WOHNUNGSPOLITISCHE INFORMATIONEN 5/2019 - page 2

BUNDESPOLITIK
vermögens in die Überlegungen zur ver-
billigten Abgabe von Grundstücken ein-
zubeziehen. Es darf hier nicht nur um die
Grundstücke der Bundesanstalt für Immo-
bilienaufgaben (BImA) gehen. Die nun
dafür eingesetzte Arbeitsgruppe sollte
Lösungen finden, um Grundstücke ver-
günstigt an die Genossenschaften abge-
ben zu können. Auch die BImA sollte dar-
auf achten, dass nicht nur Grundstücke
für den öffentlich geförderten Wohnungs-
bau verbilligt abgegeben werden, sondern
auch für den genossenschaftlichen Woh-
nungsbau, der immer das bezahlbare Seg-
ment bedient.“
Nutzung öffentlicher Liegenschaften
für sozialen Wohnungsbau verstärken
In der Expertenkommission unter dem Vor-
sitz von Marco Wanderwitz, Parlamentari-
scher Staatssekretär beim Bundesminister
des Innern, für Bau und Heimat, vertritt
der GdW-Präsident die Interessen der rund
3.000 Wohnungsunternehmen in Deutsch-
land. Bund, Länder und Kommunen haben
beim Wohngipfel am 21. September 2018
im Bundeskanzleramt erklärt, die Nutzung
öffentlicher Liegenschaften für Zwecke des
sozialen Wohnungsbaus zu verstärken und
gemeinsam mit den Kommunen darauf
hinzuwirken, dass öffentliche Grundstü-
cke in der Regel auf Grundlage der Kon-
zeptausschreibung für den Wohnungsbau
vergeben werden. Bis Mitte 2019 soll die
Kommission konkrete Vorschläge für Maß-
nahmen zur Verbesserung der Baulandbe-
reitstellung vorlegen. Die Expertenkommis-
sion will dabei auf die Empfehlungen der
Arbeitsgruppe Aktive Liegenschaftspolitik
des Bündnisses für bezahlbares Wohnen
und Bauen setzen und aktuelle Entwick-
lungen aufgreifen.
„Mir ist wichtig, über Aktivitäten und Pro-
gramme zu informieren, aber auch Hand-
lungsbedarfe und noch ‚unentdeckte‘
Mobilisierungspotenziale zu erarbeiten“,
erklärte der Parlamentarische Staatssekre-
tär
Marco Wanderwitz
.
GdW fordert intensivere Bauland­
aktivierung im Außenbereich
„Ein entscheidendes Nadelöhr für mehr
bezahlbaren Wohnraum in Deutschland ist
die Bereitstellung von passenden Bauflä-
chen“, erklärte GdW-Präsident Gedaschko.
„Allein im Innenbereich einer Stadt ist
es nicht zu schaffen, durch Neubau und
Nachverdichtung ausreichend bezahlbaren
Wohnraum zu bauen.“ Daher ist es not-
wendig, auch den Außenbereich in passen-
dem Umfang zur Wohnraumaktivierung zu
nutzen. Dies kann nur gelingen, wenn die
Kommunen eine aktive Bodenpolitik betrei-
ben. So ist beispielsweise die Entstehung
von Wohnraum im planungsrechtlich als
‚Außenbereich‘ deklarierten Teil einer Kom-
mune aufgrund verschiedener Regelungen
des Baugesetzbuches stark eingeschränkt.
Der GdW appelliert daher an die Kom-
munen, bei der Bauleitplanung darauf zu
achten, welche Gebiete sie als Innen- und
Außenbereich deklarieren und dies den
aktuellen Notwendigkeiten auf dem Woh-
nungsmarkt anzupassen. Um aktive Boden-
politik betreiben zu können, brauchen dar-
über hinaus Städte in ländlichen Räumen
stärkere Eingriffsrechte bei der Stadtent-
wicklung als bisher, etwa um kleine Grund-
stücke zusammenlegen zu können oder
nicht mehr funktionsfähige Grundstücksflä-
chen und Gebäudegrundrisse zu bereinigen.
Zentrales Element einer passgenauen
Boden- und Baulandpolitik ist weiterhin die
Vergabe von Bauflächen auf Basis kommu-
naler Wohnraumkonzepte und nicht – wie
vielerorts noch üblich – nach dem Höchst-
preisverfahren. Zudem appellierte der GdW
an die Kommission, auch die Baukosten,
die Normen und das Bauordnungsrecht
auf den Prüfstand zu stellen. „In diesen
Bereichen liegen schon viele Ergebnisse
bereit, deren Umsetzung aber noch auf
sich warten lässt“, so Gedaschko. Das im
Koalitionsvertrag verankerte Planungs- und
Baubeschleunigungsgesetz muss zügig
kommen. Aus Sicht der Wohnungswirt-
schaft seien alle Maßnahmen wichtig, die
zu einer sinnvollen Nachverdichtung, Auf-
stockung von Gebäuden und zur Neuaus-
weisung führen.
Hintergrund: Erbbaurechtsgrundstücke
aus dem Bundeseisenbahnvermögen
Das Bundeseisenbahnvermögen hat
ursprünglich im Rahmen der Wohnungs-
fürsorgeverpflichtung für die Bedienste-
ten der Deutschen Bahn Grundstücke im
Erbbaurecht an die Eisenbahn-Wohnungs-
genossenschaften sowie die Eisenbahn-
gesellschaften vergeben. Die Grundstü-
cke, die an die Eisenbahngesellschaften im
Erbbaurecht vergeben waren, wurden vor
dem Verkauf der betreffenden Unterneh-
men durch den Bund in das Eigentum der
Gesellschaften übertragen. Dafür wurde
damals unter Beteiligung des Spitzenver-
bandes der Wohnungswirtschaft GdW ein
spezielles Wertermittlungsverfahren abge-
stimmt. Die Erbbaurechtsgrundstücke der
Eisenbahn-Wohnungsgenossenschaften
wurden dabei nicht berücksichtigt. Nach-
dem die Erbbaurechtsgrundstücke aktu-
ell zunehmend an das Ende ihrer Laufzeit
gelangen, bestand Bedarf, mit dem Bun-
deseisenbahnvermögen ebenfalls ein Ver-
fahren bezüglich der Übertragung dieser
Erbbaurechte in das Eigentum der Woh-
nungsgenossenschaften abzustimmen. Die
Verhandlungen orientierten sich an dem
Verfahren für die Eisenbahn-Wohnungs-
gesellschaften – aber grundsätzlich stets
anhand der aktuellen Verkehrswerte der
Grundstücke. Der Mindestwert dabei ist
der Bodenrichtwert für das unbebaute
Grundstück. Die Folgen sind zum Teil
drastisch: Insbesondere in den Ballungs-
räumen wie München, Düsseldorf oder
Frankfurt gehen die Kaufpreise, für diese
Grundstücke, durch die Decke. Damit die
Wohnungsgenossenschaften solche Preise
überhaupt finanzieren können, sind sie
gezwungen, dies auch über höhere Mie-
ten auszugleichen.
(pet/burk/schi)
Die GdW-Stellungnahme anlässlich der
dritten Sitzung der Kommission „Nachhaltige
Baulandmobilisierung und Bodenpolitik“ finden
Sie hier:
Fortsetzung von Seite 1
Evaluierung der Mietpreisbremse: Weiteres Herumdoktern an den
Symptomen löst das Grundproblem angespannter Wohnungsmärkte nicht
Berlin – Bundesjustizministerin Katarina Barley hat am 24. Januar 2019 die Ergebnisse einer Evaluierung der Mietpreis­
bremse vorgestellt und plädiert für eine Verlängerung des Gesetzes. „Wenn mit derselben Intensität Maßnahmen für
bezahlbaren Wohnraum auf den Weg gebracht würden, wie über die Mietpreisbremse diskutiert wird, dann wäre viel
gewonnen. Es fehlt ein Planungs- und Baubeschleunigungsgesetz“, erklärte Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenver­
bandes der Wohnungswirtschaft GdW.
Statt die Bemühungen darauf zu konzen-
trieren ein falsches Instrument zu evaluie-
ren, müsse überprüft werden, ob die von
den Ländern bei Einführung der Mietpreis-
bremse in der Begründung angegebenen
langfristigen Maßnahmen zur Entlastung
der Wohnungsmärkte wirken. Je stärker
man in den Wohnungsmarkt eingreift, desto
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