WOHNUNGSPOLITISCHE INFORMATIONEN 37/2015 - page 3

sche faire Verteilung sei wichtig. Alle Länder
in der EU müssten die Standards für faire
Bedingungen erfüllen, appellierte Merkel.
Bund entlastet Länder und
Kommunen
Was die nationale Aufgabe angeht, sieht
Merkel Bund, Länder und Kommunen in
einer „Verantwortungsgemeinschaft“.
Der Bund werde seine Ausgaben um drei
Milliarden Euro erhöhen und Ländern und
Kommunen weitere drei Milliarden zur
Verfügung stellen. Über die Einzelheiten
würde bis zum 24. September entschieden.
Die Bundesregierung habe einen
„anspruchsvollen Zeitplan“: Noch im
Oktober würden alle notwendigen
gesetzlichen Maßnahmen beschlossen wer-
den, erklärte Merkel. Beim Bundesamt für
Migration und Flüchtlinge (BAMF) sollen
die Asylverfahren beschleunigt werden.
Merkel sicherte Ländern und Kommunen
die Unterstützung beim Bau von 150.000
„menschenwürdiger Erstaufnahmeein-
richtungen“ zu. Der Bund werde sich hier
durch Bundesliegenschaften beteiligen,
aber auch durch finanzielle Zuschüsse.
Sozialen Wohnungsbau ausbauen
Der aktuelle Zuzug von Flüchtlingen und
Asylbewerbern verstärkt den Bedarf an
bezahlbaremWohnraum, insbesondere auf
bereits angespannten Wohnungsmärkten.
Darin waren sich auch die Koalitionsspit-
zen bei ihrem Treffen einig. Der Bund werde
Länder und Kommunen beim Neubau von
Wohnungen und bei der Ausweitung des
Bestands an Sozialwohnungen unterstüt-
zen. Dazu werde der Bund Kommunen und
kommunalen Gesellschaften über Konver-
sionsliegenschaften hinaus auch weitere
Immobilien und Liegenschaften schnell und
verbilligt für den sozialen Wohnungsbau
bereitstellen. Zudem werden Bund und Län-
der prüfen, wie mittels steuerlicher Anreiz-
instrumente der Neubau von preiswertem
Wohnraum in Gebieten mit angespannter
Wohnungslage gefördert werden kann.
Im Koalitionssauschuss sei darüber hin-
aus wichtig gewesen, deutlich zu machen,
dass Bedürftige Schutz bekommen sollen,
so Merkel. „Diejenigen, die keine Bleibe-
perspektive haben, müssen unser Land
auch wieder verlassen“, erklärte sie. Des-
halb wolle die Bundesregierung Fehlanreize
beseitigen. So soll Bargeldbedarf in Erstauf-
nahmeeinrichtungen so weit wie möglich
durch Sachleistungen ersetzt werden. Die
Geldleistungen sollten maximal ein Monat
im Voraus ausgezahlt werden.
Merkel kündigte an, dass für Asylsuchende
aus sicheren Herkunftsstaaten des west-
lichen Balkans Alternativen zum Asylweg
geschaffen werden sollen. Wer einen
Arbeitsplatz oder Ausbildungsvertrag
nachweisen könne, soll aus diesen Staa-
ten arbeiten können, erklärte die Kanzlerin.
Der Bund wird auch das freiwillige Enga-
gement unterstützen. „Wir haben jetzt so
viele Freiwillige, aber wir werden lange Zeit
Engagement brauchen“, so Merkel. Beim
Bundesfreiwilligendienst sollen 10.000
zusätzliche Stellen geschaffen werden.
(burk/schi/bureg)
Weitere Infos zum Flüchtlingsunterbringung
in den Bundesländern finden Sie
in dieser Ausgabe auf Seite 5.
BUNDESPOLITIK
Fortsetzung von Seite 2
Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes:
Mieterstrommodellen droht das Aus
Berlin – Der dezentralen Stromerzeugung für Mieter in den Wohnquartieren droht das Aus. Davor warnt der Spitzen­
verband der Wohnungswirtschaft GdW in seiner am 3. September 2015 veröffentlichten Stellungnahme zum Referenten-
entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) für ein neues Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG). Der Gesetz-
entwurf sieht vor, nur noch die Einspeisung ins allgemeine Stromnetz sowie den Eigenverbrauch von Strom aus Kraft-
Wärme-Kopplung für stromintensive Unternehmen und Kleinstverbraucher zu unterstützen. Genau die Förderung,
die Mieterstrom ermöglicht, soll eingestellt werden.
Weiter auf Seite 4
Bundeswirtschaftsministerium zum KWK-Gesetz:
Perspektive für moderaten Ausbau eröffnen
Aus welchem Grund werden Miet-
wohngebäude und Mieterstrompro-
jekte bei der dezentralen Strom- und
Wärmeerzeugung benachteiligt? Wie
stellt sich das Wirtschaftsministerium
eine zukunftsfähige, umweltfreundliche
Energieversorgung von Wohnquartieren
vor? Und wie kann gleichzeitig sicher
Weiter auf Seite 4
Bei Mieterstromprojekten nutzt im Gegen-
satz zu Eigenstromprojekten nicht der
Betreiber der KWK-Anlage den Strom, son-
dern der Mieter. Seit der KWKG-Novelle im
Jahr 2009 erhält der Mieterstrom die für alle
einheitliche KWK-Zulage von 5,41 Cent pro
Kilowattstunde bis 50 Kilowatt elektrisch
und darüber vier Cent pro Kilowattstunde
sowie über 250 Kilowatt elektrisch 2,4 Cent
pro Kilowattstunde. Das BMWi schlägt nun
vor, diese Zulage deutlich zu kürzen und bei
größeren Anlagen – wie sie für die Bereit-
stellung von Strom für ein Wohnquartier
nötig sind – ganz zu streichen.
„Damit werden Mieterstromprojekte der
Wohnungswirtschaft sowie der Contrac-
toren und Stadtwerke bis auf wenige Aus-
nahmen bald nicht mehr wirtschaftlich dar-
stellbar sein und es wird praktisch keine
neuen Projekte mehr geben“, erklärte
GdW-Präsident Axel Gedaschko. „Diese
drastische Besserstellung von Großver-
brauchern und Eigenheimbesitzern im Ver-
gleich zu Mietern ist nicht zu rechtfertigen.
Auch Mieter müssen an den Vorteilen der
Energiewende teilhaben können, sonst lei-
det auf kurz oder lang die Akzeptanz“, so
Gedaschko.
Studien beweisen, dass das Potenzial für
Kraft-Wärme-Kopplung in Wohngebäuden
ein wichtiger Bestandteil der Energiewende
ist. „Dass die Förderung des Mieterstroms
nun komplett eingestellt werden soll, ist
paradox“, so Gedaschko. Entsprechend
des Koalitionsvertrages hatte die Bundes-
regierung in dieser Legislaturperiode vor,
das Quartier als wichtige Handlungsebene
für die dezentrale Strom- und Wärmeer-
zeugung zu stärken. Nun soll das Gegen-
teil passieren. „Wir fordern hier ein zügiges
Umdenken“, erklärte der GdW-Chef.
(burk/schi)
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