WOHNUNGSPOLITISCHE INFORMATIONEN 4/2017 - page 7

WEITERBILDUNG
Wohnungspolitische Informationen
Herausgeber:
GdW Bundesverband deutscher Wohnungs-
und Immobilienunternehmen e. V.
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Andreas Schichel, Klaus Schrader,
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ISSN 1610-2207
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Online-Archiv
Jost Riecke
, Verbandsdirektor des Ver-
bandes der Wohnungswirtschaft Sachsen-
Anhalt (VdW), feierte am 19. Januar 2017
seinen 60. Geburtstag. Er ist Vorsitzender
des GdW-Fachausschusses Rechtsfragen
und Verträge.
PERSÖNLICHES
Rechtssicherheit bei der Wohnungsabnahme
8. Februar 2017, Bochum
Es gibt immer weniger Mieter, die dem Vermieter bei Vertragsende einen gedeckten
Scheck zum Ausgleich der Schäden aushändigen. Stattdessen werden Wohnungsrückga-
ben und Protokollerstellungen in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht immer schwieri-
ger: Erscheint der Mieter zum vereinbarten Termin? Sind die neuen Türen noch da? Was
wird ins Protokoll eingetragen? Wie beschreibt man die Mängel? Muss der Mieter das
Protokoll unterschreiben? Muss ihm ein Exemplar ausgehändigt werden? Was tut man,
wenn der Mieter die Arbeiten selbst ausführen will, aber erst in vier Wochen? Antworten
darauf liefert dieses Seminar.
Weitere Infos: EBZ, Anna Stopperich, Telefon: 0234/9447575, E-Mail:
Internet:
Vorbereitung zur Zwischenprüfung
20. Februar 2017, Berlin
Dieses Seminar bereitet die Teilnehmer auf die Zwischenprüfung in ihrer Ausbildung zum
Immobilienkaufmann/-frau vor. Inhaltliche Schwerpunkte sind die Immobilienvermittlung
und Vermietung, die Pflege des Immobilienbestandes, die Verwaltung von Wohnräumen
und die Sicherheit bei der Arbeit. Mit Vorträgen und Beispielaufgaben sowie Lösungsvor-
schlägen werden die Auszubildenden auf die Zwischenprüfung vorbereitet.
Weitere Infos: BBA, Kathrin Rosenmüller, Telefon: 030/23085535,
E-Mail:
ternet:
Streit am Bau
23. Februar 2017, Lübeck
Ziel dieses Seminars ist es, zunächst die häufigsten Quellen für Streitigkeiten am Bau zu
analysieren und Strategien zur Streitvermeidung zu entwickeln. Im Seminar wird vermit-
telt, was hierzu bei der Vergabe, dem Vertragsschluss und bei der Abwicklung und der
Abrechnung von Bauvorhaben nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistun-
gen zu beachten ist. Sollte sich ein Bauprozess nicht vermeiden lassen, sollte man diesen
wirtschaftlich sinnvoll führen. Hierzu müssen Bauakten schon von der Zeit der Angebots-
abgabe an so geführt werden, dass Voraussetzungen für eigene Ansprüche und für Ein-
wendungen gegen mögliche Ansprüche des Vertragspartners ausreichend dokumentiert
sind. Musterschreiben helfen den Teilnehmern dabei.
Weitere Infos: VNW, Andrea Schwoch, Telefon: 040/52011224, E-Mail:
Internet:
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