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NACHRUF
Mat-Nr. 06505-5443
ZAHL DER WOCHE
Prozent aller Haushalte in Deutsch-
land können Ende 2015 mit leistungs-
fähigem Breitband-Internetanschluss
versorgt werden. Wie eine Studie des
Bundesinstituts für Bau-, Stadt und
Raum-forschung (BBSR) weiter ergab,
sind dies jedoch hauptsächlich städti-
sche Haushalte. Im städtischen Raum
konnten 77,5 Prozent der Haushalte
mit 50 Megabit pro Sekunde (Mbit/s)
versorgt werden, im ländlichen Raum
nur 53,2 Prozent. Strukturstärke und
-schwäche sind wichtige Rahmenbe-
dingungen des Breitbandausbaus. So
liegen die Versorgungsgrade der Haus-
halte mit 50 Mbit/s in Großstädten bei
88,4 Prozent, in den großen Kleinstäd-
ten strukturstarker ländlicher Räume
bei 69,1 Prozent und in den Landge-
meinden strukturschwacher ländlicher
Räume bei nicht einmal 20 Prozent.
11,9 Mio. Menschen leben in Kommu-
nen, in denen für weniger als 25 Pro-
zent der Haushalte 50 Mbit/s verfüg-
bar sind. Bei einem Ver-sorgungsgrad
kleiner fünf Prozent sind noch immer
5,3 Millionen Einwohner betroffen.
70,1
GdW-NEWS
„Neue Wohnungsgemeinnützigkeit“ –
Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht
In der neuen Publikation „GdW kompakt“
wird erläutert, warum die Wohnungs-
wirtschaft kein Interesse an einer neuen
gesetzlichen Wohnungsgemeinnützigkeit
hat und was die Alternativen wären, um
den Wohnungsmarkt zu stärken.
Alle Argumente, Daten und Fakten fin-
den Sie in der Broschüre kurz und knapp
zusammengefasst auf 15 Seiten.
(burk/schi)
Das neue „GdW kompakt“ finden Sie unter
diesem Kurz-Link:
Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW und der Ver-
band kommunaler Unternehmen (VKU) richten am 11. Oktober
2016 im VKU-Forum in Berlin eine gemeinsame Fachveranstal-
tung zum Thema „Mieterstrom“ aus. Unter der Moderation von
Handelsblatt-Redakteur Klaus Stratmann wird es um die Frage
gehen, welchen Mehrwert Kooperationen zwischen Energie-
und Wohnungswirtschaft zur Energiewende leisten können.
Diskutiert wird ebenso, welche rechtlichen und ökonomischen
Aspekte bei Mieterstrommodellen beachtet werden müssen.
Zudem werden Best-Practice-Beispiele näher beleuchtet. Zu den
namhaften Referenten gehören unter anderem Uwe Beckmeyer,
Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Wirt-
schaft und Energie, und Hans-Martin Henning, stellvertretender
Leiter des Fraunhofer-Instituts für Solare Energiesysteme. In einer
Recht so
Vormiete und Mietpreisbremse
Derzeit wird im Rahmen des zweiten Miet-
rechtspakets des Bundesjustizministeriums
diskutiert, ob der Vermieter bei Wiederver-
mietung künftig die Vormiete anzugeben
hat. Bislang ist im Mietrecht geregelt, dass
der Vermieter auf Verlangen des Mieters
verpflichtet ist, Auskunft über diejenigen
Tatsachen zu erteilen, die für die Zulässig-
keit der vereinbarten Miete maßgeblich sind. Die neue Forderung nach einer verpflich-
tenden Angabe der Vormiete durch den Vermieter auch ohne Verlangen des Mieters wird
häufig damit begründet, dass der Mieter bei der Frage nach Auskunft über die Zulässig-
keit der Miethöhe das Mietverhältnis belaste. Unabhängig der Frage, ob diese Befürch-
tung überhaupt zutrifft, würde die verpflichtende Angabe der Vormiete zu noch mehr
Verwirrung führen. Die Vormiete stellt im „System der Mietpreisbremse“ bislang einen
Ausnahmefall dar, wenn nämlich die Vormiete höher ist als die nach der Mietpreisbremse
zulässige Miethöhe. Die bisherige Regelung ist eine praktikable Lösung. Insofern sollte
bei der Mietrechtsreform noch einmal genauer nachgedacht werden. Es bietet sich ins-
besondere an, das vom Justizministerium in Auftrag gegebene Gutachten zur Wirkung
der Mietpreisbremse abzuwarten und gegebenenfalls erst anschließend mit der Prüfung
eines Gesetzes zu beginnen, das erst rund ein Jahr in Kraft ist.
Carsten Herlitz
Justiziar des GdW
KOMMENTAR
Foto: Sebastian Schobbert
11. Oktober 2016, Berlin
Mieterstrom und mehr: Kooperationsmodelle in der Praxis
Podiumsdiskussion werden unter anderem
die Bundestagsabgeordneten Marie-Luise
Dött (CDU) und Klaus Mindrup (SPD) teil-
nehmen.
(schi)
Weitere Infos zur Veranstaltung finden Sie
hier:
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