WOHNUNGSPOLITISCHE INFORMATIONEN 42/2017 - page 2

BUNDESPOLITIK
rung machen dies möglich. Wir beobach-
ten am Markt eine stark wachsende Zahl an
Akteuren, die aus den Startlöchern kom-
men und Mieterstromprojekte umsetzen
wollen“, so
Carsten Körnig
, Hauptge-
schäftsführer des Bundesverband Solar-
wirtschaft BSW-Solar.
Axel Gedaschko
, Präsident des Bundes-
verbandes deutscher Wohnungs- und
Immobilienunternehmen GdW erklärte:
„Mieterstromprojekte sind ein wichtiger
Baustein für eine erfolgreiche Energie-
wende im Wohngebäudebereich. Um das
Potenzial voll auszuschöpfen, müssen aber
noch Hemmnisse aus dem Weg geräumt
werden. Wohnungsunternehmen, die
Strom aus erneuerbaren Energien wie
Photovoltaik oder aus Kraft-Wärme-Kopp-
lung (KWK) lokal erzeugen wollen, wer-
den gravierend steuerlich benachteiligt.
Sobald sie den erzeugten Strom ins allge-
meine Netz einspeisen oder den Mietern
zur Verfügung stellen, wird die eigentlich
gewerbesteuerbefreite Vermietungstätig-
keit gewerbesteuerpflichtig. Das Gewer-
besteuergesetz muss hier dringend ange-
passt werden.“
„Mit Mieterstrom können sich Mieter erst-
mals aktiv und ganz bewusst für saubere
Energie, für Umwelt- und Klimaschutz ent-
scheiden. Der Erfolg von Mieterstrom wird
aber im Wesentlichen von der Attraktivi-
tät des Strompreises abhängen. Die vor-
handenen Potenziale können nur dann
ausgeschöpft werden, wenn Mieterstrom
deutliche Kostenvorteile mit sich bringt, “
verdeutlichte
Lukas Siebenkotten
, Direk-
tor des Deutschen Mieterbundes (DMB).
Michael Geißler
, Vorstandsvorsitzender
des Bundesverbandes der Energie- und
Klimaschutzagenturen Deutschlands eaD
forderte: „Wir brauchen so viele unge-
nutzte Dachflächen wie möglich, um
in den Städten die kommunalen Klima-
schutzziele zu erreichen. Mieterstrom ist
ein guter Anfang, in Zukunft brauchen wir
weitere kreative Modelle für Dienstleis-
tungen und Direktvermarktung. Dadurch
können wir die Partizipation breiter Bevöl-
kerungsschichten an der Energiewende
erhöhen und sie sozialverträglicher aus-
gestalten.“
Nach übereinstimmender Einschätzung der
vier Verbände könnte die Realisierung von
Solaranlagen in deutschen Innenstädten
noch deutlich erleichtert werden, wenn
die nächste Bundesregierung Mieterstrom,
der nicht durch das öffentliche Stromnetz
geleitet wird, von der EEG-Umlage befreit.
Außerdem sollten Vermieter keine steu-
erlichen Nachteile in ihrem Kerngeschäft
haben, wenn sie ihren Mietern Strom aus
eigenen Anlagen liefern. Damit würden
Mieter endlich auch Eigenheimbesitzern
gleichgestellt, die die Vorteile der Eigen-
versorgung schon länger in Anspruch neh-
men können.
Insgesamt könnten nach der Potenzialana-
lyse in den 20 größten deutschen Städten
zusätzliche Photovoltaikanlagen mit einer
Leistung von bis zu 1,1 GWp zusätzlich
installiert werden, die zu einer CO
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-Ein-
sparung von 500.000 Tonnen/Jahr füh-
ren würden. Die Abschätzungen beruhen
auf der Annahme, dass das im Sommer in
Kraft getretene PV-Mieterstromgesetz mit
seinem Fördermechanismus in den kom-
menden Jahren von allen Marktteilneh-
mern aufgegriffen und gemeinsam umge-
setzt wird.
Beim PV-Mieterstrom handelt es sich um
Strom, der auf einem oder mehreren
Gebäuden durch Solarenergie erzeugt und
im Wege der Direktvermarktung an die
Bewohner geliefert wird. Da dieser Strom
ohne Nutzung eines allgemeinen Versor-
gungsnetzes zu den Kunden gelangt, ent-
hält der Preis keine staatlichen Abgaben
wie Netznutzungsentgelte, Konzessions-
abgaben, KWK-Umlage oder Stromsteuer.
Die Mehrwertsteuerpflicht und die volle
EEG-Umlage von derzeit rund sieben Cent
je Kilowattstunde gelten jedoch auch für
solaren Mieterstrom.
Um die Wettbewerbsfähigkeit von PV-
Mieterstrom zu erhöhen und den solaren
Ausbau in den Städten zu fördern, garan-
tiert das neue Mieterstromgesetz den
Betreibern von PV-Mieterstromanlagen in
Abhängigkeit von der Größe der Anlage
und dem aktuellen EEG-Einspeisetarif
einen Zuschlag von bis zu 3,8 Cent/kWh.
Förderfähige Anlagen sind jedoch auf 100
kWp begrenzt. Der jährliche Mieterstrom-
zubau wurde auf eine Leistung von 500
MWp gedeckelt. Auch ein Höchstpreis für
PV-Mieterstrom wurde vom Gesetzgeber
festgelegt. Er muss mindestens 10 Prozent
unter dem am jeweiligen Ort geltenden
Grundversorgungstarif liegen.
(burk/gust)
Mehr Informationen zum Thema Mieterstrom,
einen kostenlosen Leitfaden und Hinweise zum
neuen Mieterstromgesetz finden Sie auf der
Internetseite
Fortsetzung von Seite 1
Kurze Wege für den Klimaschutz –
Bundesumweltministerium fördert Klimaschutz-Nachbarschaftsprojekte
Berlin – Das Bundesumweltministerium hat die ersten 60 Projekte des Förderaufrufs „Kurze Wege für den Klimaschutz“
bewilligt. Dabei setzen die Projekte beim Alltagshandeln der Bürgerinnen und Bürger auf Nachbarschaftsebene an. Sie
werden mit rund 4,9 Millionen Euro aus Mitteln der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) gefördert. Die ausgewählten
Projekte sollen zur Umsetzung der Klimaschutzziele der Bundesregierung beitragen, indem sie Rahmenbedingungen für
energieeffiziente und ressourcenschonende Lebensstile schaffen.
Bundesumweltministerin Dr. Barbara Hen-
dricks: „Klimaschutz darf für Bürgerinnen
und Bürger keine abstrakte Idee sein, son-
dern muss mit Leben gefüllt und mit ent-
sprechenden Rahmenbedingungen unter-
stützt werden.
Durch nachbarschaftliche Vorhaben kön-
nen auf kurzen Wegen nachbarschaftliche
Klimaschutzmaßnahmen wirken und Res-
sourcen eingespart werden. Die praktische
Anbindung an die Lebenswelten der Bürge-
rinnen und Bürger ist dabei unerlässlich.“
Von Aurich bis Nürnberg und Eberswalde
bis Freiburg: Die nun startenden Projekte
widmen sich insbesondere den Schwer-
punkten Mobilität, Ernährung und Kon-
sum sowie Abfall und Recycling.
Unter den Projekten sind Mitfahrkonzepte
und Radverleihsysteme, urbane Gärten,
Repair-Cafés, Stadtgrün und viele nach-
barschaftliche Bildungsangebote, die das
individuelle Können und Wissen bezogen
auf Ernährung, Konsum, Energiesparen,
Wiederverwertbarkeit von Gegenständen
thematisieren.
Ein weiteres Förderfenster zur Einreichung
von Projektskizzen öffnet vom 1. Mai bis
zum 1. Juli 2018.
(koch)
Weitere Informationen finden Sie unter:
d
Die Projektliste zum Download finden Sie
unter:
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