WOHNUNGSPOLITISCHE INFORMATIONEN 29/2015 - page 4

Euro Grunderwerbsteuer gezahlt. 2014
lag das Steueraufkommen bei 9,3 Milliar-
den Euro und damit um rund eine Milliarde
Euro höher als noch im Vorjahr. „Diese
Preisspirale muss ein Ende haben“, forderte
Gedaschko.
Die Länder müssen…
…aufhören, ständig an der Grunderwerb-
steuer zu drehen und sie stattdessen in
Wachstumsregionen absenken.
Grundsteuer: Steuerspirale dreht sich
immer weiter nach oben
Die Steuerpolitik von Deutschlands Kom-
munen kennt nur eine Richtung – nach
oben: Die durchschnittlichen Hebesätze
bei der Grundsteuer sind im vergangenen
Jahr weiter angestiegen – vor allem bei der
Grundsteuer B. Seit Anfang 2010 haben 58
Prozent der Kommunen die Grundsteuer
B, die von Haus- und Wohnungseigentü-
mern zu zahlen ist und in der Regel auf
Mieter umgelegt wird, erhöht. Der durch-
schnittliche Hebesatz ist zum 30. Juni 2014
seit 2010 bundesweit um 29 Punkte auf
358 Punkte gestiegen. Das entspricht der
höchsten Steigerung seit 2011. Das sind
die Ergebnisse einer Analyse der Prüfungs-
und Beratungsgesellschaft EY (Ernst &
Young) zur Entwicklung der Grundsteuer-
B- und Gewerbesteuerhebesätze aller deut-
schen Kommunen (ohne Stadtstaaten) in
den Jahren 2005 bis 2014.
Haus- und Wohnungsbesitzer müssen der-
zeit in Nordrhein-Westfalen mit Abstand
am meisten zahlen: Dort liegt der durch-
schnittliche Grundsteuerhebesatz bei 461
Punkten. Am wenigsten verlangen die
Kommunen im Saarland (320 Punkte) und
Schleswig-Holstein (304 Punkte) von Haus-
und Wohnungseigentümern beziehungs-
weise Mietern.
Im Zuge der fast flächendeckenden Anhe-
bung der Hebesätze in den vergangenen
Jahren hat sich der Anteil der Kommunen
mit einem hohen bis sehr hohen Grund-
steuerhebesatz (von 350 Punkten und
mehr) zwischen 2005 und Mitte 2014 von
20 auf 61 Prozent verdreifacht. Gleichzeitig
ging der Anteil der Städte und Gemeinden
mit einem niedrigen Grundsteuer-Hebesatz
von unter 300 Punkten von 21 auf neun
Prozent zurück.
Die Kommunen müssen…
…die Steuerspirale bei der Grundsteuer
stoppen. Ansonsten wird das Wohnen wei-
ter verteuert.
Grundstücksvergabe erfolgt häufig
noch nach dem Höchstpreisgebot
Viele Kommunen verkaufen ihre Grund-
stücke immer noch nach dem Höchstpreis-
verfahren. Das heißt: Der Investor, der am
meisten Geld hinlegt, bekommt das Bau-
grundstück. Wohnungsunternehmen, die
mit solchen Grundstücken bezahlbaren
Wohnraum erbauen wollen, haben hier
oft das Nachsehen. Wenn sie die Höchst-
preise für den Erwerb zahlen, rechnet
sich das am Ende nur mit einer entspre-
chend hohen Miete. Berechnungen haben
ergeben, dass eine Subventionierung von
Bodenpreisen eine Mietenersparnis von 10
bis 20 Prozent bringen kann. Die Kommu-
nen sind hier gefordert, die Grundstücke an
den Bewerber mit dem besten Konzept für
bezahlbaren Wohnraum zu vergeben. Mit
gutem Beispiel voran gehen hier beispiels-
weise Hamburg und München.
Die Kommunen müssen…
…Grundstücke grundsätzlich nach Kon-
zeptqualität und nicht im Höchstbieterver-
fahren vergeben.
Baugenehmigungen zu langwierig –
Architekten- und Notarhonorare stei-
gen
Die Zeit, die vergeht, bis man die Baugeneh-
migung für ein Baugrundstück bekommt,
ist häufig viel zu lang. Es gibt Fälle von nur
sechs Monaten, aber auch Fälle, in denen
das Verfahren zwei bis drei Jahre dauert.
„Die Planungs- und Genehmigungsverfah-
ren müssen vereinfacht und beschleunigt
werden“, so Gedaschko. Hinzu kommen
drastische Anhebungen der Architekten-
und Notarhonorare.
Die Kommunen müssen…
… Planungs- und Genehmigungsverfahren
beschleunigen, um sie in einem angemes-
senen Zeitraum abzuschließen.
(schi/burk)
Mehr zu den Themen Energieverbrauch und
Stadtumbau sowie die Wohn-Strategie der Woh-
nungswirtschaft lesen Sie in der kommenden
Ausgabe der wi. Eine Präsentation mit zahlrei-
chen Grafiken finden Sie unter
„PresseCenter“.
Fortsetzung von Seite 3
BUNDESPOLITIK
Aktuellen Pressemeldun-
gen ist zu entnehmen, dass
sich die Finanzminister der
Länder – mit Ausnahme Bayerns – im
Grundsatz auf einen Reformvorschlag
verständigt haben. Grundstücke sollen
für die Steuerbemessung mit ihrem Ver-
KOMMENTAR
Ingeborg Esser
Hauptgeschäftsführerin des GdW
Foto: Sebastian Schobbert
kehrswert herangezogen werden. Dabei soll
bezüglich des Grund und Bodens auf die
Bodenrichtwerte zurückgegriffen werden.
Gebäude sollen mit einem pauschalen, ver-
einfachten Sachwert angesetzt werden, der
sich an den Regelherstellungskosten orien-
tieren soll. Dieser Vorschlag erinnert stark
an einen früheren Reformvorschlag von
Faltlhauser und Mittler. Problematisch
ist, dass es sich bei dem neuen Vor-
schlag wiederum um ein vereinfachtes
Sachwertverfahren handelt, das für die
Bewertung von Mietwohngrundstü-
Grundsteuerreform: Verständigung auf Reformvorschlag
Weiter auf Seite 5
Kostentreiber für den Wohnungsbau – Veränderung der Gestehungskosten durch Preisentwick-
lung und zusätzliche Vorgaben und Anforderungen
Quelle: Dieter Walberg, ARGE
4
29/2015
1,2,3 5,6,7,8
Powered by FlippingBook