WOHNUNGSPOLITISCHE_INFORMATIONEN 46/2016 - page 8

GdW-NEWS
Mat-Nr. 06505-5452
Feststellung des Vereinszwecks anhand tatsächlicher Verhältnisse
ZAHL DER WOCHE
Wohnungen wurden in den ersten
sechs Monaten 2016 im Rahmen grö-
ßerer Portfolioverkäufe von mehr als
800 Einheiten verkauft. Nach Angaben
des Bundesinstituts für Bau-, Stadt-
und Raumforschung (BBSR) kam es
in der ersten Jahreshälfte nur zu 19
Transaktionen größerer Wohnungs-
bestände. Damit ist der Trend der letz-
ten Jahre gebrochen, die zweite Hoch-
phase des Transaktionsgeschehens
scheint zu Ende zu gehen. Ausschlag-
gebend für den Einbruch des Handels-
umfangs sind fehlende große Transak-
tionen. In der ersten Jahreshälfte 2016
kam es lediglich zu einem Verkauf mit
mehr als 5.000 Einheiten; ein Verkauf
eines Portfolios mit mehr als 10.000
Wohnungen fand überhaupt nicht
statt. Die Zahl der Transaktionen in der
Größenordnung 100 bis 800 Wohnun-
gen bleibt hingegen konstant hoch.
In den ersten sechs Monaten wurden
bei 38 Verkäufen 10.800 Wohnungen
gehandelt.
Mittendrin statt nur dabei: GdW auf Bundesparteitag von
Bündnis 90/Die Grünen in Münster
Recht so
„Eine Eintragung als Idealverein kommt nur in Betracht, wenn der Zweck
des Vereins nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet
ist. Wobei auch Idealvereinen gewisse unternehmerische Tätigkeiten
erlaubt sind, soweit diese dem ideellen Hauptzweck zu- und unterge-
ordnet, oder nur Hilfsmittel zu dessen Erreichung sind (Nebenzweck-
privileg). Ist jedoch der Hauptzweck des Vereins auf einen wirtschaftli-
chen Geschäftsbetrieb gerichtet, liegt ein wirtschaftlicher Verein vor und dieser kann
Rechtsfähigkeit nur durch staatliche Verleihung erlangen. Die Voraussetzung dafür
ist jedoch, dass es unzumutbar ist, eine andere Rechtsform zu wählen. Wie das Kam-
mergericht nun noch einmal zutreffend klargestellt hat, kommt es für die Frage, ob
der Zweck des Vereins auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, auf
die Zweckformulierung imWortlaut der Satzung nicht entscheidend an. Entscheidend
ist vielmehr die tatsächlich ausgeübte beziehungsweise beabsichtigte Tätigkeit des
Vereins. Dazu müssen vom Gericht entsprechende Feststellungen getroffen werden.
Von einem wirtschaftlichen Hauptzweck darf das Gericht dabei richtigerweise nur
ausgehen, wenn die entsprechenden Tatsachen feststehen.“
EXPERTENMEINUNG
von Dr. Matthias Zabel
GdW-Referent „Recht“
Foto: GdW, Urban Ruths
Wie das Kammergericht Berlin im Sommer dieses Jahres entschieden hat (Az.: 22 W
122/15), sind zur Feststellung, ob der Zweck eines Vereins auf einen wirtschaftlichen
Geschäftsbetrieb gerichtet ist, nicht nur die Angaben in der Satzung heranzuziehen, son-
dern auch die tatsächlichen Verhältnisse. Dabei darf das Registergericht nur dann von einem
wirtschaftlichen Zweck ausgehen, wenn die entsprechenden Tatsachen feststehen.
Am GdW-Stand: Olaf Mangold (GdW) mit Andrea Lindlohr, Vorsit-
zende des Arbeitskreises Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau der
GRÜNEN im Landtag von Baden-Württemberg, und Jörg Penner,
Baudezernent von Hamburg-Harburg (v. r.)
Fotos (beide): GdW
34.000
„Wir bleiben unbequem“ lautete das Motto des diesjährigen Parteita-
ges von Bündnis 90/Die Grünen in Münster. Der GdW war mit einem
eigenen Stand, dem „Wohnzimmer“, vom 11. bis 13. November 2016
bei der Bundesdelegiertenkonferenz (BDK) vertreten und informierte
alle interessierten Teilnehmer sowie Gäste über die aktuellen Herausfor-
derungen des Bauens und Wohnens im Vorfeld des Bundestagswahl-
kampfes 2017. Nach dem Brexit hat sich die BDK mit Europas Zukunft
beschäftigt. Außerdem wurde über Religions- und Weltanschauungs-
freiheit, die Energie- und Verkehrswende und den gesellschaftlichen
Zusammenhalt diskutiert.
(kön)
Vom 5. bis 7. Dezember 2016 findet der Bundesparteitag der
CDU in Essen statt. Auch hier wird der GdW mit einem Stand
vertreten sein. Weitere Informationen zu allen Veranstaltungen
finden Sie auf
GdW-Geschäftsführer Dr. Christian Lieberknecht (links) mit Chris Kühn, Spre-
cher für Bau- und Wohnungspolitik der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die
Grünen.
8
46/2016
1,2,3,4,5,6,7 8
Powered by FlippingBook