WOHNUNGSPOLITISCHE INFORMATIONEN 15/2016 - page 6

NACHRUF
Mat-Nr. 06505-5421
ZAHL DER WOCHE
Angehörige oder Freunde von pfle-
gebedürftigen Personen verzichte-
ten im Jahr 2014 auf ihren versiche-
rungspflichtigen Job und bekamen
für die ehrenamtliche Pflege ihnen
nahe stehender Personen Rentenbei-
träge gutgeschrieben. Zwischen 1997
und 2014 sank die Zahl dieser Pfle-
gepersonen nach Angaben des Bun-
desgesundheitsministeriums und der
Deutschen Rentenversicherung um
rund 30 Prozent. Immer mehr Men-
schen in Deutschland werden – vor
allem im hohen Alter – zu Pflegefäl-
len. Doch immer weniger Angehörige
oder Freunde sind offenbar bereit, sich
um die Pflegebedürftigen zu küm-
mern. Entgegen diesem Trend ist die
Zahl ambulant gepflegter Menschen
allerdings allein im Bereich der sozia-
len Pflegeversicherung im vergange-
nen Jahrzehnt deutlich gestiegen – von
1997 bis 2014 um etwa 500.000 auf
mehr als 1,8 Millionen Pflegebedürf-
tige. Dies deutet daraufhin, dass ein
größer werdender Teil der häuslich
Pflegenden sich nur wenige Stunden
pro Woche um kranke Angehörige
kümmert. Rentenbeiträge für Pflege-
personen zahlen die Kassen der Pflege-
bedürftigen erst, wenn die ehrenamtli-
che Pflege mindestens 14 Stunden pro
Woche umfasst.
GdW-NEWS
Deutscher Bauherrenpreis für kommunale Wohnungsbauge-
sellschaft HOWOGE
Mit den Treskow-Höfen in Berlin-Karlshorst wurde ein urbanes Quartier
für mehr als 400 Haushalte errichtet, das durch seine an die Bauhaustra-
dition angelehnte Gestaltqualität und ein breites Angebot sozialer Dienst-
leistungen besticht. Vielfältige Wohnungsgrundrisse sowie die Mischung
von freien und belegungsgebundenen Wohnungen bewirken eine gene-
rationenübergreifende und sozial gemischte Mieterstruktur.
(hun/burk)
Recht so
Die Treskow-Höfe: Neues Stadtquartier für alle Generationen.
Foto: HOWOGE/Dombrowsky
Preisträger aus Berlin mit Vertretern der Auslober und Unterstützer
bei der Preisverleihung.
Foto: Tina Merkau
400.000
Der Wirtschaftlichkeitsgrundsatz bei Mieterhöhung nach Modernisierung –
Zweites Mietrechtsnovellierungsgesetz
Vor wenigen Tagen ist der Referentenent-
wurf zur weiteren Umsetzung mietrecht-
licher Vorschriften bekannt geworden.
Festzustellen ist, dass es sich dabei (noch)
nicht um einen offiziellen Referentenent-
wurf handelt, der dann in die Verbändean-
hörung geht. Der „offizielle“ Referenten-
entwurf bleibt also abzuwarten. Für den
Bereich der Mieterhöhung nach Modernisierung soll ein Wirtschaftlichkeitsgebot neu
eingeführt werden. Neben der betragsmäßigen Begrenzung von drei Euro pro Quadrat-
meter innerhalb von acht Jahren und der Absenkung des Umlagesatzes von 11 Prozent
auf acht Prozent soll also daneben gelten, dass nur die Kosten zu berücksichtigen sind,
die ein Vermieter vernünftigerweise auch dann veranlasst hätte, wenn er sie selbst hätte
tragen müssen. Das Wirtschaftlichkeitsgebot ist dem Betriebskostenrecht entlehnt. In
der Praxis ist mangels konkreter Kriterien das Wirtschaftlichkeitsgebot dort nur schwer
zu handhaben. Es gibt kaum Entscheidungen, die im Einzelnen umschreiben, wann das
Wirtschaftlichkeitsgebot eingreift und wann nicht. Auch gibt es einen gravierenden Unter-
schied zwischen Kosten der Modernisierung und laufend entstehenden Betriebskosten.
Mit der Einführung dieses Wirtschaftlichkeitsgebots in das Modernisierungsrecht würde
der Gesetzgeber zwei vollkommen getrennt voneinander zu beurteilende Sachverhalte
annähernd gleich behandeln und Rechtsunsicherheiten schaffen. Unter Berücksichtigung
der Prozesskosten verbleibt ein hohes Risiko bei der Frage, wer die Modernisierungskosten
tatsächlich zu tragen hat. Dies verunsichert das Investitionsklima auch bei der energeti-
schen oder altersgerechten Modernisierung.
Carsten Herlitz
Justiziar des GdW
KOMMENTAR
Foto: Sebastian Schobbert
Der GdW auf der…
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