WOHNUNGSPOLITISCHE INFORMATIONEN 41/2017 - page 8

GdW-NEWS
Mat-Nr. 06505-5498
Makler müssen Energieverbrauch in Inseraten angeben
ZAHL DER WOCHE
Baugenehmigungen von Wohnungen
wurden in den ersten sieben Monaten
dieses Jahres im Vergleich zum Vorjahr
auf den Weg gebracht. Wie das Sta-
tistische Bundesamt weiter mitteilte,
wurde von Januar bis Juli 2017 der Bau
von insgesamt 199.400 Wohnungen
genehmigt, 6,6 Prozent weniger als
im Vorjahreszeitraum. Die Genehmi-
gungen gingen insbesondere bei Neu-
baumaßnahmen im Bestand (-7.000
WE), bei Ein-und Zweifamilienhäusern
(-4.500 WE) und bei Wohnheimen
(-4.000 WE) zurück. Im Geschoss-
wohnungsbau wurden immerhin fast
2.000 mehr Wohnungen genehmigt
als in den ersten sieben Monaten des
Vorjahrs. Damit erreichte die Anzahl
genehmigter Wohnungen in Mehrfa-
milienhäusern mit 96.300 Wohnun-
gen den höchsten Wert von Januar
bis Juli seit zwanzig Jahren. Im ver-
gleichbaren Zeitraum 1997 waren es
135.100 Wohnungen.
wi-Sonderausgaben zur Expo Real zum Nachlesen
Anlässlich der Expo Real 2017 sind live am Messestand zwei Sonderaus-
gaben unseres Fachmagazins wi - Wohnungspolitische Informationen
erschienen, die exklusiv den Messeteilnehmern zur Verfügung standen.
Für Interessierte stehen beide Sonderausgaben im wi Archiv zum lesen
und download kostenlos zur Verfügung.
(koch)
Die beiden Online-Ausgaben der wi finden Sie hier:
Sonderausgabe 1:
Sonderausgabe 2.:
Recht so
„Grundsätzlich ist es dem Erwerber von Immobilien gleichgültig, aus
welcher Rechtsnorm sich die Pflicht zur Angabe von Energieverbräu-
chen ergibt. Wenn allerdings Wohnungsunternehmen die Bewerbung
von Wohnungen Maklern übertragen haben und diese entsprechenden
Pflichtangaben unterlassen, so stellt sich immer die Frage, an wen sich
der Endverbraucher wenden kann. Nach wie vor kann dies der Makler
oder aber der entsprechende Vermieter sein. Wer dann letztendlich auf den Kosten
„sitzen“ bleibt, ist dann anhand des Innenverhältnisses, also der vertraglichen Bezie-
hung zwischen Wohnungsunternehmen/Vermieter und dem Makler zu klären.“
Foto: Sebastian Schobbert
EXPERTENMEINUNG
von Carsten Herlitz
Justiziar des GdW
Mit Urteil vom 5. Oktober 2017 (Az. I ZR 229/16, I ZR 232/16, I ZR 4/17) hat der Bundesge-
richtshof (BGH) entschieden, dass Immobilienmakler in ihren Immobilienanzeigen Angaben
aus dem Energieausweis zum Energieverbrauch veröffentlichen müssen. Nach Ansicht des
BGH ergebe sich diese Forderung nicht aus § 16a der Energieeinsparverordnung (EnEV).
Diese Regelung gelte nur im Hinblick auf den Verkäufer und Vermieter von Immobilien
und Wohnungen. Nach dieser Vorschrift müssten innerhalb dieses Rechtsverhältnisses vor
dem Verkauf und der Vermietung in kommerziellen Medien Angaben über den Energiever-
brauch nach § 16a der EnEV getätigt werden. Die Pflicht von Immobilienmaklern ergibt sich
hingegen aus § 5a Abs. 4 des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb in Verbindung mit
Artikel 12 der EU-Richtlinie 2010/31/EU. Hiernach sind auch Immobilienmakler verpflichtet,
notwendige Angaben zum Energieverbrauch in Immobilienanzeigen aufzunehmen.
Foto: Büro Roman Lorenz
14.200
GdW-Hauptgeschäftsführerin Ingeborg Esser diskutiert mit
den Teilnehmern der Veranstaltungsserie des Forums für
Zukunftsenergien die Erwartungen und Forderungen des
Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW an die
Energie- und Klimapolitik der neuen Bundesregierung.
Die Veranstaltung findet bei der Deutschen Bank AG, Unter
den Linden 13-15, in Berlin statt. Interessierte können sich
unter
nmelden. Ein Zutritt
ohne Anmeldebestätigung ist leider nicht möglich.
(burk)
Weitere Informationen zum Programm
gibt es auf
16. Oktober 2017, 18 Uhr, Berlin
Koalitionsverhandlungen 2017
Gemeinsame Veranstaltung des GdW und des
Forum für Zukunftsenergien e.V.
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