WOHNUNGSPOLITISCHE INFORMATIONEN 45/2017 - page 3

BUNDESPOLITIK
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Länder beschließen Initiative für sozialen Wohnungsbau
Berlin – Um den Bedarf an bezahlbarem Wohnraum zu sichern, hat der Bundesrat am 3. November 2017 einen Gesetzes­
antrag zur Liegenschaftspolitik des Bundes beschlossen. Damit möchte er den Wettbewerbsverzerrungen auf dem Immo­
bilienmarkt entgegenwirken und erreichen, dass Länder und Kommunen weiterhin Grundstücke für den sozialen Woh­
nungsbau erwerben können.
Insbesondere in Ballungsgebieten gebe es
ein hohes Defizit an Sozialwohnungen und
Wohnungen für untere und mittlere Ein-
kommensgruppen, begründen die Länder
ihre Initiative.
Die vorgeschlagene Neuregelung sieht vor,
dass der Bund Grundstücke, die Gebiets-
körperschaften öffentlich nutzen möchten,
ohne Bieterverfahren und zu einem Wert
veräußern kann, der gutachterlich ermit-
telt ist. Liegenschaften, die für den sozi-
alen oder studentischen Wohnungsbau
bestimmt sind, sollen darüber hinaus ver-
billigt abgegeben werden.
Maßgeblich sind Kooperation und Soli-
darität. Aktuell erfolge der Verkauf bun-
deseigener Grundstücke gerade nicht auf
der Grundlage eines gutachterlich ermit-
telten Wertes, sondern nach dem Höchst-
preisprinzip, heißt es in der Begründung
des Gesetzentwurfes.
Dies heize die angespannte Marktsitua-
tion weiter an und treibe auch die Mie-
ten dauerhaft in die Höhe. Wenn es
um bezahlbaren Wohnungsraum gehe,
müssten jedoch Kooperation und Soli-
darität im Vordergrund stehen und nicht
die Kaufpreismaximierung.
Zunächst beschäftigt sich die Bundesregie-
rung mit der Länderinitiative. Sie leitet den
Gesetzentwurf dann zusammen mit ihrer
Stellungnahme an den Bundestag zur Ent-
scheidung weiter. Feste Fristen für die Bera-
tung im Bundestag gibt es allerdings nicht.
(lin/koch)
Spezifische Förderung
der neuen Länder auch
über 2020 hinaus nötig
Berlin – Bundeskanzlerin Angela Mer­
kel sieht noch „systematische Unter­
schiede“ zwischen den alten und den
neuen Bundesländern. Das Ziel seien
gleichwertige Lebensverhältnisse in
ganz Deutschland. „Deshalb wird es
auch nach wie vor eine spezifische
Förderung für die neuen Bundesländer
geben“, sagte Merkel in ihrem neuen
Video-Podcast am 4. November 2017.
Ab 2020 seien alle Bundesländer in den
Bund-Länder-Finanzausgleich integriert,
und trotzdem müsse man auf die Beson-
derheiten in den neuen Ländern achten, so
die Bundeskanzlerin. Das gelte etwa für die
Steuereinnahmen oder auch die Arbeitslo-
sigkeit. „Deshalb reden wir gerade jetzt,
in diesen Tagen, wo es auch um die Bil-
dung einer neuen Bundesregierung geht,
darüber, dass wir gleichwertige Lebens-
verhältnisse in allen Teilen brauchen. Und
das betrifft vor allen Dingen auch Teile der
neuen Bundesländer“, so Merkel.
Bei der Aufstellung des EU-Haushalts ohne
Großbritannien sei darauf zu achten, so
Merkel, „dass die neuen Bundesländer und
die strukturschwachen Regionen Deutsch-
lands nicht urplötzlich völlig von allen EU-
Förderungen abgeschnitten werden“.
Fünf Tage vor dem 28. Jahrestag des Mau-
erfalls sagte die Bundeskanzlerin, der 9.
November 1989 habe sich „als ein wirk-
lich guter Tag“ tief in das Gedächtnis vieler
Deutscher eingegraben. „Das war natürlich
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