WOHNUNGSPOLITISCHE INFORMATIONEN 39/2018 - page 8

GdW-NEWS
Mat-Nr. 06505-5547
Fristlose Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses kann mit hilfsweise
erklärter ordentlicher Kündigung verbunden werden
ZAHL DER WOCHE
Flüchtlinge sind nach Angaben der Ver-
einten Nationen seit Jahresbeginn im
Mittelmeer ertrunken, davon allein 850
im Juni und Juli. Wie das Flüchtlings-
werk der Vereinten Nationen (UNHCR)
weiter mitteilte, seien die Zahlen des-
halb so alarmierend, weil es mehr
Todesfälle gebe, aber zugleich immer
weniger Menschen in Europa ankämen.
Das Mittelmeer sei damit weltweit die
tödlichste Seeroute. Von Hundert Men-
schen, die sich 2017 über die zentrale
Mittelmeer-Route auf die Reise mach-
ten, starben 2,3 Personen. In den ersten
sechs Monaten des Jahres 2018 waren
es 6,2 – fast dreimal so viele. Rund
60.000 Menschen haben laut UNHCR
im ersten Halbjahr das Mittelmeer über-
quert. Das sei etwa die Hälfte im Ver-
gleich zum Vorjahreszeitraum. Spanien
sei mit 23.500 Ankömmlingen derzeit
das Hauptziel.
1.400
Recht so
„Der BGH hält mit dieser Entscheidung an seiner bisherigen Rechtspre-
chung fest. Eine Zahlung rückständiger Mieten innerhalb einer Schonfrist
bis zum Ablauf von zwei Monaten nach Rechtshängigkeit des Räumungs-
anspruchs, hat nur die Unwirksamkeit der außerordentlichen Kündigung
zur Folge. Wird hilfsweise ordentlich gekündigt, so bleibt diese trotz Zah-
lung in der Welt. Eine Übertragung der Wirkungen der Schonfristrege-
lung auf die ordentliche Kündigung sieht das Gesetz nicht vor. Sie war zwar Gegen-
stand der Beratungen in der vergangenen Legislaturperiode, wurde jedoch seitdem
nicht aufgegriffen. Eine Übertragung auf die ordentliche Kündigung würde nur dann
Sinn machen, wenn die Besonderheiten der ordentlichen Kündigung berücksichtigt
werden (längere Kündigungsfristen) und die Schonfristregelung nur einmal im lau-
fenden Mietverhältnis in Anspruch genommen werden kann.“
EXPERTENMEINUNG
von Carsten Herlitz
Justiziar des GdW
Foto: Sebastian Schobbert
Wie der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 19. September 2018 entschieden hat
(Az.: VIII ZR 231/17 und VIII ZR 261/17), kann eine fristlose Kündigung eines Wohn-
raummietverhältnisses mit einer hilfsweise erklärten ordentlichen Kündigung verbunden
werden. Im vorliegenden Fall haben die beklagten Mieter jeweils die von ihnen geschul-
deten Mieten in zwei aufeinanderfolgenden Monaten nicht entrichtet. Daraufhin haben
die jeweiligen klagenden Vermieter die fristlose und zugleich die hilfsweise fristgerechte
ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses wegen Zahlungsverzugs erklärt. Die Mieter
beglichen nach Zugang der Kündigung die aufgelaufenen Zahlungsrückstände. Durch den
von den Mietern herbeigeführten Ausgleich der Zahlungsrückstände gilt die wirksam aus-
geübte fristlose Kündigung rückwirkend als unwirksam. In einer solchen Situation kommt,
wie der BGH entschieden hat, eine gleichzeitig mit der fristlosen Kündigung wegen Zah-
lungsverzugs hilfsweise ausgesprochene ordentliche Kündigung zur Geltung. Sofern die
gesetzlichen Anforderungen an die hilfsweise ausgesprochene ordentliche Kündigung
erfüllt sind, kann diese zur Beendigung des Mietverhältnisses nach Ablauf der gesetzlichen
Kündigungsfrist führen.
8. – 10. Oktober 2018, Messe München
Die Wohnungswirtschaft auf der Expo Real 2018
Bau-Staatssekretär
Gunther Adler (3. v. l.)
wird auf der Expo Real
mit den Präsidenten der
Verbände in der BID
diskutieren.
Foto: Büro Roman Lorenz
Live-Nachrichten von der Expo
Verfolgen Sie die wichtigsten Ereig-
nisse live per Twitter mit: Der GdW
twittert vom Stand der BID direkt
aus dem Messegeschehen der Expo
Real. Ausführliche Berichte über die
Aktionen am BID-Stand finden Sie
in den Sonderausgaben der wi zur
Expo am 8. und 9. Oktober online im
wi-Archiv sowie zusammengefasst
in der wi-Wochenausgabe vom 11.
Oktober auch auf Ihrem Schreibtisch.
Folgen Sie dem GdW auf Twitter unter
ie
wi-Sonderausgaben zur Expo finden Sie
ab 8. Oktober unter
Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW ist vom 8. bis 10. Oktober 2018 auf Euro-
pas größter Fachmesse für Immobilien und Investitionen, der Expo Real in München, vor Ort
am zentralen Stand der Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland (BID)
in Halle B2. In zahlreichen Expertenrunden mit hochrangigen Vertretern aus Politik und der
Wohnungs- und Immobilienbranche werden GdW-Präsident
Axel Gedaschko
, Hauptge-
schäftsführerin
Ingeborg Esser
und Geschäftsführer Dr.
Christian Lieberknecht
über die
Themen diskutieren, die die Branche bewegen. Neben Bundesbauminister
Horst Seehofer
werden unter anderem auch Staatssekretär
Gunther Adler
und der baupolitische Sprecher
der Unions-Bundestagsfraktion,
Kai Wegner
, mit am BID-Stand vertreten sein.
(schi)
Das komplette Standprogramm finden Sie auf der Rückseite der nächsten wi.
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