WOHNUNGSPOLITISCHE INFORMATION 8/2019 - page 6

GdW-NEWS
Mat-Nr. 06505-5567
Einsichtsrechte ausgeschiedener Genossenschaftsmitglieder?
ZAHL DER WOCHE
Milliarden Euro wurden im Jahr 2018
nach Berechnungen des Deutschen
Instituts für Wirtschaftsforschung
am Bau investiert. Dominiert wird
das deutsche Bauvolumen dabei mit
über 57 Prozent vom Wohnungsbau,
wobei diese Quote in den letzten Jah-
ren sogar noch zugenommen hat. Ins-
besondere der Neubau von Mehrfami-
lienhäusern verzeichnete seit einigen
Jahren zweistellige Zuwachsraten. Die
relative Bedeutung der Bauleistungen
im Bestand ist aufgrund des Booms
im Wohnungsneubau zwar abneh-
mend, aber noch immer machen sie
68 Prozent des gesamten Wohnungs-
baus aus. 157 Milliarden Euro wurden
im Jahr 2018 in die Modernisierung
und Instandhaltung von bestehenden
Wohngebäuden investiert. Bei den
Bestandsmaßnahmen im Wohnungs-
und Nichtwohnungsbau dominieren
Ausgaben für Teilmodernisierungen.
Mit mehr als 62 Milliarden Euro im Jahr
2017 machen Maßnahmen zur ener-
getischen Sanierung einen wesentli-
chen Anteil an der hohen Bedeutung
der Bauleistungen an bestehenden
Gebäuden aus.
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Die gesamtwirtschaftliche Lage in Deutschland 2018/2019 –
GdW Information 157 erschienen
Zum Jahresanfang veröffent-
licht der GdW eine kurze Zusam-
menfassung der Einschätzungen
zur aktuellen Wirtschaftslage
in Deutschland. Die deutsche
Wirtschaft ist auch 2018 kräf-
tig gewachsen. Wachstumsim-
pulse kamen 2018 vom Kon-
sum und den Investitionen, vor
allem dem Wohnungsbau. Die
Grundstücks- und Wohnungs-
wirtschaft steigerte ihre Wert-
Recht so
Das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig hat sich im Herbst letzten Jahres mit der Frage
befasst, welche Rechte ein ausgeschiedenes Genossenschaftsmitglied in Bezug auf die
Einsichtnahme in den Jahresabschluss und den Prüfungsbericht des zuständigen Prü-
fungsverbandes hat (Az.: 9 O 43/18). Im konkreten Fall verlangte das zum 31. Dezember
2016 ausgeschiedene Genossenschaftsmitglied von der beklagten Genossenschaft eine
Abschrift des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2016 sowie eine Abschrift des zuge-
hörigen Prüfungsberichtes des zuständigen Prüfungsverbandes. Das OLG hat die Klage des
ausgeschiedenen Mitgliedes abgewiesen. Da der komplette Jahresabschluss der Genos-
senschaft veröffentlicht wurde, könne das Mitglied die begehrten Informationen aus all-
gemein zugänglichen Quellen erhalten. Ferner bestehe kein Anspruch auf Einsichtnahme
in den Prüfungsbericht des Prüfungsverbandes.
„Was die Einsichtnahme in den Jahresabschluss der Genossenschaft
anbelangt, kommt als einzige Anspruchsgrundlage § 810 Bürgerliches
Gesetzbuch (BGB) in Betracht. Diese Vorschrift setzt jedoch unter ande-
rem ein rechtliches Interesse an der Einsichtnahme voraus. Dieses besteht
jedoch, wie das OLG Schleswig zutreffend ausführt, nicht, wenn der
Jahresabschluss veröffentlicht wurde. Das ausgeschiedene Mitglied hat
die Möglichkeit, sich die entsprechenden Informationen aus allgemein zugänglichen
Quellen einzuholen. Konsequenterweise verneint das OLG Schleswig eine Verpflich-
tung der Genossenschaft, dem ausgeschiedenen Mitglied Einsichtnahme in den Jah-
resabschluss zu gewähren. Das OLG Schleswig verneint auch zu Recht einen Anspruch
des ausgeschiedenen Mitglieds auf Einsichtnahme in den Prüfungsbericht des zustän-
digen Prüfungsverbandes. Gemäß § 59 Absatz1 Satz 2 Genossenschaftsgesetz (GenG)
haben bereits die aktuellen Mitglieder der Genossenschaft lediglich einen Anspruch
auf Einsicht in das zusammengefasste Ergebnis des Prüfungsberichts, nicht aber in
den gesamten Prüfungsbericht. Insofern können die Rechte ausgeschiedener Mitglie-
der nicht weitergehen als die Rechte der aktuellen Mitglieder selbst. Aber auch ein
Anspruch auf Einsicht in das zusammengefasste Ergebnis des Prüfungsberichts schei-
det aus, wenn die betreffende Person bereits aus der Genossenschaft ausgeschieden
ist. Ein Anspruch aus § 810 BGB scheidet ebenfalls aus, wenn aus dem veröffent-
lichten Bestätigungsvermerk des als Abschlussprüfer tätigen Prüfungsverbandes zu
entnehmen ist, dass die Prüfung zu keinerlei Einwendungen geführt hat.“
EXPERTENMEINUNG
von Dr. Matthias Zabel
GdW-Referent „Recht“
Foto: GdW, Urban Ruths
Quelle: GdW
schöpfung um 1,1 Prozent. Die Zahl der Wohnungsbaugenehmigungen ist 2018 nach einem
leichten Rückgang im Vorjahr wieder gestiegen und erreichte 352.000 genehmigte Wohnungen.
Allen Unkenrufen zum Trotz wird sich die deutsche Konjunktur auch 2019 weiter aufwärts ent-
wickeln, allerdings mit einer geringeren Wachstumsrate von rund 1,5 Prozent.
(schra/schi)
Die GdW Information 157 finden Sie hier zum Download:
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