WOHNUNGSPOLITISCHE INFORMATIONEN 42/2017 - page 5

BUNDESPOLITIK
PERSONALENTWICKLUNG
Expo Real: Nachwuchs der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft wurde von
führenden Vertretern der Branche ausgezeichnet
München – Wenn namhafte Akteure der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft auf der größten Immobilienfachmesse
Europas zusammenkommen, um den Branchennachwuchs auszuzeichnen, setzen sie ein starkes Zeichen für Personalent-
wicklung. Insgesamt sechs Studierende aus den Masterstudiengängen Real Estate Management und Projektentwicklung
der EBZ Business School – University of Applied Science wurden auf der Expo Real ausgezeichnet.
„Qualifizierte Fach- und Führungskräfte
sind wichtige Ideengeber und Motoren
für die Weiterentwicklung der Kommunen
und Gestaltung lebenswerter Heimat. Des-
halb freue ich mich besonders, dass heute
die besten Studierenden der EBZ Business
School ausgezeichnet werden. Mit der
Auszeichnung wird auch die Nachwuchs-
förderung der Branche vorantrieben. Die
Immobilienwirtschaft braucht Nachwuchs-
kräfte wie die ausgezeichneten Studieren-
den, um die vielfältigen Herausforderungen
beispielsweise durch die gestiegene Nach-
frage nach bezahlbarem Wohnraum oder
die Digitalisierung zu meistern“, sagte Dr.
Jan Heinisch
, Staatssekretär im Ministe-
rium für Heimat, Kommunales, Bau und
Gleichstellung.
„Es herrscht ein Defizit an preisgünstigen,
bebaubaren Flächen und der Konkurrenz-
kampf um diese steigt. Fachkräfte, die
sowohl ökonomische als auch architek-
tonisch-kreative Kompetenzen vorweisen
können, werden dringend benötigt. Ich
freue mich, Rebecca Just auszeichnen zu
können, die mit eben diesen Kompeten-
zen überzeugt“, so
Jan Kleihues
, Architekt
und Mitglied im Beirat Projektentwicklung.
Die Studierende erarbeitete in einer Projek-
tarbeit mit ihrer Kommilitonin Maren Adolf
ein innovatives Nutzungskonzept eines
unter Denkmalschutz stehenden Bestands-
baus in Köln-Kalk. Es sieht Studierenden-
wohnungen, eine „Workstation“ mit Biblio-
thek sowie Gemeinschaftsflächen vor.
Weiter auf Seite 6
Die besten Studierenden der EBZ Business School aus dem Studiengang Projektentwicklung wur-
den für ihre Leistungen geehrt.
Fotos: EBZ Business School.
tischen Präferenzen der lokalen Bevölke-
rung mit einbezogen. Um zu klären, ob
und inwiefern sich die Wohneigentümer-
quote in den Gemeinden auf die einzel-
nen Grundsteuer-Hebesätze vor Ort aus-
wirkt, wurden zudem historische Daten
zu Kriegsschäden an Wohngebäuden im
Zweiten Weltkrieg verwendet. Diese Schä-
den führten nach 1945 dazu, dass in stark
betroffenen Gemeinden das Wohneigen-
tum zugunsten des Mietwohnungsbaus
enorm zurückgedrängt wurde.
„Die Lokalpolitik orientiert sich neben den
eigenen Kommunalfinanzen in der Regel
an den Nachbargemeinden, wenn es um
die Wahl des Hebesatzes geht“, fasste Dr.
Oliver Lerbs
, kommissarischer Leiter des
ZEW-Forschungsbereichs „Internationale
Finanzmärkte und Finanzmanagement“
und verantwortlich für den Forschungs-
schwerpunkt „Finanzen privater Haus-
halte und Immobilien“, zusammen. Hinzu
kommt die Verteilung zwischen Eigentum
und Miete im Wohnungsbestand einer
Gemeinde: „Unabhängig von Gemein-
degröße und -struktur hat ein höhe-
rer Anteil an Mietwohnungen oft eine
höhere Grundsteuer zur Folge. Wenn die
Eigentümerquote in Deutschland 10 Pro-
zentpunkte höher wäre, würde dies die
Gemeinden pro Jahr etwa 120 Millionen
Euro bis 140 Millionen Euro an Grund-
steueraufkommen kosten“, sagte Oliver
Lerbs.
„Der Grund dafür ist nach unseren Schät-
zungen, dass die Grundsteuer für Wohnei-
gentümer deutlich sichtbarer ist. Dadurch
ist der politische Wille zu hohen Grundsteu-
ern geringer als bei Gemeinden, in denen
die Einwohner überwiegend zur Miete
wohnen“, erläuterte Prof. Dr.
Roland
Füss
, Professor für Real Estate Finance an
der Universität St. Gallen und Mitautor der
Studie.
Etliche Versuche, in der Vergangenheit
die Grundsteuer zu reformieren, sind an
der Komplexität des Themas gescheitert.
In der Praxis zeigt sich, dass das uneinge-
schränkte Heberecht insbesondere durch
finanzschwache Kommunen genutzt wird
um den Kommunalhaushalt auszuglei-
chen. Insoweit besteht dringender Bedarf
das Hebesatzrecht einheitlich von Seiten
des Bundesgesetzgebers zu beschränken.
Die bisherige Bemessungsgrundlage für
die Grundsteuer, die Einheitswerte gilt es
abzulösen und durch ein modernes, leis-
tungsfähiges System zu ersetzen, das für
Eigentümer, Vermieter und Mieter gleicher-
maßen akzeptabel ist. Die Interessen aller
Beteiligten müssen im Prozess berücksich-
tigt werden.
Eine Reform der Grundsteuer müsste fol-
gende Eckpunkte erfüllen. Die Grund-
steuer muss aufkommensneutral erfolgen,
das heißt, das Grundsteueraufkommen
der Kommunen wird insgesamt gese-
hen nicht erhöht. Außerdem muss der
Grundsteuer eine Bemessungsgrundlage
zugrunde gelegt werden, die ohne hohen
Verwaltungsaufwand ermittelbar ist und
den Mietwohnungsbereich angemes-
sen berücksichtigt. Sie darf nicht zu einer
Erhöhung der Mietbelastung führen und
muss auch den wohnungswirtschaftlichen
Anforderungen bei der Weiterbelastung
der Grundsteuer an die Mieter gerecht
werden. Der strukturelle Leerstand muss
angemessen berücksichtigt werden und
sie muss ebenfalls die Unterstützung einer
nachhaltigen Stadt- und Raumentwicklung
ermöglichen.
(kre/koch)
Die Studie in englischer Sprache findet sich
zum Download unter:
Fortsetzung von Seite 4
42/2017 5
1,2,3,4 6,7,8
Powered by FlippingBook