WOHNUNGSPOLITISCHE INFORMATION 8/2019 - page 4

PUBLIKATION
AUS DEN VERBÄNDEN
„Besser Bauen in der Mitte“ – Handbuch zur Innenentwicklung erschienen
Mit guter Absicht,
doch oft ohne
wirklichen Bedarf,
entstehen
in
Deutschland oft-
mals neue Einfa-
milienhaus- und
Gewerbegebiete
„auf der grünen
Wiese“. Dadurch
verschwindet das
Leben aus den Ortskernen und Leerstand
macht sich breit. Das neue Handbuch „Bes-
ser Bauen in der Mitte“der Bundesstiftung
Baukultur informiert Städte und Gemeinden
über planerische Strategien und Instrumente,
mit denen der eigene Ort für Wohnen, Arbei-
ten, Einkaufen und Freizeit wieder attrak-
tiv wird. Möglichkeiten gibt es dabei viele:
Durch Lückenschluss, Nachnutzung, Umbau
oder interkommunale Zusammenarbeit wer-
den Flächen geschont, wird der Bestand wie-
derbelebt und der Ort fit gemacht für die
Zukunft. Realisierte Beispiele, angestoßen
von engagierten Bauherren und entschlos-
senen Verwaltungen, laden zur Nachahmung
ein. Die 109-seitige Publikation entstand in
Kooperation mit der Deutschen Bundesstif-
tung Umwelt (DBU).
(hol/schi)
Das Handbuch finden Sie zum kosten­
losen D
Quelle: Bundesstiftung Baukultur
Volksinitiative für bezahlbaren Wohnraum in Schleswig-Holstein –
„Nützt nichts, schadet aber auch nicht“
Hamburg/Kiel – Eine vom Sozialverband und vom Mieterbund in Schleswig-Holstein gestartete Volksinitiative hat mehr
als 36.000 Unterschriften von Unterstützern gesammelt. Ziel ist es, dass die Landesverfassung von Schleswig-Holstein
einen Anspruch auf eine angemessene Wohnung enthält.
Dazu erklärte Andreas Breitner, Direktor
des Verbands norddeutscher Wohnungs-
unternehmen (VNW): „Grundsätzlich
befürworten die im VNW organisierten
Wohnungsgenossenschaften und Woh-
nungsgesellschaften alle Aktivitäten, die
dazu führen, den Bau bezahlbarer Woh-
nungen zu erleichtern. Allerdings wird
durch einen in der Landesverfassung ver-
ankerten Anspruch auf eine angemessene
Wohnung keine einzige Wohnung gebaut.
Ferner verhindert ein solcher Anspruch
nicht, dass in angespannten Regionen
bezahlbarer Wohnraum knapp ist. Bayern
ist dafür das beste Beispiel. Zusammenge-
fasst kann man sagen: Nützt nichts, scha-
det aber auch nicht.
Die Lösung für die angespannten Woh-
nungsmärkte liegt darin, ausreichend Woh-
nungen zu bauen. Die Landesregierung hat
das erkannt. Jetzt sind vor allem die Kom-
munen gefordert, ausreichend Bauland für
die Errichtung von bezahlbaren Wohnun-
gen zur Verfügung zu stellen.
Die VNW-Unternehmen sorgen seit vie-
len Jahren mit großem Engagement dafür,
dass Menschen mit mittlerem oder geringe-
rem Einkommen eine Wohnung erhalten,
deren Miete nicht den ganzen Lohn auf-
frisst. Im vergangenen Jahr investierten sie
in Schleswig-Holstein 388 Millionen Euro
in den Neubau, die Instandhaltung und die
Modernisierung von bezahlbaren Wohnun-
gen. Allein für den Neubau von rund 800
Wohnungen wendeten die VNW-Unter-
nehmen rund 204 Millionen Euro auf. Der-
zeit werden durch die VNW-Verbandsmit-
glieder in Schleswig-Holstein rund 170.000
Wohnungen angeboten. Das ist jede vierte
Mietwohnung im Land. Die durchschnitt-
liche Nettokaltmiete liegt dabei bei 5,62
Euro pro Quadratmeter und damit deut-
lich unter den Mieten vieler anderer Ver-
mieter. Zudem werden Wohnungen von
VNW-Unternehmen, die aus der Miet-
preisbindung fallen, nicht automatisch zu
teuren frei finanzierten Wohnungen. Diese
Wohnungen bleiben auch nach dem Weg-
fall der Mietpreisbindung dauerhaft bezahl-
bar.“
(schir/schi)
Wohnkosten bei Hartz-IV: Wohnungswirtschaft in Sachsen-Anhalt begrüßt
Urteil des Bundessozialgerichts und fordert Überprüfung
Magdeburg – Das Bundessozialgericht hat am 30. Januar 2019 die Forderung von Langzeitarbeitslosen nach der Übernah-
me höherer Wohnkosten in Flächenlandkreisen mit einem Grundsatzurteil bekräftigt. Im Zentrum der Verhandlung stand
die Frage, wie teuer die Wohnungen von Hartz-IV-Empfängern sein dürfen.
Das Gericht befand die Vorgehensweise
der Jobcenter zur Ermittlung einer ange-
messenen Miete für unzulässig und ord-
nete eine Überprüfung an. Geklagt hat-
ten Betroffene aus dem Harz, der Börde
und dem Salzlandkreis. Die Landkreise
hatten von einer Hamburger Firma eine
Durchschnittsmiete für Hartz-IV-Empfän-
ger errechnen lassen, die deutlich unter
den Richtwerten des Bundessozialgerich-
tes liegt. „Für die Kläger und Menschen
mit einem niedrigen Einkommen geht es
um eine existenzielle Frage“, so der vorsit-
zende Richter. Tausende Betroffene dürfen
nun auf eine Erstattung nicht übernomme-
ner Wohnkosten hoffen.
Angesichts dieses Urteils forderten Ronald
Meißner, Verbandsdirektor des Verbandes
der Wohnungsgenossenschaften Sachsen-
Anhalt (VdWg), und Burkhard Jarzyna,
Verbandsdirektor des Verbandes der Woh-
nungswirtschaft Sachsen-Anhalt (VdW),
dass die Landkreise beziehungsweise Job-
center ihre jeweiligen Richtlinien auf Recht-
mäßigkeit überprüfen. Ziel müsse es sein,
sehr schnell Rechtssicherheit für die betrof-
fenen Bürger und die regionale Wohnungs-
wirtschaft herzustellen.
In keinem anderen Flächenland sind so viele
Arbeitslose auf Grundsicherung angewie-
sen wie in Sachsen-Anhalt. 2017 bekamen
im Jahresschnitt 72,2 Prozent der Arbeits-
losen im Land Hartz IV – das sind rund
70.000 Menschen.
(mei/jar/schi)
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