Wohnungspolitische Informationen 46/2018 - page 8

GdW-NEWS
Mat-Nr. 06505-5554
Mieter gegen Mieter – Schadenersatzanspruch?
ZAHL DER WOCHE
Jahre besteht in Deutschland das all-
gemeine Wahlrecht für Frauen. Am
9. November 1918 wurde die Repu-
blik ausgerufen. Das kurz darauf ver-
abschiedete „Gesetz über die Wahlen
zur verfassungsgebenden Nationalver-
sammlung“ vom 12. November 1918
gewährte allen Bürgerinnen und Bür-
gern ab 20 Jahren das aktive und pas-
sive Wahlrecht als reines Verhältnis-
wahlrecht. Am 19. Januar 1919 fanden
die ersten Wahlen zur verfassungsge-
benden Nationalversammlung statt,
an denen Frauen teilnehmen durften.
Die Wahlbeteiligung der Frauen lag bei
fast 90 Prozent, knapp 10 Prozent der
gewählten Abgeordneten der ersten
Nationalversammlung waren weiblich.
In der Bundesrepublik hat sich der
Anteil weiblicher Abgeordnete von 6,8
Prozent in der ersten Legislaturperiode
zwischen 1949 und 1953 bis auf 30,7
Prozent in der laufenden 17. Legislatur-
periode erhöht. Deutlich mehr als die
Hälfte der Abgeordneten der Fraktio-
nen von Bündnis 90/Die Grünen und
der Linken sind Frauen. Die SPD-Frak-
tion erreicht einen Frauenanteil von
41,8 Prozent. Den niedrigsten Frauen-
anteil haben die Fraktionen von CDU/
CSU mit 19,9 Prozent sowie die AfD
mit 10,8 Prozent.
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Wohnungswirtschaft setzt seriellen und modularen
Wohnungsbau in Szene – Neuer Imagefilm veröffentlicht
Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW hat einen neuen
Imagefilm produziert, der die großen Potenziale des seriellen und
modularen Wohnungsbaus für kostengünstigeres Bauen veranschau-
licht. Neben GdW-Präsident
Axel Gedaschko
kommen auch die
weiteren Initiatoren des internationalen Wettbewerbs für „Serielles
Recht so
„Nicht selten kommt es vor, dass etwa Wasser aus der benachbarten Miet-
wohnung in die eigene Mietwohnung eindringt und entsprechende Schä-
den verursacht. Dann stellt sich die Frage, wer für den Schaden aufkommt.
Hier ging es um Schäden an der Tapete. Eine Tapete ist in der Regel Eigen-
tum des Vermieters. Ist ihre Substanz beschädigt, so kann der betroffene
Mieter grundsätzlich keinen Schaden gegen den anderen Mieter geltend machen.
Zunächst nämlich wird es keine vertragliche Beziehung unter den Mietern geben. Auch
kann der Schadenersatzanspruch nicht auf eine Verletzung eines Rechts zum Besitz der
Mietsache gestützt werden. Denn der Besitzer kann nur Ersatz des Schadens verlangen,
der sich aus der Störung seiner Befugnis zur Nutzung ergibt. Hier aber war die Substanz
der Tapete beschädigt. Also: Hier müsste der Schaden vom Vermieter behoben und durch
den verursachenden Mieter – gegebenenfalls über die Versicherung – bezahlt werden.
In Vorleistung aber tritt – wie so häufig – der Vermieter.“
EXPERTENMEINUNG
von Carsten Herlitz
Justiziar des GdW
Foto: Sebastian Schobbert
Mit Urteil vom 7. September 2018 (Aktenzeichen 10 U 8/18) hat das Oberlandgericht
(OLG) Frankfurt über eine Klage zu entscheiden gehabt, bei der ein Kläger von der Beklag-
ten Schadenersatz wegen Beschädigung seiner Mietwohnung verlangt hat. Der Kläger war
Mieter einer Wohnung, die Beklagte Mieterin der darüber liegenden Wohnung. Aus dem
Leitungssystem trat Wasser aus und drang in die Wohnung des Klägers ein. Dieser behaup-
tete, dass das Wasser unkontrolliert aus dem Wasserhahn der Wohnung der Beklagten
ausgelaufen sei, weil die Beklagte eine unsachgemäße Reparatur des entsprechenden
Wasserhahns vorgenommen habe. Aufgrund der entsprechenden Schäden an der Tapete
verlangte der Kläger von der Beklagten den Ersatz der Kosten für die Neutapezierung. In
beiden Instanzen blieb der Kläger erfolglos. Weder aus dem Mietvertrag noch aus Eigen-
tum beziehungsweise Besitz könne der klagende Mieter Schadenersatz gegenüber der
Mieterin der darüber liegenden Wohnung aufgrund des Wasseraustritts verlangen.
Bauen“ zu Wort. Gunther Adler
, Staatsse-
kretär im Bundesbauministerium,
Marcus
Becker
, Vize-Präsident des Hauptverbandes
der Deutschen Bauindustrie, und
Barbara
Ettinger-Brinckmann
, Präsidentin der Bun-
desarchitektenkammer, erklären, wie die
Lösungen in Zukunft zu kostengünstigerem
und dennoch qualitätsvollem Bauen beitra-
gen können.
(koch)
Den Film finden Sie im GdW-Youtube-Kanal:
Foto: GdW
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