WOHNUNGSPOLITISCHE INFORMATIONEN 25/2015 - page 2

ob sie zahlungsfähig und zahlungswillig
sind. Der GdW plädiert daher dafür, dass
Vermieter weiterhin entsprechende Boni-
tätsauskünfte über Mietbewerber einho-
len dürfen.
Die westdeutschen GdW-Unternehmen
führten zum Jahresende 2014 rund 181
Millionen Euro Mietschulden in ihren
Büchern, die ostdeutschen rund 221 Mil-
lionen Euro.
(burk/schi)
Diese Daten und Fakten gehen aus der
aktuellen Jahresstatistik der GdW-Wohnungs-
wirtschaft hervor. Alle aktuellen Zahlen –
unter anderem zu Investitionen, Mieten,
Betriebskosten und Energieverbräuchen sowie
aktuelle politische Forderungen – werden auf
der diesjährigen Jahrespressekonferenz am
Montag, den 6. Juli 2015 um 10:30 Uhr im Haus
der Bundespressekonferenz am Schiffbauer-
damm in Berlin präsentiert. Journalisten können
sich unter
melden.
Fortsetzung von Seite 1
BUNDESPOLITIK
Nachtragshaushalt gebilligt:
Bund stärkt Investitionen in Klimaschutz und bezahlbares Wohnen
Berlin – Ab 2016 werden die Investitionen in Klimaschutz und Stadtentwicklung deutlich verstärkt. Der Bundesrat billigte
am 12. Juni 2015 den Nachtragshaushalt 2015, der auch die Verteilung des Zukunftsinvestitionsprogramms für die Jahre
2016 bis 2018 enthält. Von den darin veranschlagten sieben Milliarden Euro entfallen 859 Millionen Euro auf das Bundes-
ministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit.
„Investitionen in Klima-
schutz und Stadtent-
wicklung sind eine gute
Zukunftsvorsorge
für
unsere
Gesellschaft.
Darum bin ich froh, dass
wir mit dem Zukunftsin-
vestitionsprogramm die
nötigen Mittel zur Verfü-
gung haben. Mit diesen
Fördermitteln werden wir
ein Vielfaches an Inves-
titionen auslösen – und
damit auch wichtige wirt-
schaftliche Impulse geben.
Das zahlt sich für die
Gesellschaft aus“, erklärte
dazu Bundesministerin Dr.
Barbara Hendricks (SPD).
Zusätzlich
sind
im
Zukunftsinvestitionspro-
gramm der Bundesregie-
rung für die kommen-
den drei Jahre insgesamt
450 Millionen Euro für
die Umsetzung des Akti-
onsprogramms Klimaschutz 2020 vorge-
sehen. Konkret geht es dabei vor allem
darum, Kommunen bei Investitionen in
Klimaschutzprojekte zu unterstützen.
Auch die Förderung von Klimaschutz in
Unternehmen, Mittelstand und Handwerk
wird ausgebaut.
Der zweite Schwerpunkt sind Investitionen
in Stadtentwicklung und bezahlbares Woh-
nen. Damit werden zum einen bestehende
Programme wie „Altersgerecht Umbauen“
oder „Nationale Maßnahmen des Städte-
baus“ ergänzt und aufgestockt. Zum ande-
ren können wichtige neue Programme auf-
gelegt werden.
Das neue Programm „Sanierung kommu-
naler Einrichtungen in den Bereichen Sport,
Jugend und Kultur“ wird mit 140 Millionen
Euro ausgestattet. Es soll dabei helfen, den
hohen Sanierungsstau in diesen kommuna-
len Einrichtungen aufzulösen – und dient
so sozialem Miteinander und Klimaschutz
zugleich.
Das neue Modellvorhaben zum nachhalti-
gen Wohnen für Studierende und Auszubil-
dende wird mit 120 Millionen Euro ausge-
stattet. Damit will der Bund einen Beitrag
leisten, die teils dramatische Wohnungsnot
von Studierenden und Auszubildenden in
Ballungsräumen zu mildern. Gefördert wer-
den sollen Pilotprojekte, die Neues auspro-
bieren – etwa durch flexible Nutzungsmög-
lichkeiten, ein generationenübergreifendes
Konzept oder einen besonders geringen
Flächenverbrauch.
Neu beschlossen wurde mit dem Nach-
tragshaushalt auch ein Investitionszu-
schussprogramm „Kriminalprävention
durch Einbruchssicherung“. Hierfür werden
bis 2017 insgesamt 30 Millionen Euro ver-
anschlagt. Damit wird ein wichtiges Signal
zur Bekämpfung der Einbruchskriminalität
gesetzt. Gefördert werden sollen auch klei-
nere Maßnahmen, von denen nicht zuletzt
Mieterinnen und Mieter profitieren.
(schr/kön/schi)
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Quelle: BMUB
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