DIE WOHNUNGSWIRTSCHAFT 05/2015 - page 64

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5|2015
MARKT UND MANAGEMENT
Bilanz- und Steuerwissen –
Aktuelles aus den Prüfungsorganisationen des GdW
Grundsätze und Regelungen zu Geldanlagen
Das Niedrigzinsumfeld erschwert die Erhaltung der Kaufkraft für Wohnungsunternehmen zunehmend. Für
Geldanlagen sollten Maßnahmen zur Renditesicherung getroffen werden, wobei es sich für Treuhänder von
fremden Vermögen verbietet, Spekulationsgeschäfte zu tätigen. Zur eigenen Absicherung empfiehlt sich
die Etablierung einer Anlagestrategie, in der die Vorgaben für die Geldanlagen festlegt werden.
Mit der Ankündigung der Europäischen Zentral-
bank (EZB), ab März 2015 bis mindestens Sep-
tember 2016monatlich für 60Mrd. € Anleihen zu
kaufen, hat sich die ohnehin schwierige Situation
für Unternehmen bei der Geldanlange weiter ver-
schärft: Seit über sechs Jahren sinken die zu erzie-
lenden Zinsen im Trend für Tages- und Festgeld
sowie für sichere Staatsanleihen.
Auf den ersten Blick ist die Anlage in andere An-
lageprodukte wie z. B. Aktien ein naheliegender
Ausweg aus dem Niedrigzinsumfeld, auf den
zweiten Blick jedoch nur die Konsequenz der Su-
che nach Rendite im aktuellen Marktumfeld, wie
die Deutsche Bundesbank warnt. Diese Suche, so
die Bundesbank, zieht weitere Stabilitätsrisiken
nach sich, die sich jedoch nicht zwangsläufig in
der Kursentwicklung des DAX ausdrückenmüssen.
Festzuhalten bleibt aber, dass die Suche nach Ren-
dite zu einer Inkaufnahme erhöhter Risiken bei
vielen Marktteilnehmern führt, was wiederum zu
Übertreibungen führen kann.
Anforderungen an ein
Liquiditätsmanagement
Wohnungsunternehmen unterliegen bei der Geld-
anlange keinen direkten gesetzlichen Vorgaben.
Grundsätzlich können Gelder nach Belieben (bzw.
nach bestehendemAngebot) angelegt werden. Für
Genossenschaften ergeben sich aber Einschrän-
kungen aus § 1GenG, der beimWirtschaften durch
die Organe die Förderung des Erwerbs oder der
Wirtschaft der Mitglieder vorsieht. Bei kommu-
nalenWohnungsunternehmen sind in analoger An-
wendung die Vorgaben des § 53 Haushaltsgrund-
sätzegesetz imHinblick auf die Ordnungsmäßigkeit
der Geschäftsführung zu beachten.
Grundsätzlich kann bei diesen Rahmenbedingun-
gen nur die Empfehlung gegeben werden, bei
Geldanlagen ausreichende Vorsichtsmaßnahmen
zu treffen und Sicherheitsbedürfnisse vorrangig zu
behandeln. Spekulative Geldanlagen dürfen nach
dem Satzungs-/Gesellschaftszweck von Genos-
senschaften und kommunalen Wohnungsunter-
nehmen nicht getätigt werden. Wohnungsunter-
nehmen, die derzeit über eine über die normale
Liquiditätsvorhaltung hinausgehende Liquidität
verfügen und diese nicht kurzfristig verplant ha-
ben, befinden sich in demDilemma, dass sie einen
Kaufkraftverlust erleiden, wenn Geld nur unter
Sicherheitsaspekten angelegt wird; andererseits
steigenmit demWechsel in andere Anlageprodukte
mit höheren Renditechancen die Risiken. Vor die-
semHintergrund sind die folgenden Ausführungen
zu Geldanlageentscheidungen zu sehen.
Bevor über Anlageentscheidungen nachgedacht
wird, sollte beimUnternehmen ein angemessenes
Liquiditätsmanagement eingerichtet sein. Dieses
berücksichtigt die wohnungswirtschaftlichen
Rahmenbedingungen, welche i. d. R. aus
• stabilen Cashflows aus der Vermietung,
• regelmäßigen, langfristigen, großen und größ-
tenteils fremdfinanzierten Investitionsvolu-
mina (z. B. Neubau, Modernisierung, Ankauf
bestehender Portfolios) sowie
• häufigen kurz- bis mittelfristigen Finanzie-
rungsbedürfnissen (z. B. Instandhaltung, An-
kauf von einzelnen Grundstücken oder Woh-
nungen)
bestehen.
Ausarbeitung einer Anlagestrategie
Ausgangspunkt einer Anlagestrategie sind die in-
dividuellen Anforderungen aus dem Liquiditäts-
WP/StB Hans Maier
Vorstand
VdW Bayern
München
WP Christian Gebhardt
Referent Betriebswirtschaft,
Rechnungslegung und Förderung
GdW, Berlin
Vorstand GdW Revision AG, Berlin
ENTWICKLUNG DER EFFEKTIVZINSSÄTZE
Effektivzinssätze (Bestände, Einlagen
nichtfinanzieller Kapitalgesellschaften)
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Quelle: Deutsche Bundesbank
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