STATISTIK
AUS DEN VERBÄNDEN
Einwohner verloren.
Vereinzelt besonders niedriges Durch-
schnittalter
Aber bei weitem nicht alle ländlichen
Räume überaltern. Generell ist das Durch
schnittsalter in Teilen Bayerns und Baden-
Württembergs sowie im Nordwesten
Deutschlands besonders niedrig.
So haben der BBSR-Auswertung zufolge
einige Landkreise im Westen – wie Vechta
mit 40,0 oder Cloppenburg mit 40,1 Jahren
– eine vergleichsweise junge Bevölkerung.
Ein Grund dafür sind hohe Geburtenraten.
Neben Universitätsstädten wie Tübingen,
Erlangen, Regensburg oder
Eichstätt haben auch einige
Umlandkreise der wirt
schaftsstarken Metropolen
ein niedriges Durchschnitts
alter, beispielsweise die
Städte Freising und Erding
nahe München mit 40,6
und mit 41,4 Jahren. Viele
Familien zieht es hier aus
den Kernstädten ins engere
Umland.
(schl/kön)
Weitere Infos zu der
Untersuchung finden Sie unter
diesem Kurz-Link:
Fortsetzung von Seite 2
Quelle: BBSR
Berlin-Brandenburgische Wohnungswirtschaft zum Mietspiegel:
BBU-Mitgliedsunternehmen sind Mietendämpfer
Berlin – Zum neuen Berliner Mietspiegel, der am 19. Mai 2017 von der Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
und Wohnen vorgelegt wurde, erklärte Maren Kern, Vorstand beim Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunter-
nehmen (BBU): „Die teilweise deutlich gestiegenen Mieten zeigen, wie hoch der Nachfragedruck im Berliner Wohnungs-
markt ist. Ohne die mietendämpfenden Anstrengungen unserer Mitgliedsunternehmen wäre die Entwicklung noch stär-
ker ausgefallen. Was jetzt wirklich hilft, sind noch mehr bezahlbare Neubauwohnungen.“
Der neue Mietspiegel weist einen Durch
schnittswert von 6,39 Euro nettokalt pro
Quadratmeter und Monat aus. Gegenüber
dem Mietspiegel von 2015, der bei 5,84
Euro lag, entspricht das einer Steigerung um
0,55 Euro oder rund 4,7 Prozent pro Jahr.
BBU-Mitgliedsunternehmen dämpfen
Entwicklung
„Einmal mehr haben sich unsere Mitglieds
unternehmen mit ihren rund 700.000
Wohnungen als sozial besonders verant
wortungsbewusst erwiesen“, so Kern
weiter, denn mit einer durchschnittlichen
Bestandsmiete von 5,74 Euro nettokalt pro
Quadratmeter und Monat lagen die BBU-
Mitgliedsunternehmen 0,65 Euro, bezie
hungsweise gut 10 Prozent unter dem
Median des neuen Berliner Mietspiegels.
Auch die Steigerungsraten lagen bei den
BBU-Mitgliedsunternehmen mit 2,5 Pro
zent pro Jahr nur etwa halb so hoch wie
die vom neuen Mietspiegel ausgewiesenen
Steigerungsraten.
Neubau voranbringen und Wachstum
besser verteilen
Kern machte deutlich, dass der Mietspiegel
ein bewährtes Instrument zur Wahrung des
Rechtsfriedens zwischen Mieter- und Ver
mieterseite sei. Mit Blick auf die weitere
Entwicklung des Berliner Mietwohnungs
markts sagte Kern weiter: „Wenn hoher
Druck im Kessel ist, hilft es wenig, nur ein
fach den Deckel fester zuzudrücken. Viel
wichtiger ist es, den Druck über geeignete
Ventile zu verringern.“ Hierzu sieht die
Wohnungswirtschaft Berlin vor allem zwei
vielversprechende Ansatzpunkte: Die For
cierung von bezahlbarem Neubau und die
noch bessere Vernetzung zwischen Berlin
und Brandenburg.
(ebe/kön)
Norddeutsche Wohnungswirtschaft und Mieterbund:
„Ein Plädoyer für die Reform des Paragraph 5 Wirtschaftsstrafgesetz“
Kiel – Der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), und der Schleswig-Holsteinische Landesverband des
Deutschen (DMB SH), fordern die künftige schleswig-holsteinische Landesregierung auf, sich beim Bund für eine Reform
des bestehenden § 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes zur Mietpreisüberhöhung einzusetzen.
Der Paragraf besagt, dass ordnungswid
rig handelt, wer vorsätzlich oder leichtfer
tig für die Vermietung von Räumen zum
Wohnen „unangemessen hohe Entgelte“
fordert.
Mieten sind dann unangemessen hoch,
wenn sie die üblichen Entgelte um mehr
als 20 Prozent übersteigen und dies
infolge der Ausnutzung eines geringen
Angebotes an vergleichbaren Räumen
geschieht.
Allerdings ist der Paragraf nach zwei Ent
scheidungen des Bundesgerichtshofs ein
„zahnloser Tiger“. Das „geringe Angebot
an vergleichbaren Räumen“ bezieht sich
auf das gesamte Gebiet, nicht auf den
Stadtteil, in dem sich die Wohnung befin
det. Das bewusste Ausnutzen eines zu
geringen Angebotes ist damit kaum nach
weisbar. Der Mieter ist in der Bringschuld.
Er muss beweisen, dass er aufgrund feh
lender Angebote auf das teure Mietange
bot angewiesen ist. In der Realität kaum
umsetzbar.
Weiter auf Seite 4
21/2017 3