WOHNUNGSPOLITISCHE INFORMATIONEN 45/2017 - page 8

GdW-NEWS
Mat-Nr. 06505-5502
Ausschluss der fristlosen Kündigung bei Zahlungsverzug nur bei vollständi­
ger Zahlung des Rückstands
ZAHL DER WOCHE
Prozent aller steuerlich erfassten Brut-
toeinkommen in Deutschland werden
von Frauen erzielt. Frauen bekommen
damit nur ein Drittel aller Einkommen.
Dies teilte das Deutsche Institut für
Wirtschaftsforschung (DIW) in Berlin
auf Grundlage einer aktuellen Auswer-
tung der Lohn- und Einkommensteuer-
statistik, die Einkommen von insgesamt
27,4 Millionen Männern und 27 Mil-
lionen Frauen umfasst. Beim gesam-
ten Bruttoeinkommen erreichen die
Frauen insgesamt nur 51 Prozent des
Einkommensaggregats aller Männer.
Entsprechend stark sind die Frauen auf
die unteren Einkommensgruppen kon-
zentriert. Bis zu den mittleren Einkom-
men von 20.000 bis 25.000 Euro im
Jahr dominieren sie die Verteilung. Bei
den höheren Einkommen überwiegen
die Männer. Während 73 Prozent der
Frauen weniger als 25.000 Euro ver-
dienen, sind es bei den Männern nur
47 Prozent. Ab einem Bruttoeinkom-
men von 40.000 Euro gibt es mehr als
doppelt so viele Männer wie Frauen.
Bei Bruttoeinkommen von über 75.000
Euro machen die Frauen nur noch ein
Fünftel und weniger der Männer aus.
In der obersten Einkommensklasse ab
500.000 Euro Jahreseinkommen sind
es nur noch 16 Prozent.
33,6
Der Spitzenverband der Wohnungswirt-
schaft GdW lädt am 15. November zur
bedeutendsten wohnungswirtschaftlichen
Veranstaltung im politischen Entscheidungs-
jahr 2017. Nach Jahren der öffentlichen Dis-
kussion über Ballungsregionen und den dor-
tigen Wohnungsmangel rückt der GdW die
ländlichen Regionen ins Rampenlicht. Wie
lässt sich abseits der Metropolen bezahlba-
res und attraktives Wohnen sichern? Poli-
tische Antworten darauf wird
Christian
Schmidt
, Bundesminister für Ernährung
und Landwirtschaft sowie seit Mitte Okto-
ber Bundesminister für Verkehr und digitale
Recht so
„Bei einer außerordentlich fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzug
ist die Kündigung gemäß § 543 Absatz 2 Satz 2 Bürgerliches Gesetzbuch
(BGB) ausgeschlossen, wenn der Vermieter vor Zugang der Kündigung
befriedigt wird. Die Vorschrift ist eng auszulegen. Entsprechend des
Wortlauts der Vorschrift kommt es darauf an, ob der Zahlungsrückstand
vollständig geleistet wird. Teilleistungen sind nicht ausreichend. Dies wäre
auch mit unnötigen Rechtsunsicherheiten verbunden, da Höhe und Häufigkeit der
Zahlung im Belieben nur einer Vertragspartei, nämlich des Mieters stehen würde. Die
Berücksichtigung beider Interessen ist dadurch gewahrt, dass der Mieter der Räumung
entgehen kann, wenn er bis zum Ablauf von zwei Monaten nach Rechtskraft des
Räumungsanspruchs vollständig zahlt, vergleiche § 569 Absatz 3 Nummer 2 BGB.
Diese Regelung gilt dann, wenn dem Mieter die Kündigung bereits zugegangen ist.
Mit dem Hinweis des Gerichts, dass es auf die vertraglich vereinbarte Gesamtmiete
und eben nicht auf die geminderte Miete ankomme, greift der BGH die gefestigte
Rechtsprechung auf.“
EXPERTENMEINUNG
von Carsten Herlitz
Justiziar des GdW
Foto: Sebastian Schobbert
Mit Urteil vom 27. September 2017 hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden,
dass bei einem Recht des Vermieters zur fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzug
nur die vollständige Zahlung des Rückstands vor Zugang die Kündigung ausschließt
(Aktenzeichen VIII ZR 193/16). Weiter meint der BGH, dass die Bezugsgröße für den
kündigungsrelevanten Rückstand nicht die geminderte Miete sei, sondern die vertrag-
lich vereinbarte Gesamtmiete.
Florian Pronold, Parlamen-
tarischer Staatssekretär im
Bundesbauministerium
15. November 2017, 15:00 - 17:30 Uhr
Tag der Wohnungswirtschaft –
Was wäre Deutschland ohne uns
Infrastruktur liefern. Wie Deutschland den
Weg von Smart Cities bis hin zum Smart
Country schaffen kann, erklärt GdW-Präsi-
dent
Axel Gedaschko
. Die Rolle von Smart
Home 3.0 in diesem Prozess erläutert Lars
Hinrichs, CEO der Investmentgesellschaft
Cinco Capital GmbH und Gründer des welt-
weiten Internet-Netzwerkes für Privat- und
Business-Kontakte XING. Traditionell verleiht
der GdW auch in diesem Jahr wieder drei Sti-
pendien an die bundesweit besten Immobili-
enkaufleute des Jahres 2017 für ein berufs-
begleitendes Bachelorstudium Real Estate.
Die Verleihung wird
Florian Pronold
, Parla-
Christian Schmidt, Bundesminister für Ernäh-
rung und Landwirtschaft sowie Bundesminister
für Verkehr und digitale Infrastruktur
Foto: BMEL/photothek.net/Michael
Gottschalk
Foto: Bundesregierung/Sandra Steins
mentarischer Staatssekretär im Bundesbau-
ministerium vornehmen.
(schi)
Weitere Infos zur Veranstaltung finden Sie
unter diesem Kurz-Link:
Live-Berichterstattung vor Ort auf Twitter unter
unter dem Hashtag #TdW17
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