WOHNUNGSPOLITISCHE INFORMATIONEN 4/2017 - page 8

GdW-NEWS
Mat-Nr. 06505-5461
Zahlungsverzug bei ausbleibender Mietzahlung des Jobcenters
ZAHL DER WOCHE
Prozent aller Unternehmen in Deutsch-
land mit 10 und mehr Beschäftigten
verfügten im Jahr 2016 über einen
schnellen Internetanschluss. Darunter
wird ein fester Breitbandanschluss mit
einer vertraglich vereinbarten Daten-
übertragungsrate von mindestens 30
Megabit pro Sekunde (Mbit/s) verstan-
den. Wie das Statistische Bundesamt
weiter mitteilte, lag Deutschland damit
weiterhin im europäischen Mittelfeld
und knapp über dem Durchschnitt aller
28 EU-Mitgliedstaaten von 34 Prozent.
Im Vergleich zum Vorjahr ist der Anteil
der Unternehmen in Deutschland mit
schnellem Internet deutlicher gestie-
gen als im EU-Durchschnitt. Wäh-
rend der Anteil in Deutschland um
sieben Prozentpunkte zunahm (2015:
31 Prozent), stieg der Anteil im EU-
Durchschnitt um fünf Prozentpunkte
(2015: 29 Prozent). Die Spitzenplätze
in der Europäischen Union belegten
im Jahr 2016 Dänemark (65 Prozent)
und Schweden (59 Prozent). Weniger
verbreitet war schnelles Internet bei
Unternehmen in Zypern (15 Prozent),
Italien (16 Prozent) und Estland (18
Prozent).
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Recht so
„Das Urteil folgt dem Grundsatz, dass die Partei die für sie günstigen
Tatsachen beweisen muss. So ist im Rahmen der außerordentlichen frist-
losen Kündigung aus wichtigem Grund ein Verschulden ‚insbesondere‘
Bestandteil der Abwägung. Hat der Mieter also ‚ohne, dass er etwas
dafür kann‘ keine Kenntnis vom Ausbleiben der Zahlung des Jobcen-
ters, so ist dies ein wichtiger Punkt für eine mögliche Entlastung des
Mieters und insofern auch von diesem zu beweisen. Offenbar unberücksichtigt ließ
das Gericht aber die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 29. Juni
2016 (Az.: VIII ZR 173/15). Nach dieser Entscheidung kann ein wichtiger Grund für
die fristlose Kündigung sich auch unabhängig von einem etwaigen Verschulden des
Mieters allein in der objektiven Pflichtverletzung unpünktlicher Mietzahlungen und
den für den Vermieter daraus folgenden negativen Auswirkungen ergeben, wenn
die Gesamtabwägung ergibt, dass eine Fortsetzung des Mietverhältnisses für den
Vermieter unzumutbar ist. Die negativen Auswirkungen für den Vermieter sowie die
Tatsachen, aus denen sich ergibt, dass eine Fortsetzung des Mietverhältnisses für den
Vermieter unzumutbar ist, müsste dann der Vermieter beweisen. Auf ein mögliches
Nichtverschulden des Mieters dürfte es bei entsprechender Darlegung nicht mehr
ankommen.“
EXPERTENMEINUNG
von Carsten Herlitz
Justiziar des GdW
Foto: Sebastian Schobbert
Mit Beschluss vom 13. Oktober 2016 (Az.: 67 S 285/16) hat das Landgericht Berlin zur
Darlegungslast im Rahmen der Kündigung bei Ausbleiben der vom Jobcenter übernom-
menen Zahlungen entschieden. Berufe sich der Mieter auf einen seinen Zahlungsverzug
ausschließenden unvermeidbaren Tatsachenirrtum, weil er vor Zugang der Kündigung
keine Kenntnis vom Ausbleiben der vom Jobcenter übernommenen Zahlung gehabt habe,
ist er für seine Unkenntnis darlegungs- und beweisbelastet. Behauptet der Vermieter den
Kündigungsrückstand vorher angemahnt zu haben, hat der Mieter den Nicht-Zugang der
Mahnung zu beweisen.
Quelle: www.genossenschaften.de
14. Februar 2017, Berlin
Bundeskongress genossenschaftliche Energiewende 2017 &
Jahresempfang der deutschen Genossenschaften
Die genossenschaftlichen Spitzen-
verbände DGRV und GdW laden
am 14. Februar 2017 zum „Bun-
deskongress genossenschaftli-
che Energiewende“ ins Haus der
DZ BANK AG am Pariser Platz in
Berlin ein. Neben den Neuerun-
gen durch das neue Erneuer-
bare-Energien-Gesetz (EEG) wird
in 2017 auch die Europäische
Gesetzgebung im Fokus der Energie- und Wohnungsgenossenschaften
stehen. Im nächsten Jahr sollen das „Winterpaket“ und die Erneuerbare-
Energien-Richtlinie das europäische Gesetzgebungsverfahren durchlau-
fen. Über diese Pläne und andere Themen sowie die politischen und wirt-
schaftlichen Rahmenbedingungen in Deutschland und Europa wird auf
dem Kongress von Praktikern aus Energiegenossenschaften und genos-
senschaftlichen Unternehmen mit Politikern, Behörden- und Verbands-
vertretern diskutiert. Im Anschluss an den Bundeskongress findet ab 19
Uhr der Jahresempfang der Genossenschaften statt.
(kön/schi)
Weitere Infos zu Programm und Anmeldung finden Sie unter
d
Anmelden können Sie sich hier:
Die Genossenschaften laden auch 2017 wieder ins Haus der DZ
BANK AG am Pariser Platz in Berlin ein.
Foto: Peter Himsel www.himsel.de
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