Wohnungspolitische InformationenI 46/2017 - page 8

GdW-NEWS
Mat-Nr. 06505-5503
Zur Frage von Kinderlärm in einem Mehrfamilienhaus
ZAHL DER WOCHE
Milliarden Euro haben die Betriebe
des Produzierenden Gewerbes und
des Dienstleistungssektors in Deutsch-
land im Jahr 2015 mit Waren, Bau-
und Dienstleistungen für den Klima-
schutz erwirtschaftet. Das entsprach
57,4 Prozent des Gesamtumsatzes mit
Umweltschutzgütern. Maßnahmen für
den Umweltschutz verbessern nicht
nur den Umweltzustand, sie sind auch
ein wichtiger Wirtschaftsfaktor. Wie
das Statistische Bundesamt anlässlich
der derzeit stattfindenden Weltklima-
konferenz in Bonn mitteilte, stellt in
Deutschland der Klimaschutz damit
die wichtigste wirtschaftliche Säule
der Umweltschutzwirtschaft dar. Zu
den Klimaschutzgütern zählen Güter
und Leistungen, die der Verringerung
oder Vermeidung von Treibhausgas-
emissionen, zur Nutzung erneuerba-
rer Energien oder zur Steigerung der
Energieeffizienz und Energieeinspa-
rung dienen.
37,9
Awarion Energieservice GmbH ist neues Fördermitglied im
Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW
Die Awarion Energieser-
vice GmbH aus Hagen
gehört seit dem 1. Okto-
ber 2017 zu den Förder-
mitgliedern des GdW
Bundesverband deut-
scher Wohnungs- und
Immobilienunternehmen.
Awarion bietet Immobilienunternehmen – insbesondere Hausverwal-
tungen – in ganz Deutschland einen umfassenden Service rund um das
Energiekostenmanagement bei Strom und Gas. Das Ziel besteht darin,
die Betriebs-, Verwaltungs- und Prozesskosten auf Seiten der Kunden
nachhaltig zu reduzieren.
In diesem Zusammenhang übernimmt Awarion die Aufbereitung der Ist-
Zustände inklusive der Erfassung aller relevanten Daten. Auf Basis der
Analyse erfolgt eine Ausschreibung für die Energiebeschaffung. Einge-
hende Angebote werden im Anschluss ausgewertet und nachverhandelt.
Awarion zeichnet hierbei nicht nur für die gesamte Kommunikation mit
den Energieversorgern bis hin zum fertigen Vertragsabschluss verant-
wortlich, sondern stellt auch die laufende Betreuung und Kontrolle der
Energie-Liefersituation sicher.
Der Mehrwert für den Kunden ergibt sich hierbei nicht allein durch die
potenziellen Einsparungen im Rahmen der Energieversorgung von Allge-
Recht so
„In der Entscheidung klagte die Mieterin auf Feststellung einer Miet-
minderung, da es aus der Wohnung fast täglich zu Kinderlärm und laut-
starken familiären Auseinandersetzungen gekommen ist. Anders als im
sogenannten ‚Bolzplatzurteil’ – dort ging es um eine Lärmquelle außer-
halb eines Wohnhauses – hat sich hier der BGH erstmals zu dem in einer
Nachbarwohnung in einem Mehrfamilienhaus ausgehenden Kinderlärm
beschäftigt. Der BGH macht zum einen deutlich, dass es für den hinreichenden Vor-
trag einer Lärmbelästigung keines minutiös anzufertigendes Lärmprotokoll bedarf.
Weiter sind gelegentliche Lärmbelästigungen und insbesondere von Kleinkindern ver-
ursachte ‚Geräuschkulissen’ hinzunehmen. Aber es gibt Grenzen, die sich aus dem
Gebot der zumutbaren gegenseitigen Rücksichtnahme ergeben. Maßstab kann sein,
ob die Geräuschimmissionen Ausdruck eines natürlichen Bewegungsdrangs und ein
Schritt der natürlichen Entwicklung von Kindern sind oder eben nicht. Diese Abwä-
gung wurde allerdings vom Ausgangsgericht nicht vorgenommen, so dass der BGH
die Entscheidung entsprechend zurückverwies.“
EXPERTENMEINUNG
von Carsten Herlitz
Justiziar des GdW
Foto: Sebastian Schobbert
Mit Urteil vom 19. Oktober 2017 hat der Bundesgerichtshof (BGH; Aktenzeichen VIII – ZR
226/16) zur Rücksichtnahmepflicht unter Mietern bei Kinderlärm aus der Nachbarwohnung
eines Mehrfamilienhauses Stellung genommen. Der BGH betont, dass es bei wiederkehren-
den Beeinträchtigungen durch Lärm nicht der Vorlage eines detaillierten Protokolls bedarf.
Es genüge vielmehr grundsätzlich eine Beschreibung, aus der sich ergibt, um welche Art von
Beeinträchtigungen es geht und zu welchen Tageszeiten, über welche Dauer und in welcher
Frequenz diese ungefähr auftreten. Weiter meint das Gericht im Ergebnis, dass gelegent-
liche Lärmbelästigungen durch Kinder als sozial adäquat hinzunehmen sind. Jedoch spiele
auch hier das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme eine entscheidende Rolle.
meinanlagen. Darüber hinaus können auch attraktive Hausta-
rife für die Einzelabnahmestellen der Mieter und Wohneigen-
tümer angeboten werden.
Der gesamte Service der Awarion ist kostenfrei und Immo-
bilienunternehmen haben langfristig einen fachkundigen
Ansprechpartner an ihrer Seite. Gleichzeitig sind sie jederzeit
in der Lage, gemeinsam mit Awarion flexibel und kompetent
auf aktuelle Anforderungen und Möglichkeiten des Energie-
marktes zu reagieren.
(joh/schi)
Mehr Infos finden Sie unter
Die Liste aller GdW-Fördermitglieder
finden Sie unter web.gdw.de in der Rubrik
„Der GdW“ unter „Mitglieder“.
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