Wohnungspolitische Informationen 19/2018 - page 3

BUNDESPOLITIK
Tag der Städtebauförderung: Erfolge sichtbar machen
Berlin – Den diesjährigen bundesweiten Tag der Städtebauförderung am 5. Mai 2018 nahm der Deutsche Verband für
Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung (DV) gemeinsam mit dem Spitzenverband der Wohnungswirtschaft
GdW und acht weiteren Verbänden zum Anlass, um die Bedeutung der Städtebauförderung hervorzuheben. Fach- und
Branchenverbände der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, Stadtentwicklung, Architektur, räumlichen Planung, des
Handwerks und Baugewerbes sowie des City- und Stadtmarketings würdigten in ihrer Positionierung die Städtebauför-
derung als zentrales Instrument einer nachhaltigen Stadtentwicklung.
Das Bundesbauministerium, die Länder,
der Deutsche Städtetag und der Deutsche
Städte- und Gemeindebund hatten den Tag
der Städtebauförderung vor vier Jahren ins
Leben gerufen, um den Einsatz der Förder­
mittel für Bewohner und Politiker sichtbar
zu machen, den Austausch zu befördern
und den Einsatz der Akteure vor Ort anzu­
erkennen.
Kommunen aus ganz Deutschland zeig­
ten an diesem Aktionstag ihre Projekte
bei Stadtteilführungen, Tagen der offenen
Tür oder Fachveranstaltungen. „Gemein­
sam mit unseren Mitgliedern und Part­
nern setzen wir uns für eine starke Städte­
bauförderung ein. Diese schafft wichtige
Voraussetzungen für die Qualifizierung
und den Ausbau der Infrastrukturen und
für die Baulandentwicklung in städtischen
Wachstumsregionen. Gleichzeitig leistet
die Städtebauförderung einen bedeutsa­
men Beitrag zur Entwicklung nachhaltiger
und attraktiver Städte in strukturschwa­
chen Räumen. Damit wird die Lebensqua­
lität der Menschen in ihrer Heimat in Stadt
und Land maßgeblich verbessert“, so Dr.
Jürgen Heyer, Präsident des DV und Mit­
initiator der verbändeübergreifenden Posi­
tionierung.
Klar ist: Die Herausforderungen der Stadt­
entwicklung werden komplexer; die Auf­
gaben der Städte und Gemeinden sind
stets im Wandel. Die klassischen Aufga­
ben der Städtebauförderung sind Stadtre­
paratur, städtebauliche Aufwertung sowie
Instandsetzung und Erneuerung der städ­
tischen Infrastrukturen. Daneben spielen
die energetische Stadterneuerung, die
Gestaltung der Klimaanpassung sowie die
Bewältigung der sozialen Spaltung eine
wichtige Rolle. Auch der demografische
Wandel, die Integration sowie die tiefgrei­
fenden Veränderungen durch die Digitali­
sierung gewinnen zunehmend an Bedeu­
tung. Gerade deswegen ist Kontinuität in
der Problembewältigung erforderlich, die
die Städtebauförderung bietet. Hier las­
sen sich Instrumente bündeln, qualifizieren
und Quartiere stärken. Eine Verstetigung
der Programmmittel auf mindestens dem
derzeitigen Niveau von 790 Millionen Euro
ist dafür unerlässlich.
Gesucht – Dein Stadtprojekt!
Zudem startete das Bundesbauministerium
seinen bundesweiten Wettbewerb „Die
Europäische Stadt – Wandel & Werte.“ Der
Wettbewerb ist eine Aktion des Ministe­
riums anlässlich des Europäischen Kultur­
erbejahres 2018. In Deutschland ist das
Kulturerbejahr unter dem Titel „Sharing
Heritage“ an fünf großen Themen aus­
gerichtet, darunter die Europäische Stadt
und ihr Erbe. Bis zum 20. Juli 2018 können
Städte und Gemeinden ihre Beiträge ein­
reichen. Partner des Wettbewerbs sind die
Länder und die kommunalen Spitzenver­
bände. Am 8. November 2018 werden im
Rahmen der denkmal-Messe in Leipzig die
besten Projekte ausgezeichnet.
(mag/koch)
Das gemeinsame Positionspapier finden Sie
unter diesem Kurz-Link:
weitere Infos zum Wettbewerb unter
Ländliche Räume:
Förderprogramme der Bundesministerien sollen Infrastruktur unterstützen
Berlin – Der Bund unterstützt mithilfe mehrerer Förderprogramme kommunale Investitionen in bauliche Anlagen oder
technische Infrastrukturen im ländlichen Raum. Die Förderprogramme sind in den entsprechenden Bundesministerien
und Ressorts, darunter im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, im Bundesministerium für Verkehr und digitale
Infrastruktur sowie im Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat verortet.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und
Energie stellt unter anderem Geld für ein
Bioenergieprogramm, die Bund-Länder-
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der
regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) für
strukturschwache Regionen sowie das För­
derprogramm „Energieberatung für Kom­
munen“ bereit. Des Weiteren werden das
CO
2
-Gebäudesanierungsprogramm für
energieeffizientes Bauen und Sanieren, das
Marktanreizprogramm Erneuerbare Ener­
gien (MAP) und das Modellvorhaben Wär­
menetzsysteme 4.0 finanziert. Das Bun­
desministerium für Verkehr und digitale
Infrastruktur gewährt Mittel auf Grund­
lage der Richtlinie „Förderung zur Unter­
stützung des Breitbandausbaus in der Bun­
desrepublik Deutschland vom 22. Oktober
2015“, der Förderrichtlinie Ladeinfrastruk­
tur in Deutschland vom 13. März 2017
und der Förderrichtlinie „Elektromobili­
tät vor Ort“ aktualisiert am 5. Dezember
2017. Das Bundesministerium des Inne­
ren, für Bau und Heimat stellt Fördermittel
für Programme der Städtebauförderung,
das Förderprogramm Investitionspakt
„Soziale Integration im Quartier“ und das
Bundesprogramm „Sanierung kommuna­
ler Einrichtungen in den Bereichen Sport,
Jugend und Kultur“ zur Verfügung. Dar­
über hinaus werden über das Bundespro­
gramm zur „Förderung von Investitionen
in nationale Projekte des Städtebaus“ und
das KfW-Programm „Energetische Stadt­
sanierung“ Gelder zur Verfügung gestellt.
(hib/koch)
Quelle: BMI
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