WOHNUNGSPOLITISCHE INFORMATIONEN 9/2016 - page 2

PUBLIKATION
BUNDESPOLITIK
Nutzen auch individuell nicht übersteigen.
Das sind wichtige Voraussetzungen für
bezahlbares Wohnen und Bauen, für das
sich die Wohnungswirtschaft stark macht“,
so Gedaschko. Richtig und wichtig seien
auch die Pläne der Regierung, Smart Meter-
Systeme für so genannte Mehrwertdienste
beim Wohnen zu öffnen, zum Beispiel für
digitale Gesundheitsdienste und techni-
sche Assistenzsysteme für ältere Menschen.
Denn erst die Mehrfachnutzung von Infra-
strukturen für verschiedene Anwendungen
könne zu einer Nutzensteigerung und zur
bezahlbaren Refinanzierung beitragen.
Die Wohnungswirtschaft begrüßt zudem
die den Gesetzentwurf begleitenden tech-
nischen Regelungen, wer wann auf wel-
che Daten zugreifen darf. So wird einerseits
ein hohes Maß an Datenschutz gewähr-
leistet, andererseits können die Daten, die
für die Energieversorgung erforderlich sind,
genutzt werden.
Deutliche Kritik übte GdW-Chef Gedaschko
jedoch an der Forderung des Bundesrates
in seinem Beschluss zu dem Gesetz, das
Vorrangsrecht des Gebäudeeigentümers
als Anschlussnehmer bei der Auswahl des
Messstellenbetreibers zu streichen. Der
Einsatz eines gemeinsamen Messsystems
pro Gebäude wäre nicht mehr möglich,
da jeder Haushalt in einem Mehrparteien-
haus einen unterschiedlichen Dienstleister
wählen könnte. Das würde das praktische
Aus für den Mehrspartenbetrieb – also
das gleichzeitige Erfassen beispielsweise
von Strom-, Wärme- und Warmwasserver-
brauchsdaten in einem Gebäude – bedeu-
ten. „Damit würden sämtliche Vorteile
einer sicheren, zentralen Kommunikations-
infrastruktur für Gebäude verloren gehen“,
warnte der GdW-Chef. Der wirkliche Mehr-
wert von Smart Meter-Systemen für nor-
male Haushalte wäre nicht mehr gegeben.
Damit wäre die allseits gewollte, bessere
Information der Verbraucher, insbesondere
wenn es um den Verbrauch von Strom und
Wärme geht, durch intelligente Messsys-
teme nicht mehr möglich.
(schi/vieh)
Fortsetzung von Seite 1
Studie nimmt Klein- und Mittelstädte in den Blick:
Mit Partizipation öffentliche Räume in Innenstädten beleben
Bonn – Sowohl die Innenstadt als auch der öffentliche Raum sind zentrale Handlungsfelder der Stadtentwicklung.
Bislang lag der Fokus jedoch vor allem auf Großstädten. Eine vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumfor-
schung (BBSR) in Auftrag gegebene Studie lenkt den Blick hingegen auf Klein- und Mittelstädte. Sie zeigt: Um die
öffentlichen Räume in ihren Innenstädten zu beleben, müssen die Kommunen insbesondere Partizipation und Mit-
wirkung groß schreiben.
Am Beispiel von 12 Fallstudien in Kom-
munen mit einer Größe zwischen 10.000
und 100.000 Einwohnern fördert die
Studie teilweise gravierende Defizite in
den Innenstädten zutage. Insbesondere
der Strukturwandel im Einzelhandel und
hohe Verkehrsbelastungen schränken
ihre Funktionsfähigkeit ein. Die Folge
sind Leerstände und Mindernutzungen
von Ladenlokalen sowie Lärmbelastun-
gen und räumliche Barrieren.
All diese Faktoren wirken auf den öffent-
lichen Raum und beeinflussen dessen
Attraktivität – genauso wie die Qualitäten
des Städtebaus, die Funktionsvielfalt und
eine erfolgreiche Kooperation zwischen
verschiedenen Akteuren. Gleichzeitig
kommt der Wohnnutzung in zentralen
innerstädtischen Bereichen in Klein- und
Mittelstädten jedoch eine bedeutsamere
Rolle zu als in Großstädten.
„Um die Attraktivität der öffentlichen
Räume in den Innenstädten zu sichern
oder gar zu erhöhen, treten die Kom-
munen immer stärker in die Rolle des
Managers“, unterstrich Brigitte Adam,
die das Forschungsprojekt im BBSR wis-
senschaftlich begleitet hat. „Dabei müs-
sen sie Wirtschaft, Initiativen, Vereine
und engagierte Einzelpersonen mit ins
Boot holen, um gemeinsam Angebote
zu entwickeln und gleichzeitig Nutzungs-
konflikte aufzulösen.“
Die Kommunen sollten daher, so die Stu-
die, sowohl die Funktionsvielfalt in den
Innenstädten als auch die Partizipation als
Planungselement stärken, Wirtschaftsak-
teure und Stadtgesellschaft mobilisieren
und die Aufgaben des Citymarketings
noch stärker mit der Innenstadtentwick-
lung verknüpfen.
(reg/schi)
Die Veröffentlichung „Die Innenstadt und
ihre öffentlichen Räume“ kann kostenfrei per
E-Mail an
angefordert werden. Eine elektronische Ver-
sion ist unter
der Rubrik
„Veröffentlichungen“ abrufbar.
Handbuch zu staatlichen Beihilfen veröffentlicht
Berlin – Das Bundeswirtschaftsministerium hat ein Handbuch zu staatlichen Beihilfen veröffentlicht. Es soll Kommu-
nen und kommunalen Unternehmen bei der Prüfung und dem Verständnis der Beihilfevorschriften helfen.
Das Handbuch greift Themen wie den
Verkauf von Grundstücken und Gebäu-
den durch die öffentliche Hand sowie
Fälle „gerechtfertigter“ Beihilfen ohne
Notifizierungspflicht auf, also die Mög-
lichkeiten der Freistellung durch die De-
minimis-Verordnung, die Allgemeine
Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO)
sowie das Paket zur Freistellung von
Dienstleistungen von allgemeinem wirt-
schaftlichem Interesse.
(öne/kön/schi)
Das Handbuch können Sie unter
diesem Kurz-Link herunterladen:
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