WOHNUNGSPOLITISCHE INFORMATIONEN 7/2019 - page 2

BUNDESPOLITIK
fen“, so Gedaschko. „Man kann es drehen
und wenden wie man will: Wir brauchen
ein Umdenken in der Klimaschutzpolitik.
Das Gebäudeenergiegesetz bietet dafür
eine gute Grundlage, die innovativ wei-
terentwickelt werden muss. Für echte
Quartierslösungen fehlen noch einheit-
liche und einfache steuerliche und ener-
giewirtschaftsrechtliche Lösungen, damit
dezentraler Strom tatsächlich in und auf
den Gebäuden erzeugt und vor Ort genutzt
werden kann. So könnte auch der Weg für
nachhaltige Mobilitätslösungen geschaffen
werden“, so der GdW-Chef.
Eine klare Absage erteilte Gedaschko ver-
einzelten Forderungen nach einer weiteren
Verschärfung der Effizienzanforderungen.
Die dann notwendigen Investitionen stün-
den in keinerlei Verhältnis zur zusätzlichen
Energieeinsparung. Leidtragende wären die
Vermieter, die Mieter und der Klimaschutz
– denn neben unverhältnismäßig steigen-
den Kosten würde am Ende auch noch die
Sanierungsrate sinken. „Das kann sich der
Staat beim besten Willen nicht leisten“, so
Gedaschko abschließend.
(burk/schi)
Die Vorschläge des GdW für eine neue
Klimapolitik 4.0 mit klarer sozialer Komponente
finden Sie unter diesem Kurz-Link:
Fortsetzung von Seite 1
Kartellrecht soll die Schlüsselrolle der Genossenschaften stärker berücksichtigen
– Bundeswirtschaftsministerium veranstaltet Symposium
Berlin – „Genossenschaften sind ein unverzichtbarer Markenkern unserer sozialen Marktwirtschaft. Sie unterstützen den
Mittelstand und fördern damit den Wettbewerb insgesamt.“ Das unterstrich Oliver Wittke, Parlamentarischer Staatsse-
kretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie am 11. Februar 2019 beim Symposium „Genossenschaften und
Wissenschaft“ im Bundeswirtschaftsministerium (BMWi). Dort ging es insbesondere um zukunftsorientierte Rahmenbe-
dingungen, vor allem auch um die Vereinbarkeit des Genossenschaftswesens mit dem Wettbewerbs- und Kartellrecht,
und um gleichwertige Lebensverhältnisse mit Genossenschaften. Rund 150 Vertreter aus Politik, der Wissenschaft und
der genossenschaftlichen Gruppe nahmen an den Diskussionen teil.
Bezüglich der Vereinbarkeit des Genossen-
schaftswesens mit dem Wettbewerbs- und
Kartellrecht greift das BMWi eine Vorgabe
aus dem Koalitionsvertrag auf, die mehr
Rechtssicherheit in diesem Bereich schaf-
fen will.
Mittelständische Unternehmen und land-
wirtschaftliche Betriebe kooperieren in
Genossenschaften, um strukturelle Nach-
teile gegenüber größeren Wettbewerbern
auszugleichen. Dementsprechend regelt
das Genossenschaftsrecht den Rahmen
für die Kooperationsmöglichkeiten und
die gegenseitige Förderung. Das Wettbe-
werbs- und Kartellrecht fokussiert hinge-
gen Vereinbarungen und Verhaltenswei-
sen, die den Wettbewerb untereinander
beschränken. Diese Wechselwirkungen
bildeten einen Schwerpunkt der Diskussi-
onen des Symposiums.
Genossenschaftliche Kooperation
stärkt Wettbewerbsfähigkeit
„Die Förderung des Wettbewerbs und die
genossenschaftliche Kooperation wider-
sprechen sich nicht. Im Gegenteil. Mit
genossenschaftlicher Kooperation werden
Mittelständler in ihrer Wettbewerbsfähig-
keit gestärkt“, machte der Parlamentarische
Staatssekretär
Oliver Wittke
deutlich.
Lokale, inhabergeführte Unternehmen des
Handels, des Handwerks und des Dienst-
leistungssektors sowie landwirtschaftliche
Betriebe stehen heute vielfach im Wettbe-
werb mit global agierenden Konzernen,
Internetanbietern oder Filialnetzen mit
hohem finanziellen Investitionskapital. Für
die meisten dieser kleinen und mittleren
Unternehmen ist die genossenschaftliche
Kooperation die einzige Möglichkeit, um
im Wettbewerb mit den Großen mitzu-
halten. Doch diese Zusammenarbeit wirft
auch kartellrechtliche Fragen auf.
Genossenschaften brauchen gleich-
wertige Handlungsmöglichkeiten
„Es ist dringend notwendig, dass das
Kartellrecht die Schlüsselrolle der Genos-
senschaften für die Wettbewerbsfähig-
keit mittelständischer Unternehmen und
landwirtschaftlicher Verarbeitungs- und
Vermarktungsbetriebe deutlich stärker
berücksichtigt. Genossenschaften müs-
sen die gleichen Handlungsmöglichkei-
ten wie Großkonzerne, Filialunternehmen
oder Internetplattformen haben“, sagte
Günter Althaus
, Präsident des Deutschen
Genossenschafts- und Raiffeisenverbandes
(DGRV) und des MITTELSTANDSVERBUND
– ZGV. „Dazu gehört auch, dass sie den
Rahmen des Genossenschaftsgesetzes voll-
umfänglich nutzen dürfen, ohne an kartell-
rechtliche Grenzen zu stoßen.“
Im Vergleich zu Filialsystemen oder Inter-
netanbietern seien Genossenschaften aus
ihrer Sicht beispielsweise dadurch im Nach-
teil, dass sie die Potenziale der Digitalisie-
rung entlang der Wertschöpfungskette
– etwa bei der Preissetzung, der Daten-
nutzung oder des Informationsaustausches
– nicht konsequent ausschöpfen dürften.
Die fortschreitende Digitalisierung biete
somit weniger Chancen, sondern werde
vielmehr zur Existenzbedrohung. „Wir
brauchen einen verlässlichen und transpa-
renten Wettbewerbsrahmen, der die erfor-
derlichen Freiräume für Genossenschaften
schafft“, so Althaus weiter.
Nachhaltige Unternehmen mit grund-
solidem Geschäftsmodell
Hervorgehoben wurde im Rahmen des
Symposiums auch die Notwendigkeit
zukunftsorientierter Rahmenbedingun-
gen für Genossenschaften als nachhaltige
Unternehmen mit einem grundsoliden
Geschäftsmodell. So sind Genossenschaf-
ten keine Kapitalsammelstellen für Investo-
ren, sondern gemeinschaftliche Unterneh-
men mit dem Förderzweck, Leistungen für
ihre Mitglieder zu erbringen. Die genossen-
Weiter auf Seite 3
Fotos: BMWi/Susanne Eriksson
GdW-Hauptgeschäftsführerin Ingeborg Esser und
der DGRV-Vorstandsvorsitzende Dr. Eckhard Ott
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