht in der Lage, die Genossenschaft zu führen. Das
Amtsgericht hat den Antrag jedoch zurückgewiesen. Zum einen sei nicht die Zuständigkeit
des Richters gegeben, zum anderen seien die Voraussetzungen für eine Notvorstandsbe-
stellung (Dringlichkeit) nicht gegeben, da eine reguläre Nachbestellung möglich sei. Auf die
Beschwerde der Genossenschaft hin, hat das OLG Stuttgart die Entscheidung des Amtsge-
richtes aufgehoben. Es sei keine Rechtspflegerzuständigkeit gegeben, sondern vielmehr sei
die Notvorstandsbestellung für eine Genossenschaft dem Richter vorbehalten.
Die Verbandspräsidenten Stefan Thurn (BDB),
Dr. Hannes Zapf (DGfM) und Reinhard Quast
(ZDB) kommentierten abschließend den Veran-
staltungstag.
Die Vorsitzende des Verbändebündnises auf der Pressekonferenz des Wohnungs-
bautags am Vormittag.
Enteignung sei nicht die Lösung aber als Thema
wichtig für die politische Debatte, erklärte der
Bundesvorsitzende der Linksfraktion Dr. Dietmar
Bartsch.
Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundes­
bauministerium, Marco Wanderwitz präsentier-
te einen Zwischenstand der Regierungsarbeit
zum Wohnungsbau.
Fotos: Verbändebündnis Wohnungsbau
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