WOHNUNGSPOLITISCHE INFORMATIONEN 11/2017 - page 2

BUNDESPOLITIK
Änderung der Sportanlagenlärmschutzver-
ordnung zugestimmt. Damit werden die
Immissionsrichtwerte für die abendliche
Ruhezeit sowie die nachmittägliche Ruhe-
zeit an Sonn- und Feiertagen um 5 dB(A)
erhöht. Hendricks: „Die dichter werdende
Stadt darf nicht auf Kosten des Sports
wachsen. Wir brauchen Sportplätze in der
Stadt für die Gesundheit, für den gesell-
schaftlichen Zusammenhalt und für die
Kinder, die zum Sport treiben nicht an den
Stadtrand fahren können.“
Die Baurechtsnovelle beendet zudem
Rechtsunsicherheiten in vielen Bundes-
ländern bei der Frage, ob insbesondere in
Wohngebieten Ferienwohnungen gebaut
werden dürfen. Das Gesetz stellt nun klar,
dass dies grundsätzlich erlaubt ist. Zugleich
erhalten Gemeinden mehr Steuerungsmög-
lichkeiten. Sie können vor Ort entscheiden,
ob im Bebauungsplan Gründe gegen eine
Ansiedlung von Ferienwohnungen spre-
chen. Schließlich sorgt der Gesetzentwurf
für Klarheit über den Umgang mit soge-
nannten „Rollladen-Siedlungen“. Vor allem
norddeutsche Urlaubsregionen hatten
wegen kaum genutzter Zweitwohnungen
Engpässe auf demWohnungsmarkt beklagt.
Kommunen verfügen künftig über mehr
Steuerungsinstrumente für eine sozial ver-
trägliche Entwicklung von Wohngebieten.
Der Großstadtbeauftragte der CDU/CSU-
Bundestagsfraktion
Kai Wegner
erklärte
anlässlich des Bundestagsbeschlusses: „Die
Städte in Deutschland sind attraktiver denn
je. Sie sind Wachstumstreiber, Zukunftsla-
bore und für viele Menschen auch echte
Sehnsuchtsorte. Klar ist zugleich, dass mit
der Renaissance der Städte auch neue
Herausforderungen einhergehen. Mit der
Bauplanungsrechtsnovelle geben wir die
richtigen Antworten, damit die Städte
auch in Zukunft lebenswerte Heimat für
die Menschen sein können. Mit der neuen
Baugebietskategorie „Urbane Gebiete“
unterstützen wir die funktionsgemischte
Stadt der kurzen Wege. Wir ermöglichen
eine höhere Bebauungsdichte und damit
mehr Stadt in der Stadt. Wenn Wirtschaft,
Wohnen und Wohlfühlen zusammenfal-
len, steigt die Urbanität und damit auch
die Attraktivität der Quartiere. Das „Urbane
Gebiet“ ist zudem ein starkes Signal für
mehr Wohnungsbau und auch für mehr
bezahlbaren Wohnraum in den Städten.
Bereits im Vorfeld des Bundestagsbeschlus-
ses hatte die Wohnungs- und Immobilien-
wirtschaft das Gesetz gelobt – aber auch
Nachbesserungen gefordert. Die Bauge-
setzbuchnovelle ist ein erster Schritt auf
dem Weg zu mehr und schnellerem Woh-
nungsbau in Deutschland“, erklärte
Axel
Gedaschko
, Präsident des GdW. Der
Spitzenverband der Wohnungswirtschaft
hatte der Politik bereits im letzten Jahr
einen umfassenden Masterplan für eine
Baugesetzbuchnovelle vorgelegt. Bei der
TA Lärm begrüßte der GdW die moderate
Anhebung der Grenzwerte für die „Urba-
nen Gebiete“ gegenüber dem Mischgebiet
um 3 dB (A). Ein um 3 dB höherer zulässi-
ger Außenlärm bedeutet in der Wahrneh-
mung etwa eine Halbierung des Abstandes
zu einer Schallquelle. Ausdruck urbanen
Lebens ist ein pulsierendes Nebeneinander
von Wohnen, Gewerbe oder kulturellen
Einrichtungen vor der Wohnung und wenig
Lärmbelästigung in der Wohnung. Der
GdW fordert hier, Flexibilität beim Lärm-
schutz zu ermöglichen, indem einerseits im
Rahmen einer planerischen Abwägung ein
über das Immissionsschutzrecht hinausge-
hender Innenlärmschutz – unter Berück-
sichtigung der Außenbereiche – ermöglicht
wird und andererseits erhöhte Lärmwerte
für urbane Gebiete gelten.
Andreas Ibel
, Vorsitzender der BID und
BFW-Präsident begrüßte ebenfalls die Ein-
führung des „Urbanen Gebiets“ in der
Baunutzungsverordnung (BauNVO): „Hier
darf künftig dichter, höher und somit auch
effizienter gebaut werden“, sagte Ibel. Im
neuen Gebietstyp darf der Wohnanteil
nachfragegerecht größer als der Gewerbe-
anteil sein. Ibel betonte jedoch, dass dich-
teres und höheres Bauen nicht ausreicht,
um den notwendigen Neubaubedarf zu
decken. So werden in den sieben A-Städten
bislang nur rund 30 Prozent des Neubaube-
darfs gedeckt. „Der Flaschenhals für mehr
Neubau ist das mangelnde Bauland, wel-
ches insbesondere in den Hotspots mehr
ausgewiesen werden müsste. Deshalb ist
die Ausweitung des beschleunigten Ver-
fahrens in der Baunutzungsverordnung das
richtige Instrument und darf nicht mit wei-
teren Auflagen aufgeladen werden!“ Das
Gesetz bedarf noch der Zustimmung des
Bundesrates.
(burk/hop/schr)
Fortsetzung von Seite 1
Über vier Millionen Wohneinheiten gefördert –
Zehn Jahre KfW Programmfamilie „Energieeffizient Bauen und Sanieren“
Berlin – In den letzten zehn Jahren förderte die KfW Energieeinsparungen in Wohngebäuden: Mehr als vier Millionen
Wohneinheiten wurden in diesem Zeitraum entweder energetisch saniert oder neu gebaut. Knapp 100 Milliarden Eu-
ro wurden von der KfW in Form von Krediten oder Zuschüssen an Bauherren oder Sanierer über die Programmfamilie
„Energieeffizient Bauen und Sanieren“ ausgereicht.
Insgesamt konnten durch die KfW-Förde-
rung Investitionen für Baumaßnahmen in
Höhe von mehr als 260 Mrd. Euro angesto-
ßen und durchschnittlich 320.000 Arbeits-
plätze pro Jahr in der Bauwirtschaft sowie
dem regionalen Handwerk gesichert wer-
den. Die geförderten Energieeffizienzmaß-
nahmen führen zu einer CO
2
-Reduzierung
von fast 9 Millionen Tonnen pro Jahr. Ins-
gesamt wurden dafür mehr als 15 Mrd.
Euro an Bundesmitteln zur Verfügung
gestellt. Aktuell stellt das Bundesministe-
rium für Wirtschaft und Energie (BMWi)
jährlich mehr als 2 Milliarden Euro für die
Programme bereit, die Teil der Kampagne
„Deutschland macht´s effizient“ sind.
Jede zweite neu gebaute Wohnung in
Deutschland ist derzeit mit Mitteln aus
dem Programm „Energieeffizient Bauen“
gefördert und knapp 290.000 Wohnun-
gen wurden 2016 mit Hilfe der KfW ener-
getisch saniert.
Die KfW hat mit den Programmen „Ener-
gieeffizientes Bauen und Sanieren“ und
mit der Einführung des KfW-Effizienzhaus-
Standards eine Marke geschaffen, die inzwi-
schen fest bei Immobilienbesitzern etabliert
ist. Erfreulich ist der kontinuierliche Zuwachs
der Förderzahlen: Allein im vergangenen
Jahr stiegen die Zusagen auf ein Rekordvo-
lumen von 15,5 Milliarden Euro, dies sind
46 Prozent mehr im Vergleich zum Vorjahr.
„Mit der Programmfamilie „Energieeffizi-
entes Bauen und Sanieren“ hat die KfW
Maßstäbe für Energieeffizienz in Wohnge-
bäuden gesetzt. Die KfW verbesserte über
die Jahre kontinuierlich ihre Förderprodukte
und wird dies auch zukünftig tun, um die
Bundesregierung in ihrer Energie- und Kli-
mapolitik zu unterstützen und den Bür-
gern den Zugang zu attraktiven Produkten
zu erleichtern“, sagt Dr. Ingrid Hengster,
Vorstandsmitglied der KfW Bankengruppe.
(bau/burk)
Informationen zu den Fördermöglichkeiten
auf
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