WOHNUNGSPOLITISCHE INFORMATIONEN 11/2017 - page 3

BUNDESPOLITIK
Gesetzgeber beschließt Nachhaltigkeitsberichterstattung für große
Unternehmen
Berlin – Der Deutsche Bundestag hat am 10. März das Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der
Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten, das sogenannte CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz, beschlossen.
Danach werden große kapitalmarktori-
entierte Unternehmen mit mehr als 500
Mitarbeitern verpflichtet, über wesent-
liche nichtfinanzielle Belange in einem
besonderen Abschnitt des Lageberichts zu
berichten - die sogenannte „nichtfinanzi-
elle Erklärung“. Unter „Corporate Social
Responsibility“ oder kurz CSR ist die gesell-
schaftliche Verantwortung von Unterneh-
men als Teil des nachhaltigen Wirtschaftens
zu verstehen.
Die nichtfinanzielle Erklärung soll neben
Angaben zu Umwelt-, Sozial- und Arbeit-
nehmerbelangen sowie zur Achtung der
Menschenrechte und zur Bekämpfung von
Korruption auch eine kurze Beschreibung
des Geschäftsmodells, der von der Gesell-
schaft in Bezug auf diese Belange verfolg-
ten Konzepte sowie die wichtigsten nichtfi-
nanziellen Leistungsindikatoren enthalten.
Sofern in Bezug auf einzelne Belange kein
Konzept verfolgt wird, besteht die Pflicht
zur Abgabe einer Negativerklärung nebst
klarer und begründeter Erläuterung der
Gründe. Auf den Ausweis berichtspflich-
tiger Aspekte darf lediglich dann verzich-
tet werden, wenn damit das Risiko einer
ernsthaften Schädigung der Geschäftslage
einhergeht.
Im Rahmen der Umsetzung der CSR-Richt-
linie hat Deutschland von dem Mitglieds-
staatenwahlrecht Gebrauch gemacht, die
nichtfinanzielle Erklärung entweder inner-
halb des Lageberichts oder im Rahmen
eines eigenständigen CSR- oder
integrierten Berichts zu ver-
öffentlichen.
Des Weiteren ist vor-
gesehen, die nichtfi-
nanzielle Erklärung
nur einer formellen
Prüfung durch den
Abschlussprüfer zu
unterziehen. D. h.,
dass der Abschlussprü-
fer lediglich die Vorlage
der nichtfinanziellen Erklärung
prüft und nicht deren Inhalt. Erlaubt soll
ausdrücklich die Verwendung von Berichts-
rahmenwerken sein – der Entwurf zur
Umsetzung der CSR-Richtlinie nennt hier-
bei explizit den Deutschen Nachhaltigkeits-
kodex (DNK).
Der GdW hat bereits im Jahr 2014 zusam-
men mit dem Rat für Nachhaltige Entwick-
lung (RNE) und der AGW Arbeitsgemein-
schaft großer Wohnungsunternehmen,
die erste branchenspezifische Ergänzung
des DNK entwickelt. Diese erweitert die
DNK-Kriterien um spezifische Kriterien, die
für die Wohnungswirtschaft von beson-
derer Bedeutung sind und gibt eine Ori-
entierungshilfe, über welche Aktivitäten
und Kernpunkte Unternehmen der
Wohnungs- und Immobilienbran-
che jeweils berichten können
und sollten. Für seine Aktivitä-
ten im Bereich Nachhaltigkeit
wurde der GdW 2016 mit dem
Immobilienmanageraward aus-
gezeichnet.
Mehr Informationen
dazu gibt es unter
de/energie-und-technik/nachhaltigkeit.
Hendricks fördert nationale Projekte des Städtebaus
Berlin – Bundesbauministerin Dr. Barbara Hendricks hat am 3. März 2017 die 24 ausgewählten „Nationalen Projekte des
Städtebaus 2017“ bekannt gegeben, die mit insgesamt rund 65 Millionen Euro gefördert werden. Beworben hatten sich
Gemeinden aus ganz Deutschland mit 90 einzelnen Projekten. Schwerpunkte der Förderung in diesem Jahr sind der de-
mografiegerechte und barrierefreie Umbau der Städte und Gemeinden, Maßnahmen zur Konversion von Militärflächen
und städtebauliche Kooperationen.
„Die geförderten Vorhaben sind Premium-
projekte der Baukultur in Deutschland. Sie
zeigen dem ganzen Land und sogar dar-
über hinaus, welch innovative und hoch-
wertige Lösungen der deutsche Städtebau
zu bieten hat. Das Programm ist damit ein
wichtiges Experimentierfeld für aktuelle
Fragen der Stadtentwicklung. Bei der Aus-
wahl der Vorhaben war uns auch wichtig,
wie sich Bürgerinnen und Bürger aktiv in
die Projekte einbringen“, so Hendricks.
Auf den Projektaufruf 2017 sind 90 Pro-
jektskizzen von Städten und Gemeinden
mit einem beantragten Bundeszuschuss
von rund 316 Millionen Euro eingegan-
gen. Eine interdisziplinär besetzte Exper-
tenjury unter Vorsitz des Parlamentari-
schen Staatssekretärs Florian Pronold hat
sich für die Förderung von 24 Projekten
in ganz Deutschland ausgesprochen. Die-
ser Empfehlung ist Bundesbauministerin
Hendricks nun gefolgt. Erste Maßnahmen
können damit bereits vor dem Sommer
beginnen.
Das Programm „Nationale Projekte des
Städtebaus“ ist inhaltlich breit aufgestellt,
um städtebauliche Projekte mit unter-
schiedlicher Zielsetzung berücksichtigen
zu können. Gefördert werden in diesem
Jahr schwerpunktmäßig Maßnahmen zur
Konversion von Militärflächen.
Zu den national bedeutenden Projekten des
Städtebaus gehören aber auch herausra-
gende Projekte außerhalb der genannten
Schwerpunkte, die ebenfalls von natio-
naler Bedeutung sind, beispielsweise der
Ausbau des Dokumentationszentrums auf
dem Nürnberger Reichsparteitagsgelände,
einer der größten städtebaulichen Hinter-
lassenschaften der NS-Zeit in Deutschland,
oder der Bau einer internationalen Begeg-
nungs- und Bildungsstätte in der Nähe der
KZ-Gedenkstätte Bergen-Belsen.
Der Jury „Nationale Projekte des Städte-
baus“ gehörten unter dem Vorsitz von
Staatssekretär Florian Pronold auch Mitglie-
der des Deutschen Bundestags und Fachex-
perten aus der Wissenschaft und anderen
Institutionen an.
(schr/kön)
Die vollständige Liste der geförderten
Projekte finden Sie unter folgendem Link:
Christian Gebhardt
GdW-Referent für
Betriebswirtschaft
ANALYSE
Foto: Urban Ruths
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