Wohnungspolitische Informationen 19/2018 - page 8

GdW-NEWS
Mat-Nr. 06505-5527
Sanierungspflichten in einem in Wohnungseigentum aufgeteilten Altbau
ZAHL DER WOCHE
mehr Babys wurden 2016 im Vergleich
zum Jahr 2015 geboren. Wie das Sta­
tistische Bundesamt weiter mitteilte,
betrug der Anstieg rund sieben Pro­
zent. Insgesamt 792.131 Kinder kamen
2016 in Deutschland zur Welt. Damit
stieg die Anzahl der Geborenen das
fünfte Jahr in Folge und erreichte wie­
der das Niveau von 1996. In allen Bun­
desländern kamen mehr Kinder zur
Welt. In den westdeutschen Flächen­
ländern und in den Stadtstaaten stieg
die Geborenenzahl durchschnittlich um
acht Prozent, während sie in den ost­
deutschen Flächenländern mit einem
Plus von vier Prozent etwas schwä­
cher zunahm. Die zusammengefasste
Geburtenziffer – die beschreibt, wie
viele Kinder eine Frau im Laufe ihres
Lebens bekommen würde, wenn ihr
Geburtenverhalten so wäre wie das
aller Frauen zwischen 15 und 49 Jahren
im jeweils betrachteten Jahr – lag 2016
bei 1,59 Kindern je Frau. Das ist der
höchste seit 1973 gemessene Wert.
Mit der aktuellen Geburtenziffer von
1,59 Kindern je Frau rückte Deutsch­
land ins europäische Mittelfeld auf. Im
EU-Durchschnitt betrug die zusammen­
gefasste Geburtenziffer 1,60 Kinder je
Frau. Die höchste Geburtenhäufigkeit
in der EU hatten Frauen in Frankreich
mit 1,92, die niedrigste in Spanien und
Italien mit 1,34 Kindern je Frau.
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Gewinner der GreenTec Awards 2018 in der Kategorie Bauen
& Wohnen gekürt
Die Deutschen Amphibolin-Werke (DAW) wurden für ihre nachhaltigen
Holzveredlungsprodukte auf Basis von Leindotter mit dem GreenTec
Award 2018 in der Kategorie Bauen & Wohnen ausgezeichnet. Als Pate
der Kategorie überreichte Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverban­
des der Wohnungswirtschaft GdW, in Anwesenheit von Gunther Adler,
Staatssekretär im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, und
GreenTec Awards-Initiator Sven Krüger, die Urkunde an die Gewinner. Alle
nominierten Projekte und Produkte der Kategorie Bauen & Wohnen wur­
Recht so
„Für das Urteil war entscheidend, dass die Ursache der Feuchtigkeit in
einer fehlenden Abdichtung des Gebäudes insgesamt lag und damit
im Gemeinschaftseigentum; insofern war die Sanierung Aufgabe aller
Wohnungseigentümer. Kann also ein Wohnungseigentümer sein Eigen­
tumsrecht deshalb nicht nutzen, weil die Ursache seinen Ursprung in
einem Mangel hat, der im ‚Gemeinschaftseigentum‘ liegt, so müssen
diese auch insgesamt den Mangel beheben und für die Kosten aufkommen. Der von
den übrigen Eigentümern unternommene Versuch, die Zweckbestimmung der Räum­
lichkeiten des Klägers so zu ändern, dass diese anders – etwa als Keller – genutzt
werden, erteilte der BGH eine Absage. Eine solche Anpassung – so der BGH – könne
nur als Ultima Ratio in Ausnahmefällen und gegen Ausgleichszahlungen in Betracht
gezogen werden. Eine Verlagerung des Problems auf den betroffenen Eigentümer
erteilte der BGH damit zu Recht eine Absage. Gemeinschaftseigentum ist nun einmal
Gemeinschaftseigentum.“
EXPERTENMEINUNG
von Carsten Herlitz
Justiziar des GdW
Foto: Sebastian Schobbert
Mit Urteil vom 4. Mai 2018 (Aktenzeichen: V ZR 203/17) hat der Bundesgerichtshof (BGH)
über folgenden Sachverhalt entschieden: Die Parteien bildeten eine Wohnungs- und Teilei­
gentümergemeinschaft. Die Kläger ließen durch zwei Sachverständigengutachten feststel­
len, dass die sich in ihrem Teileigentum befindlichen und als „Laden“ beziehungsweise
„Büro“ bezeichneten Räumlichkeiten, Durchfeuchtungen an den Wänden befanden.
Zurückzuführen war dies unter anderem auf eine fehlende außenseitige Sockelabdich­
tung. Insofern verlangten die Kläger – hier abgekürzt – die entsprechende Beseitigung der
Schäden. Die beklagten übrigen Wohnungseigentümer lehnten dies ab und beschlossen
ein weiteres Sachverständigengutachten einzuholen. Der BGH hat entschieden, dass die
Kläger einen Anspruch auf die Sanierung des Gemeinschaftseigentums haben, da das
gemeinschaftliche Eigentum jedenfalls in einem solchen baulichen Zustand sein müsse,
dass das Sondereigentum zudem für den in der Teilungserklärung vorgesehenen Zweck
entsprechend genutzt werden könne.
GreenTec-Preisverleihung in der Kategorie Bauen & Wohnen auf der Außenter-
rasse des neuen Verbandssitzes des GdW in Berlin
Foto: GdW
den zuvor von einer Experten-Jury evaluiert. Die Holzveredlung
auf Basis von Leindotter ist eine nachhaltige und ökologische
Möglichkeit, um Holzbauelemente vor Witterungseinflüssen
zu schützen und deren Lebensdauer langfristig zu erhöhen.
Damit erfüllt sie alle Anforderungen Technologie, Gebäude
und Umwelt in Einklang zu bringen.
(spe/koch)
Weitere Infos finden Sie unter
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