WOHNUNGSPOLITISCHE INFORMATIONEN 27/2019 - page 4

ENERGIE
Deutschland braucht die klimapolitische Wende – für bezahlbares Wohnen
Berlin – „Wir brauchen in Deutschland eine Wohnwende und dazu gehört auch eine klimapolitische Wende für den Ge-
bäudebereich. Die Wohnungswirtschaft begrüßt daher den endlich erschienenen Referentenentwurf des Gebäudeener-
giegesetzes (GEG). Die Bezahlbarkeit des Wohnens stand sichtbar Pate bei dem Entwurf, muss aber bei der Auswahl und
Umsetzung der notwendigen Maßnahmen für mehr Klimaschutz noch viel stärker in den Vordergrund rücken. Deshalb
sind Nachbesserungen am GEG-Entwurf notwendig“, erklärte Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Woh-
nungswirtschaft GdW, am 26. Juni 2019 anlässlich der Verbändeanhörung des Bundesinnenministeriums und des Bundes-
wirtschaftsministeriums zum GEG.
Der GdW vertrat bei der Anhörung die Inte-
ressen von rund 3.000 Wohnungsunter-
nehmen in Deutschland. Sie sind Vorreiter
in Sachen Klimaschutz und Garanten für
das bezahlbare Wohnen in Deutschland.
Um die Klimaschutzziele zu erreichen,
muss die Klimapolitik viel stärker auf eine
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-Reduktion abzielen – und dazu muss
auch der aktuelle Rechtsrahmen entspre-
chend geändert werden. Bedauerlich
ist daher beim neuen GEG-Entwurf das
zögerliche Vorgehen hinsichtlich einer
Innovations- beziehungsweise Experimen-
tierklausel, bei der bereits die Treibhaus-
gasminderung in den Mittelpunkt gerückt
wird. Der GdW empfiehlt dringend, die
im Entwurf von November 2018 enthal-
tene Innovationsklausel wieder aufzuneh-
men. Die im GEG-Entwurf enthaltenen
Möglichkeiten, gebäudenah erzeugten
erneuerbaren Strom und KWK-Anlagen
anzurechnen, werden aber helfen, sekto-
renübergreifende und Quartierslösungen
für die Energiewende umzusetzen. Gleich-
zeitig müssen aber auch die Bremsen im
Gewerbesteuergesetz und beim Mieter-
strom gelöst werden.
Völlig ungeklärt ist weiterhin die Refinan-
zierung der hohen Investitionen in Ener-
gieeffizienz. „Die Politik muss sich end-
lich der Tatsache stellen, dass allein für die
Erreichung der Klimaschutzziele bis 2030
unrentierliche zusätzliche Investitionen
und Refinanzierungen in Höhe von 12 bis
26 Mrd. Euro jährlich notwendig sind“,
mahnte der GdW-Chef. „Staatliche Ziele,
gesetzliche Anforderungen und planeri-
sche Vorgaben müssen auch refinanziert
werden. Darüber machen sich bisher aber
jenseits von Sonntagsreden nur die wenigs-
ten Entscheider konsequent Gedanken. Im
Gegenteil. Bislang werden viele wirtschaft-
liche und soziale Themen auf dem Rücken
von Vermietern und Mietern abgeladen,
die dadurch zunehmend wirtschaftlich und
sozial überfordert sind“, so Gedaschko.
Deshalb sollte das Motto bei der Energie-
wende im Gebäudebereich lauten: Ver-
einfachung und Förderung statt weiterer
teurer Verschärfungen der Anforderun-
gen. Hindernisse für die Nutzung erneu-
erbarer Energien im Wohnquartier müssen
aus dem Weg geräumt und Investitionen
in den Klimaschutz massiv unterstützt wer-
den. Es gilt, jetzt die Weichen für eine sozial
verträgliche Gestaltung der Energiewende
beim Wohnen richtig zu stellen.
(schi)
Altmaier sagt Änderungen beim Mieterstrom zu
Berlin – Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) will im Herbst Änderungen am Mieterstromgesetz auf den Weg
bringen. Das bestätigte der Minister in einem Brief an die Koalitionsfraktionen, der der energate-Redaktion vorliegt.
Das 2017 in Kraft getretene Mieterstrom-
gesetz hat bisher kaum Wirkung entfaltet.
Bisher wurden laut Bundeswirtschaftsmi-
nisterium insgesamt 578 Anlagen mit einer
Leistung von 12 Megawatt (MW) mit der
Förderung gebaut, möglich wären 500 MW
pro Jahr. Der Zubau sei hinter den Erwartun-
gen geblieben, räumt Altmaier in dem Sch-
reiben ein. Ein Grund „könnten zu restriktive
Rahmenbedingungen für den Mieterstrom
sein“, schreibt der Minister. Von Verbänden
und Unternehmen war der bürokratische
Aufwand für die Mieterstromförderung
schon seit dem Start kritisiert worden. Alt-
maier sagt in dem Schreiben nun zu, dass
Ende September der gesetzlich vorgesehene
Evaluierungsbericht zum Mieterstromgesetz
vorliegen werde. Auf dieser Grundlage sol-
len dann Rahmenbedingungen, die sich als
zu restriktiv erwiesen haben, angepasst wer-
den und ein entsprechender Vorschlag dazu
im Herbst vorliegen. „Dabei werden wir ins-
besondere den räumlichen Zusammenhang,
die Höhe der Vergütung, die Abschaffung
der Anlagenzusammenfassung und das Lie-
ferkettenmodell berücksichtigen“, heißt es
in dem Schreiben.
SPD fordert Änderungen
Der Wirtschaftsminister reagierte damit
vor allem auf Druck aus der SPD-Fraktion.
Diese hatte in den Gesprächen zur Ände-
rung des Energiedienstleistungsgesetzes
auf eine Reform des Mieterstromgesetzes
gedrungen. Dieses Thema hat nun auch der
Wirtschaftsausschuss des Bundestages auf-
gegriffen. Die beiden SPD-Energiepolitiker
Johann Saathoff und Timon Gremmels zeig-
ten sich im Anschluss an die Ausschusssit-
zung zufrieden: „Mit einem Fokus auf der
dezentralen Stromerzeugung im Quartier,
einer auskömmlichen Förderung von Mie-
terstrommodellen sowie weiteren Erleich-
terungen hat die SPD in den Eckpunkten
zur Novelle ihre ganz konkreten Vorstel-
lungen durchgesetzt – ein großer Schritt
Richtung sozial gerechte Energiewende.“
Zustimmung für die Änderungen am Mie-
terstromgesetz kommt auch aus der Ener-
giebranche. Der Bundesverband Neue
Energiewirtschaft (BNE) lobte den Mut
zur Kurskorrektur, die das Tor zur urbanen
Energiewende für alle öffne. „Mieterstrom
hat das Potenzial zum nächsten großen
Ding der Energiewirtschaft zu werden“,
sagte Geschäftsführer Robert Busch. Mit
einer deutlichen Entbürokratisierung könn-
ten enorme Kräfte und privates Engage-
ment endlich freigesetzt werden.
(kw/schi)
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