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in der neuen Gebietskategorie geschaffen
werden.
Anstatt sich hinter Placebo-Gesetzge-
bungsvorhaben zu verstecken, die beson-
ders die sozial nachhaltigen Vermieter schä-
digen und den Mietern nichts nützen, sollte
sich die Politik mit der Wurzel des Übels
befassen: „Wir brauchen mehr bezahlba-
ren Wohnungsneubau in den Ballungsre-
gionen“, so Gedaschko. „Gerade in den
beliebten Ballungsräumen brauchen wir
deshalb auch eine Willkommenskultur für
Bagger und Bauzaun.“ Deshalb dürfe ins-
besondere bei der Umsetzung der erfolg-
versprechenden Ergebnisse der Baukosten-
senkungskommission der Bundesregierung
keine Zeit mehr verloren werden.
(schi/burk)
Hessen und Niedersachsen sind von den
Bundesländern – mit Ausnahme von Ham-
burg und Bayern – beauftragt worden, den
gemeinsamen Gesetzentwurf der Länder
zur Grundsteuerreform in den Bundesrat
einzubringen. Dieser wird sich voraussicht-
lich am 23. September 2016 mit dem Ent-
wurf befassen. Das bisherige System der
Wertermittlung wurde vom Bundesfinanz-
hof als nicht mehr verfassungsgemäß bean-
standet. Mehrere Verfahren wurden dem
Bundesverfassungsgericht vorgelegt. Der-
zeit werden für die Erhebung der Grund-
steuer die sogenannten Einheitswerte der
Jahre 1964 beziehungsweise 1935 heran-
gezogen.
Gefahr von Steuererhöhungen und
Verwaltungsgau
„Grundstückseigentümer und private
und gewerbliche Mieter dürfen durch die
Grundsteuerreform nicht zusätzlich zur
Kasse gebeten werden“, betonte Ibel. „Die
ständigen Anhebungen der Grundsteuer-
Hebesätze in vielen Kommunen bieten
Anlass zur Sorge, dass die Kommunen die
anstehende Gesetzesreform für Steuerer-
höhungen nutzen könnten.“ Weitere Erhö-
hungen der Grundsteuer drohen zudem
durch die Bezugnahme des Kostenwerts
auf permanent steigende Preisindizes wie
Baulandpreise und Baukosten.
Ibel verwies darüber hinaus auf bisherige
Reformversuche zur Grundsteuer, die auf
wertorientierten Bemessungsgrundlagen
basierten. „Die Vergangenheit hat gezeigt:
Eine adäquate Wertermittlung von 35 Mil-
lionen Grundstücken mit unterschiedlicher
Nutzungsart und die laufende Aktualisie-
rung dieser Werte ist verwaltungstechnisch
kaum zu bewältigen.“
BID empfiehlt wertneutralen Refor-
mansatz
Die Bemessungsgrundlage eines Reform-
modells müsse laut BID die unterschied-
lichen Grundstücks- und Nutzungsarten
angemessen berücksichtigen. Dennoch
dürfe sie nicht zu Mieterhöhungen im ver-
mieteten Bestand oder einer überpropor-
tionalen Belastung der selbstnutzenden
Immobilieneigentümer führen.
Das 2010 von den Ländern Baden-Würt-
temberg, Bayern und Hessen vorgeschla-
gene Modell einer vereinfachten Grund-
steuer nach dem Äquivalenzprinzip deckt
viele BID-Forderungen ab: Hier basiert die
Berechnung der Grundsteuer auf den Flä-
chen von Grundstücken und Gebäuden.
„Ein solches wertneutrales Verfahren wäre
weniger verwaltungsaufwändig und leich-
ter nachvollziehbar; das Hebesatzrecht der
Kommunen bliebe aber auch hier erhal-
ten“, resümierte Ibel.
So oder so müsse gelten: Bei jedem Refor-
mentwurf müssten ausreichend repräsen-
tative Proberechnungen angestellt werden,
die die Belastungswirkungen – abhängig
von der Art der Grundstücke und deren
Nutzung – für Eigentümer, Mieter und Ver-
mieter aufzuzeigen.
(hop/schi)
BUNDESPOLITIK
Matthias Brauner (Regionaldirektor)
Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern,
Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen
Tel. +49 30 220021-4310
Berndt Henke (Regionaldirektor)
Hessen, Rheinland, Rheinland-Pfalz,
Saarland
Tel. +49 211 210942-4330
Thomas Herngreen (Regionaldirektor)
Baden-Württemberg, Bayern
Tel. +49 89 4523207-4320
Jürg Schönherr (Direktor)
Berlin
Tel. +49 30 220021-4300
Frank Thurau (Regionaldirektor)
Bremen, Niedersachsen, Westfalen
Tel. +49 251 4905-4305
Horst Warneke (Regionaldirektor)
Hamburg, Schleswig-Holstein
Tel. +49 40 5544869-4350
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Vorschlag zur Grundsteuerreform: BID warnt vor
Steuererhöhungen und bürokratischer Lawine
Berlin – „Der von Hessen und Niedersachsen vorgestellte Gesetzentwurf zur
Grundsteuerreform könnte eine bürokratische und administrative Lawine los-
treten. Die Ermittlung der vorgeschlagenen neuen Grundsteuerbemessungs-
grundlage für 35 Millionen Grundstücke, der sogenannte Kostenwert, ist un-
nötig kompliziert und kaum praktikabel“, kritisierte Andreas Ibel, Vorsitzender
der Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland (BID) und
Präsident des Bundesverbandes Freier Immobilien- und Wohnungsunterneh-
men (BFW), den Reformvorschlag der Länder. „Zudem ist mehr als fraglich, ob
die Reform aufkommensneutral umgesetzt werden kann. Das vorgeschlagene
Modell eröffnet zu viele Möglichkeiten für die Kommunen, um verdeckte Steu-
ererhöhungen durchzuführen!“
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