WOHNUNGSPOLITISCHE INFORMATIONEN 29/2015 - page 5

AUS DEN VERBÄNDEN
Gemeinsam Feste feiern – Internationaler Tag der Genossenschaften
Dresden – Was wäre eine starke Gemeinschaft ohne gemeinsame Feste und Events? So feierten auch die Mitglieder des
Verbandes Sächsischer Wohnungsgenossenschaften (VSWG) den Internationalen Genossenschaftstag am 4. Juli 2015, bei
hochsommerlichen Temperaturen.
Der Internationale Genossenschaftsbund
ICA weist seit 1923 am Aktionstag auf die
wirtschaftliche und soziale Bedeutung von
Genossenschaften hin. Die UN bestimmten
1995 den ersten Samstag im Juli zum jähr-
lichen Genossenschaftstag.
Seit Jahren zelebrieren die sächsischen
Wohnungsgenossenschaften den Inter-
nationalen Tag der Genossenschaften
und stellen ihre Feste, die ein hohes Maß
an Geselligkeit bieten und das Miteinan-
der der Mitglieder innerhalb der Genos-
senschaft stärken und fördern unter das
Motto „Internationaler Tag der Genossen-
schaften – Gemeinsam Feste feiern“. Mit
Musik- und Tanzgruppen, Talkrunden aus
Wirtschaft und Politik, Sportevents, Preis-
verleihungen, Gewinnverlosungen, Mal-
und Bastelstraßen für die kleinen Besucher
und vielen anderen Attraktionen ist dieser
Tag ein Treffpunkt für Jedermann.
„Ob in Hoyerswerda, Crimmitschau,
Döbeln oder Werdau, gefeiert wird im gan-
zen Freistaat“, so Dr. Axel Viehweger, Vor-
stand des VSWG.
(jak/schi)
Sommer, Garten, gute Stimmung: Der Parlamentarische Abend des BBU
Berlin – Der traditionsreiche Parlamentarische Abend des Verbandes Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen
(BBU) fand in diesem Jahr am 7. Juli statt. Die renommierte Veranstaltung wurde auch diesmal wieder ihrem Ruf als her-
ausragendes Get-Together der Branche in jeder Hinsicht gerecht: 260 Gäste aus Politik, Verwaltung und Wirtschaft folg-
ten der Einladung des BBU in das „Café Einstein“. Auch dessen unvergleichlicher Charme und fast stabiles Hochsommer-
wetter sorgten bei diesem exklusiven Event wieder für die sprichwörtlich entspannte Atmosphäre.
Das Flair des BBU-Stammhauses mit seinem
sommerlichen alten Garten entfaltete auch
diesmal wieder seine wohltuende Wirkung.
„Für mich ist Ihre zahlreiche Anwesenheit
heute Abend vor allem Ausdruck Ihrer
Wertschätzung für unsere volkswirtschaft-
liche Schlüsselbranche", so BBU-Vorstand
Maren Kern in ihrer Eröffnungsrede „Ob
beim Neubau, dem Stadtumbau Ost, der
Absicherung des demografischen Wandels
oder der Integration: Der Wohnungswirt-
schaft kommt überall eine tragende Rolle
zu.“
Weiter auf Seite 6
cken nicht geeignet ist. Damalige Pro-
beberechnungen haben aufgezeigt, dass
Mietwohngrundstücke generell massive
Mehrbelastungen zu verkraften haben
und auch innerhalb der Kategorie „Miet-
wohngrundstücke“ erhebliche Belas-
tungsverschiebungen zu verzeichnen
wären. Der GdW fordert für den Bereich
der Mietwohngrundstücke deshalb ein
ertragsorientiertes Bewertungsverfahren.
Auch die Überlegung, den Ländern
die Möglichkeit zu eröffnen, die Steu-
ermesszahl für die Grundsteuer selbst
festzulegen, wird abgelehnt. Die Festle-
gung der Steuermesszahlen muss auch
weiterhin in der Hand des Bundes lie-
gen. Die Erfahrungen bei der Grunder-
werbsteuer in den letzten Jahren haben
gezeigt, dass die den Ländern übertragene
Befugnis, den Steuersatz selbst zu bestim-
men, einem massiven Steuererhöhungs-
wettbewerb Tür und Tor geöffnet hat. Dass
die Länder mit der eigenständigen Festle-
gung der Steuermesszahlen regulierend auf
die Berechnungsgrundlage für die Grund-
steuer und eine gleichmäßige Verteilung
zwischen den verschiedenen Grundstücks-
arten einwirken, darf daher bezweifelt wer-
den. Das zeigt schon heute die Festlegung
der Hebesätze für die Grundsteuer. Gerade
„klamme“ Kommunen werden von der
Kommunalaufsicht quasi gezwungen, ihr
Hebesatzrecht voll auszunutzen, und Hebe-
sätze von zum Teil über 1.000 Prozent sind
keine Seltenheit mehr.
Die Finanzminister haben nun Arbeitsgrup-
pen mit dem Ausarbeiten der Details beauf-
tragt. Ein konkreter Gesetzentwurf soll
im kommenden Jahr vorgelegt werden.
Der GdWappelliert, bei der Entscheidung
über den endgültigen Reformvorschlag
Augenmaß walten zu lassen. Die Reform
der Grundsteuer darf nicht zu einer wei-
teren Verteuerung des Wohnens führen.
Die Grundsteuer belastet nicht nur die
Grundstückseigentümer; im vermieteten
Bereich wird die Grundsteuer als Teil der
Betriebskosten regelmäßig an die Mieter
weiterbelastet. Im Zusammenhang mit
der jährlichen Betriebskostenabrechnung
muss außerdem berücksichtigt werden,
dass die künftige Ermittlung der Bemes-
sungsgrundlage für die Grundsteuer
administrierbar bleibt, keinen zusätzli-
chen Verwaltungswand bei den Woh-
nungsunternehmen erzeugt und auch
rechtssicher ist.
Fortsetzung von Seite 4
Maren Kern (links),
Vorstandsmitglied des
BBU, mit dem regierenden
Bürgermeister von Berlin,
Michael Müller (rechts), und
Dr. Jürgen Allerkamp, Vor-
standsvorsitzender der IBB
Foto: Tina Merkau/BBU
29/2015 5
1,2,3,4 6,7,8
Powered by FlippingBook