WOHNUNGSPOLITISCHE INFORMATIONEN 12/2017 - page 8

GdW-NEWS
Mat-Nr. 06505-5469
Prüfungspflicht von Härtegründen bei Eigenbedarfskündigung
ZAHL DER WOCHE
Jahre beträgt die durchschnittliche
weitere Lebenserwartung von 60-jäh-
rigen Männern in Frankreich. Wie das
Statistische Amt der Europäischen
Union mitteilte werden Menschen in
Frankreich damit am ältesten. Die im
EU-Vergleich niedrigste Lebenserwar-
tung hatten 2014 die Menschen in den
ehemals sozialistischen Ländern Mit-
tel- und Osteuropas. So betrug zum
Beispiel in Lettland, Bulgarien und
Litauen die fernere Lebenserwartung
für 60-jährige Männer 2014 noch
durchschnittlich rund 17 Jahre, in
Deutschland 22. In Frankreich, Italien
und Spanien waren es sogar über 23
Jahre. Auch bei den Frauen wich die
Lebenserwartung zum Teil deutlich
voneinander ab. In Bulgarien betrug
sie für 60-jährige Frauen noch 22
Lebensjahre, in Deutschland 26 Jahre.
Für Französinnen und Spanierinnen lag
sie bei rund 28 Jahren.
23,5
WohWi Talk –
Die Wohnungswirtschaft im Bundestagswahlkampf
Keine politischen Experimente beimWohnen.
Deutschland braucht dringend mehr bezahl-
baren Mietwohnungsbau. Bis zur Bundes-
tagswahl im September 2017 wird die Woh-
nungswirtschaft jeden Monat Talk-Runden
mit Politikern veranstalten. Den Auftakt bil-
det eine Runde zum Thema ‚Soziale Verant-
wortung‘. Am
27. März 2017
diskutieren dazu unter der Moderation
von RBB-Moderator
André Tonn
:
Sylvia Jörrißen MdB
, Mitglied im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz,
Bau und Reaktorsicherheit für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Recht so
Der BGH führt aus, dass im Rahmen der Härtefallprüfung zunächst fest-
zustellen ist, ob die Konsequenzen, die für den Mieter hier mit einem
Umzug verbunden wären, sich deutlich über die mit einem Wohnungs-
wechsel typischer Weise verbundenen Unannehmlichkeiten abheben.
Nur dann könne ein tauglicher Härtegrund in Betracht zu kommen. Hier
kritisierte der BGH, dass sich die Vorinstanz nicht ausreichend mit der
vom Mieter zum Ausdruck gekommenen existenziellen Bedeutung der Beibehaltung
der bisherigen Wohnung in der gebotenen Weise auseinander gesetzt habe. Gerade
bei drohenden schwerwiegenden Gesundheitsbeeinträchtigungen oder Lebensgefahr
seien die Gerichte aber verfassungsrechtlich gehalten, ihre Entscheidung auf eine
tragfähige Grundlage zu stellen, Beweisangeboten besonders sorgfältig nachzugehen
sowie den daraus resultierenden Gefahren bei der Abwägung hinreichend Rechnung
zu tragen. Auch wenn Adressat der BGH – Entscheidung zunächst die Gerichte sind,
so sollten auch Vermieter sich nicht nur ein oberflächliches Bild über die vom Mieter
vorgetragenen Gründe machen, sondern sich sorgfältig mit den vorgetragenen Här-
tegründen auseinandersetzen.
EXPERTENMEINUNG
von Carsten Herlitz
Justiziar des GdW
Foto: Sebastian Schobbert
Mit Urteil vom 15. März 2017 hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit der Frage befasst,
in welchem Umfang sich Gerichte mit vom Mieter vorgetragenen Härtegründen bei der
Entscheidung über die Fortsetzung eines Mietverhältnisses nach § 574 Abs. 1 BGB ausein-
anderzusetzen haben. Nach dieser Vorschrift kann der Mieter der Kündigung des Vermie-
ters widersprechen und von ihm die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen, wenn
die Beendigung für den Mieter eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung
der berechtigten Interessen des Vermieters nicht zu rechtfertigen ist. Der Entscheidung
lag eine Eigenbedarfskündigung des Vermieters zugrunde. Er benötigte die Wohnung für
die vierköpfige Familie des Sohnes. Hiergegen erhob der Mieter Widerspruch aufgrund
persönlicher Härte. Der betagte Mieter trug hierzu vor, dass er zahlreiche gesundheitliche
Einschränkungen habe und an einer beginnenden Demenz leide. Bei Verlust der Wohnung
müsse er in eine Altenpflegeeinrichtung ziehen, was die noch rüstige Ehefrau ablehnte.
Der BGH bemängelte, dass das Berufungsgericht es unterlassen habe, sich inhaltlich mit
der zum Ausdruck gekommenen existenziellen Bedeutung der Beibehaltung der bisherigen
Wohnung in der gebotenen Weise auseinander zu setzen und verwies die Angelegenheit
zur Entscheidung zurück (Az.: VIII ZR 270/15).
Michael Groß MdB
, Wohnungspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion
Caren Lay MdB
, Wohnungspolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion Die LINKE
Chris Kühn MdB
, Wohnungspolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion Bündnis90/
Die Grünen
Sebastian Czaja
, Generalsekretär der Berliner FDP Fraktionsvorsitzender der FDP im
Berliner Abgeordnetenhaus
Dr. Thomas Hain
, Geschäftsführer der Unternehmensgruppe Nassauische Heimstätte
/ Wohnstadt
Der GdW veröffentlicht zu jeder Diskus-
sionsrunde ein Booklet mit den wichtigs-
ten Fakten rund um das Hauptthema.
Das Booklet ‚Soziale Verantwortung‘ steht
Ihnen zum Download auf
wohnungswirtschaft.de zur Verfügung.
(burk)
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