WOHNUNGSPOLITISCHE INFORMATION 8/2019 - page 3

BUNDESPOLITIK
PUBLIKATION
bandes der Wohnungswirtschaft GdW.
„Insbesondere wenn der Bodenrichtwert
und Durchschnittsmieten mitberück-
sichtigt werden, drohen in den sowieso
schon belasteten Ballungsräumen mas-
sive Grundsteuererhöhungen vor allem
beim bezahlbaren Mietwohnungsbau
– das schwächt die sozial durchmischte
Stadt“, so Gedaschko. Die Wohnungs-
wirtschaft appelliere daher an die Politik,
sich für ein Verfahren zu entscheiden, das
auf die Grundstücks- und Gebäudeflächen
abstellt, und bei dem beispielsweise pas-
send definierte Lagefaktoren ergänzt wer-
den könnten. Das wäre einfach zu berech-
nen und kaum streitanfällig – außerdem
würden regelmäßige und bürokratische
Neubewertungen wegfallen. „Dazu gibt es
eigentlich keine Alternative – es sei denn,
man schafft die Grundsteuer ganz ab“, so
Gedaschko. Deutliche Kritik an den Plänen
von Bundesfinanzminister Olaf Scholz übte
auch
Wolfgang D. Heckeler
, Präsident
des Dachverbands Deutscher Immobilien-
verwalter (DDIV): „Die notwendig gewor-
dene Reform der Grundsteuer darf nicht
zu überbordender Bürokratie führen oder
Eigentümer künftig deutlich stärker zur
Kasse bitten. Das würde die Bemühungen
der Bundesregierung, mehr Wohneigen-
tum zu schaffen, konterkarieren. Wir brau-
chen ein einfaches, überschaubares und
aufkommensneutrales Modell. Der jetzige
Kompromiss von Bund und Ländern reicht
dafür nicht aus.“ Die in diesem Zusammen-
hang diskutierte Streichung der Umlagefä-
higkeit lehnen die BID-Verbände ab. Dies
wäre verfassungswidrig, weil die Grund-
steuer damit zu einer speziellen Vermögen-
steuer für Immobilien führen würde. Nach
Ansicht der BID ist nur das Flächenmodell
geeignet, die verfassungsrechtlichen Vor-
gaben zu erfüllen. Es könne ohne großen
Verwaltungsaufwand innerhalb kurzer Zeit
umgesetzt werden. Es sei wenig streitan-
fällig, da die Fläche ein Sachverhalt sei, der
objektiv festgestellt und von den Steuer-
pflichtigen nachvollzogen werden könne.
Die Fläche als Steuergegenstand sei auch
gerecht, weil die Grundsteuer ein Ausgleich
für die Inanspruchnahme der gemeindli-
chen Infrastruktur darstelle.
(sen/schi)
Das gemeinsame BID-Positionspapier
zur Grundsteuer finden Sie unter
Fortsetzung von Seite 2
Digitalisierung der Energiewende:
Roadmap für intelligente Netze der Zukunft vorgelegt
Berlin – Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und das Bundesamt für Sicherheit und Informationstech-
nik (BSI) haben ihre Standardisierungsstrategie für die sektorübergreifende Digitalisierung der Energiewende veröffentlicht.
Die Digitalisierung der Energienetze ist zen-
trale Voraussetzung für die Netzintegration
von erneuerbaren Energien und Elektromo-
bilität. Dazu haben das BMWi und das BSI
am 29. Januar 2019 gemeinsam die Stan-
dardisierungsstrategie zur sektorübergrei-
fenden Digitalisierung der Energiewende
veröffentlicht. Diese Roadmap enthält den
Arbeitsplan für den Umbau der Energie-
netze zu sogenannten „Smart Grids“. Ziel
ist die Vernetzung aller Akteure der Strom-
versorgung im intelligenten Energienetz
der Zukunft. Grundlage für die Roadmap
ist das Gesetz zur Digitalisierung der Ener-
giewende (GDEW). Das GDEW hat Smart
Metering in Deutschland neu definiert und
ein wichtiges Signal für ein zukunftstaug-
liches Energienetz gesetzt. Es beruht auf
vier Eckpfeilern: Standardisierung, Daten-
schutz und Datensicherheit, Investitionssi-
cherheit und Akzeptanz. Kernelement des
GDEW ist die Einführung von Smart-Meter-
Gateways. Die nun vorgelegte Roadmap
beschreibt die Fortentwicklung des Smart-
Meter-Gateways zur umfassenden digita-
len Kommunikationsplattform für die Ener-
giewende. Darüber erhalten die Akteure
der Energieversorgung – vom Netzbetrei-
ber über den Stromlieferanten bis zum Ver-
braucher – die Informationen zu Erzeugung
und Verbrauch, die sie benötigen. Zugleich
garantieren Smart-Meter-Gateways Daten-
schutz und Datensicherheit auf höchstem
Niveau. Denn die Energiewende braucht
mehr als nur „smarte Zähler“. Die techni-
schen Mindeststandards für Smart-Meter-
Gateways müssen kontinuierlich fort-
entwickelt werden. Sie müssen mit den
Anforderungen der Energiewende Schritt
halten, einen Mehrwert für die Verbraucher
sichern, spartenübergreifend und im Sinne
der Sektorkopplung funktionieren, (insbe-
sondere Wärme und Smart Home), Elekt-
romobilität einbeziehen und für zukünftige
Bedrohungsszenarien, wie Hackerangriffe,
gewappnet sein. Die Fortentwicklung der
relevanten Standards ist ebenfalls Gegen-
stand der Roadmap.
(gei/schi)
Weitere Infos finden Sie unter diesem
Kurz-Link:
„Baugesetzbuch für Planer im Bild“ – Neue Auflage erschienen
In der fünften Auf-
lage des Baugesetz-
buches für Planer
im Bild" erläutern
die vier Autoren Dr.
Timo Munzinger,
Eva Maria Niemeyer,
Folkert Kiepe und
Prof. Dr. Arnulf von
Heyl leicht verständ-
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bau, Stadtentwicklung, Raumplanung und
Baurecht einfließen. Über 250 Abbildun-
gen erleichtern das Verständnis der kompli-
zierten gesetzlichen Regeln. Die insgesamt
400 Seiten umfassen das Baugesetzbuch
und die Baunutzungsverordnung in ihrer
Fassung von November 2017, die Planzei-
chenverordnung inklusive ihrer Änderun-
gen von Mai 2017, Schemata und Über-
sichten zu wichtigen Verfahrensabläufen
sowie Arbeitshilfen und Vertragsmuster.
Ergänzt wird die Ausgabe von zusätzlichem
Online-Material. Ein Aktualitätsservice und
Newsletter informieren über Änderungen
und sorgen für die nötige Aktualität. Das
Buch ist als aktuelle, praxisnahe Zusam-
menfassung der wichtigen Regelungen ein
unverzichtbares Arbeitsmittel für alle, die
in ihrer täglichen Praxis die bauplanungs-
rechtlichen Regelungen korrekt anwenden
müssen.
(koch)
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Baugesetzbuches unter
Weitere Infos und Materialien finden Sie unter
Quelle: RM Rudolf Müller
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