personalmagazin 5/2018 - page 62

personalmagazin 05/18
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RECHT
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NEWS
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an
Neues Korrekturverfahren
B
ei rückwirkenden Entgeltkorrekturen in das Vorjahr hinein ist auch
ein neuer UV-Lohnnachweis abzugeben. Damit nicht jede Korrektur
zu einem Beitragsbescheid führt, wird ab 2019 das Korrekturverfah-
ren neu geregelt. Sofern sich ein elektronischer Lohnnachweis als fehlerhaft
herausstellt und storniert sowie neu abgegeben wird, erfolgt dessen Berück-
sichtigung nur noch einmal jährlich. Im Einzelfall kann auch eine sofortige
Berücksichtigung der Korrektur beantragt werden. Bereits vergangenes Jahr
mussten Arbeitgeber zusätzlich zum bestehenden auch den elektronischen
UV-Lohnnachweis abgeben. In diesem Testlauf zeigte sich, dass die sofortige
Berücksichtigung von korrigierten UV-Lohnnachweisen zu hohem Verwal-
tungsmehraufwand bei UV-Trägern und Arbeitgebern führen würde.
Doppelter Haushalt
Eine doppelte Haushaltsführung liegt nicht vor, wenn der eigene Hausstand ebenfalls am Beschäftigungsort ge-
legen ist. Das gilt insbesondere dann, wenn der Arbeitsplatz von der Hauptwohnung innerhalb von etwa einer Stunde erreicht werden kann.
Das entschied der Bundesfinanzhof in einem aktuellen Fall.
Doppelter Zweck
Auch wenn sich die Fußballsaison dem Ende zuneigt, hatte sich das Finanzgericht Bremen mit König „Fußball“ zu
beschäftigen. Die Frage: Können Fußballdauerkarten Arbeitslohn sein? Ja, meint das Finanzgericht. Auch wenn der Besuch Repräsentations-
zwecken diene, könne das Interesse der Arbeitnehmer am Besuch des Spiels nicht vernachlässigt werden. Der Vorteil stellt Arbeitslohn dar.
Doppelte Beschäftigung
Das Sozialgericht Heilbronn hat entschieden, dass Beerenernte und Pflege der Pflanzen in der landwirt-
schaftlichen Produktion als einheitliche Beschäftigung zu werten sind. Die Tätigkeiten seien nicht verschiedenartig, sondern hingen notwen-
digerweise zusammen. Die einfachen Tätigkeiten im Obstanbau könnten nicht in mehrere Beschäftigungsverhältnisse aufgeteilt werden.
NEWS DES MONATS
+++ Ak t ue l l e News +++ H i n te rg r ünde +++ t äg l i c h un te r
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Korrekturen beim UV-
Lohnnachweis werden künftig
nur noch einmal jährlich berücksichtigt.
Stillstand in der bAV?
NACHGEHAKT
Wie gelingt eine bessere Verbreitung der
betrieblichen Altersversorgung (bAV) in
kleineren Unternehmen? Dass Geld zur
Verfügung steht, scheint Aon Hewitt in
einer Umfrage herausgefunden zu haben:
Arbeitnehmer wie Arbeitgeber kleinerer
Unternehmen sind mehrheitlich bereit,
in die Altersversorgung zu investieren.
Die meisten in beiden Gruppen würden
je 500 Euro pro Jahr dafür aufbringen.
Bleibt die Frage, warum sie es nicht tun.
Fehlt doch der Wille? Anschub sollte das
Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG)
bringen und etwa Geringverdiener stär-
ken. Hier stellt eine andere Umfrage von
Lurse jedoch fest: Wesentliche Inhalte
des BRSG werden weitgehend abge-
lehnt. Die meisten Befragten erwarten
nicht mehr Teilnehmer bei riestergeför-
derten Pensionsplänen und planen kein
spezielles Angebot für Geringverdiener.
Die Hauptgründe: das unternehmensspe-
zifische (hohe) Einkommen sowie der
Administrationsaufwand. Die bessere
Verbreitung scheint noch zu dauern.
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