WOHNUNGSPOLITISCHE INFORMATIONEN 5/2017 - page 3

BUNDESPOLITIK
Neue Studie:
3,8 Millionen Wohnungen können mit Mieterstrom versorgt werden
Berlin – Das Bundeswirtschaftsministerium hat am 24. Januar 2017 eine Studie zum Thema Mieterstrom veröffentlicht.
Die Studie mit dem Titel „Mieterstrom – Rechtliche Einordnung, Organisationsformen, Potenziale und Wirtschaftlichkeit
von Mieterstrommodellen“ haben das Forschungsinstitut Prognos AG und die Kanzlei Boos Hummel & Wegerich erstellt.
Sie ordnet das Thema rechtlich ein und gibt einen Überblick über die Organisationsformen, die Potenziale und die Wirt-
schaftlichkeit von Mieterstrommodellen. Das Gutachten kommt unter anderem zu dem Ergebnis, dass bis zu 3,8 Millio-
nen Wohnungen mit Mieterstrom versorgt werden können.
„Mit dem EEG 2017 haben wir uns vorge-
nommen, künftig auch Mieter stärker bei
der Umsetzung der Energiewende einzube-
ziehen“, sagte Staatssekretär Baake hierzu.
„Mieterstrom kann auch ein Baustein sein,
dem Ausbau der Photovoltaik neuen Auf-
trieb zu verleihen. Deswegen haben wir
uns im Bundeswirtschaftsministerium mit
der Studie die rechtliche und wirtschaftli-
che Situation von Modellen für Mieterstrom
genauer angeschaut. Jetzt haben wir eine
gute Grundlage für die Ausgestaltung einer
zukünftigen Förderung.“ In bereits exis-
tierenden Modellen für Mieterstrom wird
Strom aus einer dezentralen Erzeugungs-
anlage in unmittelbarer räumlicher Nähe
– meistens im selben Wohngebäude – an
Kunden geliefert. Die Studie zeigt: In vie-
len Fällen lohnt es sich für Gebäudeeigen-
tümer, Vermieter und weitere Akteure nicht,
das Potenzial zu erschließen. Eine Förderung
würde die Anzahl der rentablen Projekte
deutlich erhöhen. Die Studie zeigt auch,
dass man Mieterstrom mit einer direkten
Vergütung zielgenauer und differenzierter
fördern kann als mit einer pauschalen Ver-
ringerung der EEG-Umlage.
(ale/schi)
Die Studie finden Sie unter diesem Kurz-Link:
Die Studie zum Mieterstrom
im Auftrag des Bundeswirt-
schaftsministeriums belegt
den notwendigen zusätzli-
chen Förderbedarf für Mieterstrommo-
delle. Sie bestätigt auch klar die Notwen-
digkeit, die Hemmnisse für Mieterstrom
insbesondere im Gewerbesteuergesetz
(GewStG) zu beseitigen. Die Gutachter
bevorzugen einen direkten Förderansatz
im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG),
der Mieterstrom aus Kraft-Wärme-Kopp-
lung (Förderung im KWKG) und erneu-
erbaren Energien (Förderung im EEG)
gleich behandeln würde. Eine vermin-
derte EEG-Umlage sei nach Meinung der
ANALYSE
von Dr. Ingrid Vogler
Energiereferentin GdW
Studienersteller nicht differenziert genug
und unflexibel. Aus wohnungswirtschaft-
licher Sicht hat es absoluten Vorrang, dass
die Förderung überhaupt in dieser Legis-
laturperiode noch auf den Weg gebracht
wird. Wenn dazu eine erneute Änderung
des EEG notwendig wird, muss diese sofort
zusammen mit einer fertigen Mieterstrom-
verordnung auf den Weg gebracht wer-
den. Außerdem muss das GewStG ergänzt
werden, um Mieterstrommodelle für alle
Wohnungsunternehmen zu ermöglichen.
Das ist vollkommen steuerneutral.
Der GdW hatte bereits im Oktober 2016
einen Vorschlag für eine Ausgestaltung
einer Mieterstromverordnung auf Grund-
lage der bestehenden Ermächtigung im
aktuellen EEG vorgelegt. Die im EEG
derzeit vorgesehene Regelung zur För-
derung von Mieterstrommodellen zielt
auf eine Gleichstellung mit Eigenerzeu-
gung ab. Größere Eigenerzeugungsanla-
gen erhalten eine Verringerung der EEG-
Umlage um 60 Prozent. Bei aktuell 6,88
Cent pro Kilowattstunde sinkt diese also
auf 4,13 Cent pro Kilowattstunde. Diese
Förderhöhe sollte erst einmal umgesetzt
werden. Mit einem Verweis auf weiteren
Untersuchungsbedarf könnte man eine
Mieterstromförderung auch unendlich
verzögern.
Studie bestätigt: Hemmnisse müssen abgebaut, Modelle gefördert werden
Foto: Urban Ruths
Monitoring an, um gegebenenfalls nach-
steuern zu können. Zudem schlug er vor,
bei der Rückbauförderung einen quartier-
spezifischen Ansatz zu verfolgen und dieses
Instrument nicht an dem Gesamtleerstand
der betroffenen Kommune festzumachen.
Der Präsident des Spitzenverbandes
der Wohnungswirtschaft GdW,
Axel
Gedaschko
, betonte, dass die Stadtum-
bauprogramme deutliche Wirkungen zeig-
ten. Sie hätten Deutschland „ein Gesicht
gegeben, um das uns viele Länder benei-
den“. Rückbau müsse in das gemeinsame
Programm übernommen werde. Hier habe
der Westen Deutschlands aber noch Nach-
holbedarf, denn dort bestehe noch eine
„psychologische Hemmschwelle“ bei dem
Thema. Gedaschko forderte von der Politik,
gerade weil es großen Konsens gebe, die
Zusammenführung der Programme noch in
dieser Legislaturperiode anzugehen.
Kai H. Warnecke
, Hauptgeschäftsführer
von Haus & Grund Deutschland, mahnte
an, bei der möglichen Zusammenfüh-
rung der Programme einen „atypischen
Schlüssel“ zur Verteilung der Mittel anzu-
wenden. Der Bedarf in den ostdeutschen
Bundesländern sei höher als im Westen.
Grundsätzlich sei auch ein interkommuna-
ler Ansatz zu empfehlen, um Stadtumbau
nicht an kommunalen Grenzen enden zu
lassen. Dies könne nützlich sein, um das
Entlastungspotenzial kleiner und mittlerer
Städte im Umfeld von Ballungszentren zu
stärken. Die Leiterin der Bundestransfer-
stelle Stadtumbau,
Heike Liebmann
, sah
in der Sicherung und Sanierung von Alt-
bauten eine „herausragende Aufgaben-
stellung“ der Zukunft. Die davon betrof-
fenen Innenstädte machten die „Identität
und Zukunftsfähigkeit der Städte“ aus.
Beim Thema Rückbau sei auch unter Ein-
bindung des Westens ein Fokus auf den
Osten wichtig.
Martin zur Nedden
, Wis-
senschaftlicher Direktor und Geschäfts-
führer des Deutschen Instituts für Urbanis-
tik, sagte, eine zunehmende Bedeutung
müsste auch dem Klimawandel und der
Anpassung daran eingeräumt werden.
Zur Nedden problematisierte zudem den
Umgang mit sogenannten Schrottimmo-
bilien. Um der öffentlichen Hand dagegen
ein Eingreifen zu ermöglichen, seien Ände-
rungen im Bodenrecht sinnvoll.
(hib/kön)
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