Wohnungspolitische Informationen 28/2018 - page 8

WETTBEWERB
Mat-Nr. 06505-5536
Verpflichtung zu Schönheitsreparaturen
ZAHL DER WOCHE
Milliarden Menschen werden voraus-
sichtlich 2030 weltweit in Städten
leben. Dies geht aus einer aktuellen
Statistik der Vereinten Nationen her-
vor. Zur Jahresmitte 2018 lebten 4,2
der insgesamt 7,6 Milliarden Men-
schen weltweit in Städten. Somit wer-
den 2030 insgesamt 60 Prozent der
Weltbevölkerung in Städten leben.
Derzeit sind es 55 Prozent. Weltweit
gibt es aktuell 548 Millionenstädte.
In 33 von ihnen übersteigt die Bevöl-
kerungszahl die 10-Millionen-Grenze.
Diese so genannten Megastädte lie-
gen überwiegend in Asien (19) und
Lateinamerika (6). Größte Stadt der
Welt ist zurzeit der Ballungsraum
Tokio, in dem 37 Millionen Men-
schen leben. Es folgen New-Delhi
mit einer Einwohnerzahl von 29 Mil-
lionen und Schanghai mit 26 Millio-
nen. In Mexiko-Stadt und São Paulo
leben jeweils rund 22 Millionen Men-
schen. Die Vereinten Nationen erwar-
ten, dass es 2030 weltweit 706 Städte
mit mehr als einer Million Einwohnern
geben wird, darunter 43 Megastädte.
New-Delhi wird dann mit knapp 39
Millionen Einwohnern Tokio als größte
Stadt der Welt abgelöst haben. Auf
dem europäischen Kontinent wird
2030 London als vierte Metropole
neben Istanbul, Moskau und Paris mit
einer Bevölkerung von mehr als 10
Millionen Menschen zur Megastadt.
5,2
Serielles und modulares Bauen: Zukunftsweisende Konzepte
können ab sofort realisiert werden
Das erste europaweite Ausschreibungsverfahren für seriellen und modu-
laren Wohnungsbau hat neun zukunftsweisende Konzepte für schnellen,
kostengünstigen Neubau in hoher Qualität hervorgebracht. Die Ange-
bote der Wettbewerbssieger können ab sofort von Wohnungsunterneh-
men angefragt und realisiert werden. In der wi stellen wir diese Woche
das siebte Konzepte vor.
ALHO Systembau GmbH
Das Modell in modularer Bauweise der ALHO Systembau GmbH besteht
aus einer selbsttragenden Stahlrahmenkonstruktion mit Trockenbauausfa-
chung. Es kann in verschiedensten städtebaulichen Varianten gebaut wer-
Recht so
„Der zur Entscheidung anstehende Sachverhalt betraf eine unrenoviert
übergebene Wohnung. Der Vermieter übertrug die Verpflichtung zur
Schönheitsreparatur ohne angemessenen Ausgleich auf den Mieter. Seit
dem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 18. März 2015 ist die Abwäl-
zung einer Schönheitsreparatur auf den Mieter bei einer unrenoviert über-
gebenen Wohnung ohne angemessenen Ausgleich nicht zulässig. Wenn
aber der Mieter die Schönheitsreparatur hier nicht vorzunehmen hat, ist die Frage zu
beurteilen, wen die Verpflichtung zur Schönheitsreparatur dann trifft. Da lediglich eine
unrenovierte Wohnung geschuldet ist, trifft den Vermieter nicht ohne Weiteres die
Pflicht, Schönheitsreparaturen durchzuführen. Damit geht die Entscheidung in Rich-
tung der GdW-Mustermietverträge bei unrenoviert übergebenen Wohnungen.“
EXPERTENMEINUNG
von Carsten Herlitz
Justiziar des GdW
Foto: Sebastian Schobbert
Mit Urteil vom 2. Mai 2018 (Aktenzeichen: 18 S 392/16) hat das Landgericht Berlin ent-
schieden, dass keine Verpflichtung zur Durchführung von Schönheitsreparaturen „durch
niemanden“ bestehe, wenn bei einer unrenoviert übergebenen Wohnung die Abwälzung
der Schönheitsreparatur auf den Mieter unwirksam ist. Vielmehr – so das Landgericht –
könne die durch die Unwirksamkeit der Schönheitsreparaturklausel entstandene „Vertrags-
lücke“ unausgefüllt bleiben, so dass keine der Mietvertragsparteien eine einforderbare
Verpflichtung treffe, Schönheitsreparaturen durchzuführen, aber beide Teile – der Mieter
jederzeit, der Vermieter nur nach Maßgabe des Paragraphen 555 a Bürgerliches Gesetz-
buch (BGB; Erhaltungsmaßnahmen) – dazu berechtigt seien.
Foto: Martin Laessig/ALHO
den. Optisch erhält der kompakte Baukörper seine charakteris-
tische Gestalt durch vorgehängte Balkone und gebäudehohe
Rücksprünge im Eingangsbereich. Das Modell enthält flexible
Schachtsysteme und Fußbodenheizung. Das Energiekonzept
schließt einen Pellet-Brennwertkessel mit ein.
(vieh/nei/koch)
Weitere Infos zu den ausgewählten Konzepten und
dem Ausschreibungsverfahren finden Sie unter:
web.gdw.de/wohnen-und-stadt/serielles-bauen
Die vorgefer-
tigten Module
können bundes-
weit geliefert
werden.
8
28/2018
1,2,3,4,5,6,7 8
Powered by FlippingBook