WOHNUNGSPOLITISCHE INFORMATIONEN 27/2019 - page 3

BUNDESPOLITIK
Erfolge für die Wohnungswirtschaft: Steuerliche Probleme für Wohnungs­
genossenschaften beim Mieterstrom gelöst – Sonder-AfA beschlossen
Berlin – „Wir begrüßen ausdrücklich, dass die steuerlichen Probleme von Wohnungsgenossenschaften bei der Erzeugung
von Mieterstrom gelöst wurden“, erklärte Ingeborg Esser, Hauptgeschäftsführerin des Spitzenverbandes der Wohnungs-
wirtschaft GdW. „Das ist ein guter Erfolg, auf den wir jahrelang hingearbeitet haben. Jetzt kommt es darauf an, dass die
steuerlichen Probleme auch für alle anderen Wohnungsunternehmen gelöst werden. Das ist ein wichtiger Baustein für
die Energiewende im Gebäudebereich.“
Das Gesetz zur Einführung einer Sonder-
abschreibung zur steuerlichen Förderung
des Mietwohnungsneubaus inklusive einer
Änderung beim Thema Mieterstrom für
Vermietungsgenossenschaften war im
Dezember 2018 vom Deutschen Bundes-
tag verabschiedet worden. Die für den 14.
Dezember 2018 anberaumte Beratung im
Bundesrat fand allerdings nicht statt, denn
der Gesetzesbeschluss wurde kurzfristig
von der Tagesordnung genommen. In sei-
ner Sitzung am 28. Juni 2019 hat der Bun-
desrat dem Gesetz nun zugestimmt.
Mieterstrom: Gewerbesteuerli-
che Probleme lösen
Allerdings bezieht das so beschlos-
sene Gesetz beim Thema Mieter-
strom nur Photovoltaik-Strom ein
und schließt Strom aus Kraft-Wärme-
Kopplung (KWK) aus. Das muss in
Zukunft unbedingt noch geändert
werden. Darüber hinaus muss es
eine generelle Lösung der gewer-
besteuerlichen Problematik geben:
Wohnungsunternehmen, die Strom
aus erneuerbaren Energien wie Photo-
voltaik oder aus Kraft-Wärme-Kopplung
(KWK) lokal erzeugen wollen, werden wei-
terhin gravierend steuerlich benachteiligt.
Sobald sie den erzeugten Strom ins allge-
meine Netz einspeisen oder den Mietern
zur Verfügung stellen, wird die eigentlich
gewerbesteuerbefreite Vermietungstätig-
keit (erweiterte Kürzung) des Unterneh-
mens gewerbesteuerpflichtig. „Woh-
nungsunternehmen, die Strom erzeugen,
zahlen für das damit verbundene Geschäft
wie jeder andere auch die Gewerbesteuer.
Ihr Vermietungsgeschäft darf durch ein
Engagement bei der Energiewende aber
nicht benachteiligt werden“, so die GdW-
Hauptgeschäftsführerin.
Lineare Abschreibung von zwei auf
drei Prozent erhöhen
„Darüber hinaus ist die Idee, den bezahl-
baren Wohnungsbau steuerlich zu fördern,
absolut richtig. Allerdings ist die geplante
Sonderabschreibung hier nur ein Trop-
fen auf den heißen Stein“, erklärte
GdW-Hauptgeschäftsführerin Inge-
borg Esser. „Eine Sonderabschrei-
bung heizt den Markt kurzfristig an
und erhöht so den Druck auf die
Bauindustrie, deren Kapazitäten jetzt
schon kaum ausreichen. Sie ist ein
Anreiz, kann aber die längst überfäl-
lige Anpassung der regulären linea-
ren Abschreibung für den Neubau
von zwei auf drei Prozent nicht erset-
zen. Das wäre ein echter und länger
anhaltender Anreiz für den bezahl-
baren Wohnungsbau.“
(burk/schi)
Wohngeld ist wesentlicher Schlüssel für bezahlbares Wohnen –
geplante Erhöhung und regelmäßige Anpassung von zentraler Bedeutung
Berlin – „Bezahlbares Wohnen kann nur dann wirtschaftlich gesichert werden, wenn der Staat seine Verantwortung ge-
rade für einkommensschwache Haushalte stärker wahrnimmt. Das Wohngeld ist dafür ein zentraler Schlüssel. Es muss
daher in festgelegten und eng getakteten Zeitabständen an die Miet- und Einkommensentwicklung angepasst werden“,
erklärte Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW, anlässlich der ersten Beratung
der Wohngeldreform am 28. Juni 2019 im Deutschen Bundestag. Gleichzeitig appellierte er an Städte, Gemeinden sowie
die Agentur für Arbeit und die Rentenversicherung, die Menschen noch viel stärker über die Unterstützungsmöglichkeit
durch das Wohngeld aufzuklären.
Die Wohnungswirtschaft begrüßt aus-
drücklich, dass das Wohngeld nach dem
vom Bundeskabinett beschlossenen Ent-
wurf eines Gesetzes zur Stärkung des
Wohngeldes zum 1. Januar 2020 erhöht
und künftig alle zwei Jahre automatisch
angepasst werden soll. Der durchschnittli-
che staatliche Mietzuschuss für einen Zwei-
Personen-Haushalt soll zum 1. Januar 2020
von 145 Euro auf 190 Euro im Monat stei-
gen.
„Der Gesetzesentwurf zum Wohngeld ist
damit ein wesentlicher Beitrag für mehr
Gerechtigkeit am Wohnungsmarkt“,
lobte Gedaschko. Denn Wohngeldemp-
fänger müssen dann nicht mehr zwischen
der jährlich angepassten Sozialhilfe sowie
Grundsicherung für Arbeitssuchende und
dem bislang nicht regelmäßig angepassten
Wohngeld hin und her wechseln.
Die von der Bundesregierung geplante
Dynamisierungsregelung verhindert die-
sen sogenannten ‚Drehtüreffekt’ und
muss deshalb im Zuge der Beratungen im
Bundestag auch unbedingt so im Gesetz
bestehen bleiben. Damit würde eine zen-
trale Forderung der Wohnungswirtschaft
für mehr bezahlbares Wohnen zugunsten
von rund 660.000 Haushalten umgesetzt.
Mit der Erhöhung und regelmäßigen
Anpassung des Wohngeldes werde der
Entwicklung der vergangenen Jahre Rech-
nung getragen, denn die Wohnkosten und
die Verbraucherpreise sind seit der letzten
Anpassung zum 1. Januar 2016 deutlich
gestiegen, so der GdW-Chef.
„Dabei braucht es verschiedene Instru-
mente, um bezahlbaren Wohnraum für
Menschen mit niedrigem Einkommen zu
sichern – die zwei wichtigsten sind sozialer
Wohnungsbau und ein wirksames Wohn-
geld“, sagte Gedaschko.
(schi)
Quelle: Büro Roman Lorenz
27/2019 3
1,2 4,5,6,7,8
Powered by FlippingBook