WOHNUNGSPOLITISCHE INFORMATIONEN 9/2016 - page 8

NACHRUF
Mat-Nr. 06505-5415
Europäischer Gerichtshof urteilt zu Wohnsitzauflagen
ZAHL DER WOCHE
Prozent aller Haushalte mit minder-
jährigen Kindern sind Alleinerziehen-
denhaushalte. Im Jahr 2014 waren ein
Fünftel der 8,1 Millionen in Deutsch-
land lebenden Familien mit mindestens
einem minderjährigen Kind Familien
von Alleinerziehenden. Wie das Sta-
tistische Bundesamt auf Grundlage
des Mikrozensus weiter mitteilte,
ist dieser Anteil seit 1996 um sechs
Prozentpunkte gestiegen. Damals
hatte er 14 Prozent betragen. Die
Zahl der Alleinerziehenden mit min-
derjährigen Kindern hat sich zwi-
schen 1996 und 2014 von 1,3 Milli-
onen auf gut 1,6 Millionen erhöht
(+ 335.000). Dabei hat sich der Anteil
der alleinerziehenden Mütter an allen
Alleinerziehenden nur geringfügig ver-
ändert. 1996 hatte er bei 87 Prozent
gelegen. Im Jahr 2014 waren es 89
Prozent.
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GdW-NEWS
Sozialbau Kempten ausgezeichnet
Die Sozialbau Kempten Wohnungs- und
Städtebau GmbH wurde am 12. Februar
2016 von Wirtschaftsminister a. D. Wolf-
gang Clement in Berlin mit dem TOP JOB-
Siegel für herausragende Arbeitgeberqua-
litäten ausgezeichnet. Das kommunale
Wohnungsunternehmen beweist Qualität
der Führungsarbeit und einer damit ver-
bundenen hohen Leistungszufriedenheit
der Belegschaft.
(kön)
Recht so
„Aufgrund der positiven Erfahrungen mit dem bis 2009 für Aussied-
ler und Spätaussiedler geschaffenen Wohnortzuweisungsgesetz (vgl.
Abschlussbericht des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge:
„Zuwanderung und Integration von (Spät-)Aussiedlern – Ermittlung
und Bewertung der Auswirkungen des Wohnortzuweisungsgesetzes –
2007“), hat der GdW als einer der ersten Verbände in Deutschland ein
Wohnortzuweisungsgesetz gefordert. Der GdW fordert, dass das Gesetz für Flücht-
linge und subsidiär Schutzberechtigte gelten soll, die ihren Lebensunterhalt nicht aus
eigenen Mitteln erzielen können. Intention und Schwerpunkt der Regelung muss aber
die Integration sein. Damit steht der GdW im Einklang mit der nunmehrigen Recht-
sprechung des EuGH. Die Erfahrungen mit dem bis 2009 geltenden Wohnortzuwei-
sungsgesetz für Spätaussiedler haben gezeigt, dass eine gleichmäßige Verteilung auf
alle Regionen die Integration durch individuellere Betreuungsangebote fördert und
auch eine Chance darstellt, dem demografischen Wandel entgegenzutreten. Ansatz-
punkt ist also nicht eine fiskalische Entlastung der Ballungsgebiete, sondern ein Weg,
der die schutzsuchenden Menschen als Persönlichkeiten begreift, die Deutschland
bereichern und eine Chance für unser Land darstellen.“
EXPERTENMEINUNG
von Carsten Herlitz
Justiziar des GdW
Foto: Sebastian Schobbert
Mit Urteil vom 1. März 2016 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass
Flüchtlinge in Deutschland verpflichtet werden können, an einem bestimmten Ort zu woh-
nen (Az.: C-443/14 und C-444/14). Der vom EuGH zu entscheidende Sachverhalt betraf
zwei Syrier, die in Deutschland zwar nicht als Flüchtlinge anerkannt sind, jedoch sogenann-
ten „subsidiären Schutz“ genießen, weil ihnen in ihrer Heimat Gefahr droht und sie nicht
dorthin zurück können. Bei Personen mit subsidiären Schutzstatus – so der EuGH – ist eine
Wohnsitzauflage zulässig, wenn sie in stärkerem Maße mit Integrationsschwierigkeiten
konfrontiert sind als andere Personen, die keine EU-Bürger sind und sich rechtmäßig in
dem Mitgliedsstaat aufhalten, der diesen Schutz gewährt hat. Nach bisherigem deutschem
Recht wird die Aufenthaltserlaubnis von Personen mit subsidiären Schutzstatus, die soziale
Leistungen beziehen, mit der Auflage verbunden, ihren Wohnsitz an einem bestimmten
Ort zu nehmen. Diese Auflage kann zum einen auf eine angemessene Verteilung der mit
der Gewährung der sozialen Leistungen verbundenen Lasten auf deren jeweilige Träger
abzielen, zum anderen kann mit ihr das Ziel verfolgt werden, die Integration von Nicht-
EU-Bürgern in die deutsche Gesellschaft zu erleichtern.
Die Preis­
träger mit
dem frühe-
ren Bundes-
wirtschafts-
minister
Wolfgang
Clement.
Foto: das portraet – conny tuech
Preisträger aus Würzburg mit Vertretern der Aus-
lober und Unterstützer bei der Preisverleihung
Foto: Tina Merkau
Foto: Lisa Farkas
Deutscher Bauherrenpreis Neubau 2016 – Preisträger
Neues Wohnen in der Würzburger Brunostraße
Die neue Wohnanlage im
Würzburger Stadtteil Zel-
lerau ersetzt eine Zeilen-
bebauung aus den 1950er
Jahren. An deren Stelle
errichtete das kommunale
Wohnungsunternehmen
104 barrierefreie Wohnun-
gen. Erstmalig wurde mit
diesem Projekt die Entwick-
lung eines Carsharing-Ange-
bots für die Bewohner in Würzburg verbun-
den. Dies bedeutete eine spürbare Senkung
der Baukosten um die dadurch entfallenen 21
Tiefgaragenstellplätze. Beispielhaft ist aus Sicht
der Jury insbesondere die soziale Mischung der
Nachbarschaft, die durch den Mix von Wohn-
eigentum, freifinanziertem und sozialemWoh-
nungsbau ermöglicht wird.
(hung/schi)
Durchmischte Bewohnerstrukturen prägen das
Projekt.
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