WOHNUNGSPOLITISCHE INFORMATIONEN 37/2015 - page 4

gestellt werden, dass sich auch Haus-
halte mit mittleren und niedrigen Ein-
kommen energetisch vorteilhafte Woh-
nungen leisten können? Auf Anfrage der
wi hat eine Sprecherin des Ministeriums
folgende Antworten gegeben:
Reform des Kraft-Wärme-Kopplung-
Gesetzes
Die Kraft-Wärme-Kopplung werde auf
die Ziele der Energiewende ausgerich-
tet, der Ersatz von Kohle durch Gas-
KWK gefördert und eine Perspektive für
einen moderaten Ausbau eröffnet, so
eine Sprecherin des Bundeswirtschafts-
ministeriums (BMWi). Zudem werde die
KWK-Förderung von heute 0,5 Milliar-
den Euro auf 1,5 Milliarden Euro aufge-
stockt. Das BMWi arbeite derzeit inten-
siv an der Umsetzung der „Eckpunkte
für eine erfolgreiche Umsetzung der
Energiewende“ vom 1. Juli 2015, unter
anderem im Bereich Kraft-Wärme-Kopp-
lung. Die Abstimmungsprozesse hierzu
laufen derzeit. Ziel sei, die Novellierung
des KWK-Gesetzes rasch voranzutrei-
ben.
Zukunftsfähige Energieversorgung
von Wohnquartieren
Das BMWi erarbeite derzeit die Ener-
gieeffizienzstrategie Gebäude, so die
Ministeriumssprecherin. Es gehe hierbei
um eine langfristige Strategie im Gebäu-
debereich. Die Strategie soll im Herbst
2015 beschlossen werden. Ziel sei die
Erreichung eines nahezu klimaneutralen
Gebäudebestands bis 2050 durch Ener-
gieeffizienz und den Einsatz erneuerba-
rer Energien. Die Strategie gehe dabei
von einem integrierten Ansatz für den
Wärme-, Effizienz- und Strombereich
in Gebäuden und Wohnquartieren aus.
Aussagen über konkrete Aspekte der
Strategie könnten aber zu diesem Zeit-
punkt noch nicht getroffen werden.
Mit dem KfW-Programm „Energetische
Stadtsanierung“ unterstütze das För-
derprogramm des Bundesumweltminis-
teriums gezielt den Quartiersansatz im
Bereich Energieeffizienz, indem umfas-
sende Maßnahmen zur Verbesserung der
Energieeffizienz von Gebäuden und der
kommunalen Infrastruktur im Quartier
angestoßen werden.
Energieeffizientes Wohnen für ein-
kommensschwache Haushalte
Die Bundesregierung ermögliche mit
einer Vielzahl von Maßnahmen und
Aktivitäten, dass sich auch Haushalte
mit mittlerem und niedrigem Einkom-
men energetisch sanierte Wohnungen
leisten können, so die Ministeriumsspre-
cherin weiter. Sie habe sich dieser Frage
insbesondere in der Arbeitsgruppe „Sozi-
ales und klimafreundliches Wohnen und
Bauen“ angenommen, die Bestandteil
des „Bündnisses für bezahlbares Woh-
nen und Bauen“ ist. Gleichzeitig tragen
die von der Bundesregierung zur Verfü-
gung gestellten Fördermittel, etwa im
Rahmen des CO
2
-Gebäudesanierungs-
programms (KfW-Förderung) oder des
Marktanreizprogramms für erneuerbare
Energien (MAP) dazu bei, die Belastung
für Mieter, Nutzer und Eigentümer durch
energetische Sanierungen zu begren-
zen. Denn die ausgereichte Förderung
müsse bei der Berechnung der Moderni-
sierungsmieterhöhung abgezogen wer-
den. Zusätzlich profitierten die Nutzer
mittelfristig von niedrigeren Heizkosten.
Zudem unterstütze das BMWi Energie-
beratungen, die auf die Erhöhung der
Energieeffizienz im Bereich Strom und
Wärme und damit auf eine Senkung der
Energiekosten zielen. Auch gebe es ganz
konkrete Programme, die insbesondere
einkommensschwachen Verbrauchern
Unterstützung bieten. Gefördert wer-
den beispielsweise die von den Verbrau-
cherzentralen durchgeführten Energie-
Checks, bei denen der Energieberater
direkt zu den Verbrauchern nach Hause
kommt, um dort den Energieverbrauch
zu untersuchen. Dabei werden zusam-
men mit dem Verbraucher die wichtigs-
ten Stellschrauben identifiziert, um Ener-
gieverbrauch und Einsparpotenziale zu
beurteilen, nach Abschluss des Checks
gibt es ein Protokoll mit Handlungs-
empfehlungen zum weiteren Vorgehen.
Die Checks sind für einkommensschwa-
che Haushalte kostenlos. Ein ebenfalls
kostenloses Beratungsangebot für ein-
kommensschwache Haushalte biete der
Deutsche Caritasverband e.V. gemein-
sam mit dem Bundesverband der Ener-
gie- und Klimaschutzagenturen Deutsch-
lands e.V. an. Dieses Programm werde
vom Bundesumweltministerium geför-
dert. Auch viele Länderprogramme der
sozialen Wohnraumförderung sehen
eine Förderung von energetischen Sanie-
rungsmaßnahmen vor.
(braa/schi)
Das Eckpunktepapier Energiewende,
die 10-Punkte-Energie-Agenda
sowie weitere Infos zum Thema
„Energieberatung und Förderung“
finden Sie unter
Fortsetzung von Seite 3
BUNDESPOLITIK
Hintergrund:
Was ist Kraft-Wärme-Kopplung?
Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) ist die
gleichzeitige Gewinnung von mechani-
scher Energie, die in der Regel unmittelbar
in elektrischen Strom umgewandelt wird,
und nutzbarer Wärme für Heizzwecke oder
für Produktionsprozesse in einem gemein-
samen thermodynamischen Prozess, übli-
cherweise in einem Heizkraftwerk.
Zunehmend an Bedeutung gewinnen klei-
nere KWK-Anlagen für die Versorgung
von Gewerbebetrieben und Wohngebie-
ten, beziehungsweise einzelner Mehr- und
sogar Einfamilienhäuser, sogenannte Block-
heizkraftwerke (BHKW).
Vorteil der KWK ist der verringerte Brenn-
stoffbedarf für die Strom- und Wärmebe-
reitstellung, wodurch die Schadstoffemissi-
onen stark reduziert werden. Die Förderung
durch das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz
(KWKG) und das Erneuerbare-Energien-
Gesetz (EEG) soll den Ausbau beschleuni-
gen.
Was ist Mieterstrom?
Mieterstrom ist Strom, der durch Kraft-
Wärme-Kopplung in den Wohnquartieren
erzeugt und nicht ins allgemeine Strom-
netz eingespeist, sondern direkt von den
Mietern genutzt wird. Der Unterschied zum
begünstigten Eigenstrom ist aber, dass der
Betreiber der Strom erzeugenden Anlage
(zum Beispiel des Blockheizkraftwerkes)
nicht der Stromverbraucher ist (zwei juris-
tische Personen). Bei Mieterstrommodellen
wird der Strom von Gebäudebesitzer (zum
Beispiel einem Wohnungsunternehmen)
erzeugt und den Mietern zum Verbrauch
zur Verfügung gestellt.
Der Strom bleibt vor Ort und entlastet das
Netz. Die entstandene Wärme wird bei-
spielsweise zur Warmwasserversorgung
genutzt, das spart CO
2
. In bestehenden
Modellen wird Mieterstrom als Paket aus
BHKW und anderem Strom durch Koope-
rationspartner zur Verfügung gestellt. Eine
vollständige Abdeckung des Strombedarfs
aus den Quartiers-BHKWs ist nicht mög-
lich, sonst könnte nur ein Teil der anfallen-
den Wärme genutzt werden. Auch sind
die Möglichkeiten zum Einsatz von BHKWs
begrenzt.
Die Streichung der Förderung für Strom,
der nicht in ein allgemeines Netz gespeist
wird, begründet das BMWi damit, dass die
Eigenversorgung auch ohne Förderung
wirtschaftlich ist.
Da Mieterstrom aber kein Eigenstrom ist,
ist die volle EEG-Umlage zu zahlen. Entsoli-
darisierend ist Mieterstrom daher nicht. Ein
wirtschaftlicher Betrieb ist derzeit allerdings
nur mit einer Zulage aus dem KWKG mög-
lich.
(vieh/burk)
4
37/2015
1,2,3 5,6,7,8
Powered by FlippingBook