WOHNUNGSPOLITISCHE INFORMATIONEN 29/2015 - page 8

NACHRUF
Mat-Nr. 06505-5383
Zustimmung des kommunalen Trägers zum Mietvertrag
ZAHL DER WOCHE
Prozent betrug der Anstieg der Ver-
braucherpreise im Juni 2015 im Ver-
gleich zum Vorjahresmonat. Wie das
Statistische Bundesamt weiter mitteilt
hat sich die Inflationsrate damit wie-
der abgeschwächt, nachdem sie in
den vier Monaten zuvor zugenom-
men hatte. Die niedrige Inflationsrate
im Juni 2015 ist vor allem auf weiter-
hin sinkende Energiepreise (-5,9 Pro-
zent gegenüber Juni 2014) zurückzu-
führen: Ohne Berücksichtigung der
Energie hätte die Inflationsrate im Juni
2015 deutlich höher bei + 1,1 Prozent
gelegen. Die Nettokaltmieten stiegen
im Vorjahresvergleich im Juni 2015 um
1,2 Prozent und damit in etwa der glei-
chen Rate wie die um die Energieko-
sten bereinigte Inflationsrate. Deutli-
che Preiserhöhungen gab es etwa bei
Kaffee, Tee, Kakao (+ 10,1 Prozent),
Zeitungen und Zeitschriften (+ 6,0 Pro-
zent) sowie Tabakwaren (+ 4,4 Pro-
zent) und Bier (+ 3,0 Prozent). Gemes-
sen an der Gesamtteuerung erhöhten
sich auch die Preise für Taxifahrten
(+12,5 Prozent), Friseurleistungen
(+ 3,4 Prozent) sowie das Preisniveau
in Cafés und Restaurants (+ 3,1 Pro-
zent) überdurchschnittlich.
0,3
GdW-NEWS
wi on Tour…
In diesem Jahr feierten vor der parlamentarischen
Sommerpause wieder etliche Landesvertretun-
gen ihre Sommerfeste. Die Feiern sind immer ein
Stelldichein von Politik, Wirtschaft und Gesell-
schaft. Auf dem Fest der Hessen fehlte in diesem
Jahr Stammgast Dr. Angela Merkel – sie musste
das dritte Hilfspaket für Griechenland verhan-
deln. Statt ihrer war Kanzleramtschef Dr. Peter
Altmaier dabei. „Ausdrücklich und unter Andro-
hung schlimmer Strafen soll ich die besten Grüße
und Wünsche der Kanzlerin überbringen“, ver-
kündete Altmaier. Sonst verpasse Angela Merkel
Recht so
„Grundsätzlich gilt, dass im Rahmen des vorläufigen Rechtschutzes
keine Vorwegnahme der Hauptsache erfolgen soll. Von der Zusicherung
hat die Antragstellerin aber nur dann etwas, wenn sie dauerhaft wirkt.
Angenommen, eine Zusicherung wäre hier im Rahmen des einstweiligen
Rechtschutzes erteilt worden, würde eine anderslautende Entscheidung
im Hauptsacheverfahren nicht ausschließen können, dass entsprechende
Mietrückstände bestehen. Denn die Antragstellerin hat sich bereits mit ihrer Unter-
schrift im Mietvertrag verpflichtet. Insofern macht es hier keinen Unterschied, ob ein
Eilverfahren durchgeführt wird oder nicht. Richtige Klageart wäre die Anfechtungs-
und Leistungsklage in Bezug auf die Angemessenheit der Unterkunftskosten. Insofern
braucht sich der kommunale Träger nicht ’unter Druck’ setzen zu lassen, sondern kann
im Rahmen des üblichen Verfahrens eine Prüfung vornehmen.“
EXPERTENMEINUNG
von Carsten Herlitz
Justiziar des GdW
Foto: Sebastian Schobbert
Im Rahmen eines einstweiligen Rechtschutzverfahrens hatte das Landessozialgericht Mün-
chen (Beschluss vom 18. März 2015, L 11 AS 881/14 B PKH) über die Eilbedürftigkeit einer
sogenannten kommunalen Zusicherung zu entscheiden. Die Antragstellerin bezog Leistun-
gen nach dem Sozialgesetzbuch II. Zusammen mit der Mitteilung über die Kündigung des
vorherigen Mietvertrages beantragte sie die Erteilung der kommunalen Zusicherung für
den Umzug in eine neue Wohnung. Dabei legte sie den bereits am Vortrag von ihr unter-
schriebenen Mietvertrag über die neue Wohnung vor. Die Kommune lehnte die Erteilung
der Zusicherung ab, da die Kosten für die Wohnung nicht angemessen seien. In der ers-
ten Instanz meinte das Sozialgericht, dass die Zusicherung keine Voraussetzung für den
Abschluss des Mietvertrages sei, so dass die Leistungsberechtigte nicht in ihrer Handlungs-
freiheit eingeschränkt sei. Das Rechtschutzbedürfnis fehle, da die Antragstellerin die Woh-
nung bereits angemietet habe. Der Antrag wurde also abgelehnt. Das Landessozialgericht
hat die Beschwerde ebenfalls zurückgewiesen. Ob ein Rechtschutzbedürfnis auf Erteilung
einer Zusicherung bestehe, hat das Gericht nicht entschieden. Das Gericht meinte, dass
die Frage der angemessenen Unterkunftskosten nur im Rahmen einer Anfechtungs- und
Leistungsklage in Bezug auf die bewilligten Leistungen endgültig klärungsfähig sei, soweit
eine Wohnung bereits angemietet worden ist. Die Durchführung eines Eilverfahrens sei
hier ungeeignet, dem Leistungsberechtigten einen Anspruch zuzusprechen, da auch eine
positive gerichtliche Entscheidung insoweit nur einen vorläufigen Charakter habe.
wi-Chefredakteurin
Katharina Burkardt mit
Bundesbauministerin Dr.
Barbara Hendricks,…
…mit CDU-General-
sekretär Dr. Peter
Tauber…
Fotos: wi
… und unter anderem mit dem stellvertre-
tenden Parteivorsitzenden der SPD, Thorsten
Schäfer-Gümbel (links).
nie ein Hessenfest.
Auch die wi war dieses Jahr mit dabei, um die politischen Kontakte
zu pflegen. So traf wi-Chefredakteurin Katharina Burkardt auf dem
Sommerfest der Niedersachsen Bundesbauministerin Dr. Barbara
Hendricks und beim Sommerfest der Hessen CDU-Generalsekretär
Dr. Peter Tauber sowie den stellvertretenden Parteivorsitzenden der
SPD, Thorsten Schäfer-Gümbel.
(burk)
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