Wohnungspolitische Informationen 47/2018 - page 8

GdW-NEWS
Mat-Nr. 06505-5555
Kündigungsschutzklausel eines kommunalen Wohnungsträgers bei
Immobilienveräußerung
ZAHL DER WOCHE
Millionen Hektoliter beträgt die Wein­
ernte 2018. Das entspricht etwa 1,46
Milliarden herkömmlichen 0,75-Liter-
Flaschen. Wie das Statistische Bundes­
amt mitteilt, ist das die höchste Ernte­
menge seit 1999. Die deutschen
Winzerinnen und Winzer profitierten
vor allem von den für den Weinbau
günstigen Witterungsbedingungen im
Frühjahr und Sommer. Im Vergleich zum
Vorjahr stieg die Ernte um 46 Prozent.
Wichtigste Rebsorte war im Jahr 2018
Riesling mit einer Erntemenge von 2,4
Millionen Hektolitern, was einem Plus
von 55 Prozent gegenüber dem Jahr
2017 entspricht, gefolgt von Müller-
Thurgau mit 1,5 Millionen Hektolitern
ebenfalls mit einem Plus von 55 Pro­
zent und Blauem Spätburgunder mit
1,1 Millionen Hektolitern und damit
einem Ernteertragsplus von 40 Prozent
gegenüber der Vorjahresernte.
10,9
Der GdW unterwegs auf dem SPD Debattencamp, dem
Bundesparteitag von Bündnis90/Die Grünen und der Jubi­
läumsveranstaltung der Kommunalpolitischen Vereinigung
der CDU/CSU
Mit seinem mobilen Wohnzimmer war der GdW auf den politischen
Veranstaltungen der Parteien unterwegs, um über die aktuellen Heraus­
forderungen in der Wohnungspolitik zu diskutieren. Die Teilnehmer des
SPD Debatten Camps konnten ihre „Wohnwünsche“ am GdW-Stand an
einer Pinnwand sammeln.
Der Grünen-Parteitag stand ganz im Zeichen der anstehenden Europa­
wahlen im kommenden Jahr. Bei einem Kaffee im mobilen Wohnzimmer
wurde mit den anwesenden Teilnehmern und Politikern rege über die
Recht so
„Der BGH sah in der Kündigungsschutzregelung einen echten Vertrag
zugunsten Dritter, der dem Mieter der betreffenden Wohnung eigene
Rechte gegenüber dem Käufer als neuem Vermieter einräumt und die
von den Klägern ausgesprochene Kündigung ausschließt. Ein anderes
Ergebnis wäre auch unbillig gewesen. Denn der Käufer des Hausgrund­
stücks hat die Vertragsbestimmung gekannt und durch den Vertrags­
schluss auch akzeptiert. Denn mit der Bestimmung wollte die Stadt ihre Mieter schüt­
zen. Eine ordentliche Kündigung ist dem Käufer demnach verwehrt. Etwas anderes
gilt natürlich dann, wenn sich Mieter vertragsuntreu verhalten und Raum für eine
außerordentliche Kündigung ist. Insofern handelt es sich bei der hier vorgenomme­
nen Bestimmung auch mit Blick auf AGB um eine ausgewogene Regelung.“
EXPERTENMEINUNG
von Carsten Herlitz
Justiziar des GdW
Foto: Sebastian Schobbert
Mit Urteil vom 14. November 2018 (Aktenzeichen VIII ZR 109/18) hat der Bundesge­
richtshof (BGH) über eine Kündigungsschutzklausel eines kommunalen Wohnungsträgers
bei Immobilienveräußerung zu entscheiden gehabt. Der Kläger hat seinerzeit ein Haus­
grundstück von einer Stadt in NRW erworben und trat dadurch in den Mietvertrag ein.
Im Rahmen der Immobilienveräußerung enthielt der Kaufvertrag eine Regelung, wonach
die Mieter ein lebenslanges Wohnrecht haben und der Erwerber eine Kündigung insbe­
sondere wegen Eigenbedarfs oder wegen der Behinderung einer angemessenen wirt­
schaftlichen Verwertung nicht aussprechen darf. Möglich sei lediglich eine Kündigung
wegen erheblicher Verletzung vertraglicher Verpflichtungen. Gleichwohl hat der Kläger
das Mietverhältnis unter Angabe eines berechtigten Interesses gekündigt. Mit Blick auf
die Klausel hat der BGH die Kündigung für nicht wirksam erklärt.
Fotos: GdW
europapolitischen Positionen der Wohnungswirtschaft diskutiert.
Auf der Jubliäumsveranstaltung der Kommunalpolitischen Vereinigung der CDU/CSU (KPV)
war das GdW-Team auch mit Bundeskanzlerin Angela Merkel im Gespräch.
(koch)
GdW Hauptgeschäftsführerin Ingeborg Esser
mit Grünen-Politiker Cem Özdemir.
Über notwendige wohnungspolitische Schritte
sprachen SPD-Generalsekretär Lars Klingbeil
und GdW-Referent Olaf Mangold.
Bundeskanzlerin Angela Merkel im Gespräch
mit GdW-Geschäftsführer Dr. Christian Lieber-
knecht.
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