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NACHRUF
Mat-Nr. 06505-5442
Bezugnahme auf Berliner Mietspiegel mit Einschränkung „nicht qualifi-
ziert“ unschädlich
ZAHL DER WOCHE
Millionen Personen mit Wohnort in
Deutschland waren im Juli 2016 nach
Berechnungen des Statistischen Bun-
desamtes erwerbstätig. Gegenüber
dem Vorjahresmonat nahm die Zahl
der Erwerbstätigen kräftig um 533.000
Personen oder 1,2 Prozent zu. Die
Erwerbstätigkeit ist seit Dezember 2015
konstant mit Zuwachsraten von jeweils
1,2 Prozent zum Vorjahresmonat ange-
stiegen. Erwerbslos waren im Juli 2016
rund 1,9 Millionen Personen, 60.000
weniger als ein Jahr zuvor. Im Vergleich
zum Vormonat Juni erhöhte sich die
Erwerbstätigenzahl bis Ende Juni um
36.000 Personen oder 0,1 Prozent.
Der Anstieg gegenüber Juni war damit
höher als im Durchschnitt der letzten
fünf Jahre (+ 11.000 Personen).
43,6
GdW-NEWS
GreenTec Awards 2017:
Noch bis zum 15. September bewerben!
Der Countdown läuft: Noch bis zum 15. September 2016 können Bewer-
bungen bei den GreenTec Awards 2017 eingereicht werden. Vom Woh-
nungsunternehmen über Start-ups bis zum Global Player, vom Ehrenamt
bis zum wissenschaftlichen Forschungsprojekt können wieder alle ihre
nachhaltigen und innovativen Ideen, Konzepte, Produkte oder Dienst-
leistungen präsentieren, deren Ziel die Schonung von Umwelt und Res-
sourcen ist.
Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft
Recht so
„Das Mieterhöhungsverlangen kann auf einem qualifizierten Mietspie-
gel, einem einfachen Mietspiegel, einer Mietdatenbank, einem Sachver-
ständigengutachten oder auf drei Vergleichswohnungen gestützt wer-
den. Diese Begründungsmittel sieht der Gesetzgeber ‚insbesondere‘ vor
(vgl. § 558 a Bürgerliches Gesetzbuch). Sinn des Begründungserforder-
nisses ist es, dem Mieter die Möglichkeit zu geben, das Mieterhöhungs-
verlangen nachprüfen zu können. Diese Möglichkeit hat der Vermieter dem Mieter
hier gegeben. Die gleichfalls mitgeteilte Ansicht, der Berliner Mietspiegel sei nicht
qualifiziert, dürfte als persönlicher Kommentar zu bewerten sein – ändert aber nichts
an der Möglichkeit des Mieters, das Erhöhungsverlangen zu überprüfen. Kommt es
zum Rechtsstreit, so bleibt es jeder Partei unbenommen, weitere Begründungsmittel
zur Unterstützung der jeweiligen Position heranzuziehen.“
EXPERTENMEINUNG
von Carsten Herlitz
Justiziar des GdW
Foto: Sebastian Schobbert
Mit Urteil vom 6. Juni 2016 (Az.: 65/S 149/16) hat das Landgericht Berlin entschieden,
dass ein Mieterhöhungsverlangen nicht deshalb unwirksam sei, weil der Vermieter zwar
auf den Mietspiegel Bezug nimmt, aber gleichzeitig mitteilt, er halte ihn nicht für quali-
fiziert. Daran ändere sich nichts, wenn im Zustimmungsprozess der Vermieter sich zum
Nachweis der ortsüblichen Vergleichsmiete ausschließlich auf Sachverständigengutachten
beziehe. Werden Einwendungen gegen den Mietspiegel von den Parteien nicht rechtzeitig
vorgetragen, spreche schon die Lebenserfahrung dafür, dass der Berliner Mietspiegel 2015
jedenfalls als einfacher Mietspiegel herangezogen werden könne. Zur Begründung führt
das Gericht aus, das die fehlende Überzeugung von der Eignung des Begründungsmittels
nicht zur formellen Unwirksamkeit führe.
Die Trophäe der GreenTec Awards
Foto: GreenTec Awards
GdW, ist zum mittlerweile dritten Mal Jury-Mitglied und Pate
der Wettbewerbs-Kategorie Bauen und Wohnen. Die GreenTec
Awards sind Europas größter Umwelt- und Wirtschaftspreis.
Mit der Unterstützung der Hauptmedienpartner ProSieben,
WirtschaftsWoche, Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) und
NewsGreen werden innovative Projekte und Produkte ausge-
zeichnet, die Maßstäbe in Sachen Umwelttechnologie und
-schutz setzen sowie einen ökologischen Lebensstil fördern.
Die Bewerbungsunterlagen stehen zum Download unter
r Verfügung. Es wird eine Bear-
beitungsgebühr von 200 Euro berechnet. Die Jury und ein
Online-Voting bestimmen die Gewinner.
(büh/schi)
Alle Infos finden Sie unter
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