personalmagazin 9/2017 - page 70

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RECHT
_BETRIEBSRATSWAHL
M
uss das denn sein? Wenn
diese rhetorisch klingen-
de Frage derzeit von Per-
sonalverantwor tlichen
deutscher Unternehmen überdurch-
schnittlich oft gestellt wird, hat das fol-
genden Grund: 2018 ist Wahljahr, denn
in der Zeit von März bis April werden
die Betriebsratsgremien neu gewählt
und vielerorts ist der Wahlkampf einge-
läutet. Rechtlich gesehen sind schon in
der Vorbereitung besondere Regeln des
Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG)
zu beachten. Regeln, die sich insbeson-
dere mit dem Personenkreis der Wahl-
vorstandsmitglieder beschäftigen und
Auswirkungen auf Personalplanung und
-organisation und nicht zuletzt auch auf
die Personalkosten haben.
Für Wahlvorstand freigestellt
„Spätestens zehn Wochen vor Ablauf
seiner Amtszeit bestellt der Betriebsrat
einen aus drei Wahlberechtigten beste-
henden Wahlvorstand und einen von
ihnen als Vorsitzenden“, so bestimmt
es das BetrVG. Die Kosten der Wahlvor-
Von
Thomas Muschiol
standsarbeit werden damit automatisch
zu Teilkosten der Gesamtverpflichtung
des Arbeitgebers, sämtliche Kosten zur
Durchführung der Betriebsratswahl zu
tragen (§ 20 Abs. 3 BetrVG).
In erster Linie ist dabei zu beachten,
dass die Mitglieder des Wahlvorstands
von ihrer Tätigkeit unter Fortzahlung
des Lohns freizustellen sind. Das wiede-
rum kann unter Umständen zu „teuren“
Überraschungen führen, denn auf die
Auswahl der Wahlvorstandsmitglieder
hat der Arbeitgeber keinen Einfluss.
So kann er weder verhindern, dass be-
sonders qualifizierte und entsprechend
hoch vergütete Mitarbeiter in den Wahl-
vorstand berufen werden, noch kann er
erreichen, dass eine als Wahlvorstand
geübte Person ausgewählt wird.
Und nicht nur das: Unter Umständen
kann es angesagt sein, dass die Regel-
größe von drei Wahlvorstandsmitglie-
dern aufgestockt wird. Insbesondere
dann, wenn die Einrichtung mehrerer
Wahllokale in Betracht kommt, in denen
mindestens ein Wahlvorstandsmitglied
Notwendige Aufwände
ÜBERBLICK.
Freistellung, Schulung, Beratung: Welche Ausgaben des Wahlvorstands
notwendig sind und welche Kosten Arbeitgeber für dessen Arbeit aufbringen müssen.
Muster
Geschäftsordnung des
Wahlvorstands (HI1413116)
Die Arbeitshilfe finden Sie im Haufe
Personal Office (HPO). Internetzugriff:
ARBEITSHILFE
© WESSEL-FOTOGRAFIE.DE / ADOBESTOCK.COM
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