Immobilienwirtschaft 7-8/2019 - page 6

6 SZENE
Politik, Wirtschaft & Personal
Grafik: Immobilienwirtschaft; Quelle: BBSR Wohnungsmarktbeobachtung, IDN ImmoDaten GmbH
Entwicklung der Angebotsmieten von Wohnungen
in kreisfreien Städten
Die Angebotsmieten für Wohnungen haben sich nicht nur in den so genannten A- und B-Städten stark erhöht
(in Berlin zwischen 2013 und 2018 um 46,5 Prozent pro Quadratmeter). Auch in den sonstigen kreisfreien Städten
gingen die Angebotsmieten im genannten Zeitraum stark in die Höhe. Spitzenreiter ist hier Wolfsburg mit einer
Steigerung pro Quadratmeter von 39,3 Prozent.
Angebotsmieten
in € je m²
Erhöhung
2013 bis 2018
in Prozent
2013
2018
Wolfsburg
6,29
8,76
39,3
Heilbronn
7,21
9,99
38,5
Braunschweig
6,07
8,24
35,6
Augsburg
7,55
10,08
33,5
Koblenz
6,01
8,00
33,1
Würzburg
7,90
10,19
29,1
Offenbach am Main
8,06
10,37
28,6
Osnabrück
6,22
7,95
27,7
Lübeck
6,55
8,35
27,6
Pforzheim
6,36
8,08
27,1
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
2013
6,29
€ je m²
2018
8,76
€ je m²
+39,3%
GRUNDSTEUER-REFORM
Kompromiss mit Öffnungsklausel
Die Koalitionsspitzen haben sich über die
Reformder Grundsteuer geeinigt. Der Ge-
setzentwurf soll im Juli in den Bundestag
eingebracht werden. Die von Bayern ge-
forderte „Öffnungsklausel“ ist enthalten,
aber eng gefasst. Scholz will, dass bei der
Berechnung der wichtigen Steuer weiter-
hin der Wert des Bodens und die durch-
schnittliche Miete eine Rolle spielen. Weil
vor allem Bayern einen hohen Aufwand
kritisierte, soll es nun die Öffnungsklau-
sel geben, die den Ländern eigene, abwei-
chende Regelungen ermöglicht.
Für das so genannte „wertabhängige Mo-
dell“, wie es Bundesfinanzminister Olaf
Scholz (SPD) bevorzugt, werden die
Grundstückswerte und das Alter von Ge-
bäuden zur Berechnung herangezogen. In
der neuen Fassung können die Bundeslän-
der nun bei der Berechnung der Grund-
steuer grundsätzlich auch von der reinen
Grundstücksfläche ausgehen, anstatt nach
demBewertungsmodell zu berechnen, wie
es das Bundesgesetz vorsieht.
Da sowohl die Wohnungswirtschaft als
auch die Immobilienwirtschaft nicht für
das Scholz-Modell sind, sondern für das
so genannte Flächenmodell plädieren, äu-
ßerten sich die Verbandschefs bezüglich
der Öffnungsklausel positiv.
Wie viel Autonomie den Bundesländern
im Rahmen von Öffnungsklauseln zuge-
standen werden soll, wird weiterhin dis-
kutiert. Für die Öffnungsklauseln müsste
aber zunächst das Grundgesetz geändert
werden.
Nach der Grundsteuer-Reform sollten
möglichst viele Bundesländer nach An-
sicht der Immobilienwirtschaft eigene
Berechnungsregeln einführen. Durch die
geplante Öffnungsklausel hätten sie die
Möglichkeit, ein unbürokratisches Flä-
chenmodell zu wählen, so ZIA-Präsident
Andreas Mattner gegenüber der Deut-
schen Presse-Agentur.
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