personalmagazin 1/2018 - page 3

01/18 personalmagazin
viele Berater verbreiten in den Unternehmen derzeit Angst: „Der
Datenschutz wird verschärft“ steht auf Präsentationen, die Geschäfts-
führer aufschrecken sollen und es in die Schlagzeilen der Medien
schaffen. Der 25. Mai 2018 wird als Drohtermin an die Wand gemalt,
da zu diesem Datum die Europäische Datenschutzgrundverordnung
(DSGVO) in Kraft tritt. Werden die Freiheiten der Betriebe eingeengt,
die Persönlichkeitsrechte gestärkt und droht neue Bürokratie? Auf
den ersten Blick sieht
das so aus. Der Bußgeld-
rahmen bei Verstößen
gegen den Datenschutz
wird kräftig ausgeweitet:
Strafzahlungen bis zu 20
Millionen Euro oder vier
Prozent des weltweiten
Umsatzes eines Unterneh-
mens sind möglich. Das
ist ein Drohpotenzial, mit
dem so mancher Landes-
datenschutzbeauftragte
die Betriebe einschüchtern wird. Doch auf den zweiten Blick handelt
es sich nicht um eine einseitige Verschärfung, einiges ändert sich
sogar zum Besseren. Die Weiterverarbeitung von personenbezogenen
Beschäftigtendaten ist klarer geregelt, auch das Googeln nach Bewer-
bern im Internet. Für beides gilt allerdings: Die Betriebe müssen das
ausgestalten, gegebenfalls gemeinsam mit dem Sozialpartner.
Die DSGVO und das neu gefasste Bundesdatenschutzgesetz werden
das Bewusstsein für Datenschutz stärken, es wird mehr Diskussionen
geben und auch einige bürokratische Pflichten. Das ist der Preis für
die neue Rechtssicherheit, die Betriebe jetzt europaweit bekommen.
Professor Gregor Thüsing, der mit dem Gesetzgeber oft hart ins
Gericht geht, bescheinigt den Fachleuten bei der Gesetzgebung zum
Datenschutz „gute Arbeit“ geleistet zu haben.
Ihr
Liebe Leserinnen und Leser,
„Keine
Angst vor
der DSGVO!
Sie eröffnet
den Betrie-
ben sogar neue Gestal-
tungsspielräume.“
Reiner Straub, Herausgeber
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EDITORIAL
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