Wohnungspolitische Information 32/2018 - page 6

GdW-NEWS
Mat-Nr. 06505-5540
Abgrenzung Miet- und Reisevertrag bei der Buchung eines Ferienhauses
ZAHL DER WOCHE
Prozent aller importierten Sonnenbril­
len kommen aus China. Im Jahr 2017
haben deutsche Unternehmen 52,4
Millionen Sonnenbrillen im Wert von
264,9 Millionen Euro importiert. Wie
das Statistische Bundesamt auf Basis
der Aussenhandelsstatistik weiter mit­
teilte, kamen 80,8 Prozent aller nach
Deutschland eingeführten Sonnenbril­
len aus der Volksrepublik China. Damit
war das Reich der Mitte mit 42,4 Milli­
onen Sonnenbrillen wichtigstes Liefer­
land. Auf den nächsten Plätzen folgten
Italien mit drei Millionen Stück und die
Niederlande mit insgesamt zwei Milli­
onen Stück. Zum Vergleich wurden im
Jahr 2017 aus Deutschland 19,3 Milli­
onen Sonnenbrillen imWert von 175,5
Millionen Euro exportiert.
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Umfassende Ergebnisse der großen Branchenumfrage
„Digitalisierung“ veröffentlicht
Der GdW Spitzenverband der Wohnungswirtschaft hat in den vergange­
nen Wochen die Ergebnisse einer Online-Befragung des Beratungsunter­
nehmens Analyse & Konzepte zum Thema „Digitalisierung“ in drei Teilen
veröffentlicht. Etwa 40 Prozent der im GdW organisierten Unternehmen
nahmen an der Umfrage Teil. Der erste Teil zeigt den aktuellen Stand der
Digitalisierung in der Branche. Die Chancen und Hürden der Digitalisierung
stehen im zweiten Teil der Umfrage im Fokus. Im letzten Teil beschäftigt sich
die Umfrage mit der Entwicklung von neuen Geschäftsmodellen.
(koch)
Die ausführlichen Umfrage-Ergebnisse finden Sie unter:
Recht so
„Ein Pauschalreisevertrag im Sinne des Paragraphen 651a Absatz 1 BGB
ist immer eine Gesamtheit von Reiseleistungen, also eine sogenannte
Pauschalreise. Eine Pauschalreise ist aber grundsätzlich eine Gesamtheit
von mindestens zwei verschiedenen Arten von Reiseleistungen. Geschul­
det wird neben der Unterkunft meistens der Flug und, oder die Verpfle­
gung. Hier wurde nur das Ferienhaus angeboten. Der Anbieter kümmerte
sich nicht um die Verpflegung oder die An- und Abreise. Etwas anderes gilt nur dann,
wenn der Anbieter eines Ferienhauses als Reiseveranstalter auftritt – vergleiche Urteil
des Bundesgerichtshofes vom 23. Oktober 2012 (Aktenzeichen X ZR 157/11). Bei
Wohnungen zum vorübergehenden Gebrauch ist die Vorschrift über Mietminderung
vollumfänglich anwendbar, so dass sich die Rechte bei Mängeln des Ferienhauses aus
dieser Vorschrift ergeben.“
EXPERTENMEINUNG
von Carsten Herlitz
Justiziar des GdW
Foto: Sebastian Schobbert
Wenn über ein Internetportal ein Ferienhaus angeboten wird, handelt es sich nach Ansicht
des Amtsgerichts Hamburg (Aktenzeichen 18b C 113/16) nicht um einen Reisevertrag,
sondern um reine Miete eines Objekts zur vorübergehenden Nutzung im Sinne des Para­
graphen 549 Absatz 2 Nummer 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). In dem zur Entscheidung
anstehenden Sachverhalt war der Beklagte Eigentümer eines Hauses und ließ dieses unter
einem Stichwort als Ferienunterkunft über eine gewerbliche Internetseite anbieten. Das
Ferienhaus war mangelhaft, so dass es im Hinblick auf die Ansprüche des Nutzers dar­
auf angekommen ist, ob es sich um einen Mietvertrag zum vorübergehenden Gebrauch
oder einen Reisevertrag nach Paragraph 651a BGB handelt. Das Amtsgericht wertete den
Vertrag mit Recht als einen Mietvertrag zur vorübergehenden Nutzung im Sinne des Para­
graphen 549 Absatz 2 Nummer 1 BGB.
12. August 2018, 16:35 Uhr
TV-Tipp: Reportage „Planen, bauen, leben – Die Städte der Zukunft“ im ZDF
Wer kann sich das Leben in den Städten
noch leisten? Die wachsenden Metropolen
stoßen an ihre Grenzen. Mit nachhaltigen
Konzepten wollen Städteplaner den dro­
henden Kollaps verhindern. Wir müssten
heute besser und zukunftssicherer bauen als
jemals zuvor, meint Lamia Messari-Becker,
Professorin für Gebäudetechnologie und
Bauphysik, in der neuen ZDF-Repoartage
der Reihe planet e. „Die Stadtentwicklung
muss den Menschen wieder stärker in den
Mittelpunkt stellen. Ohne einen soziokultu­
rellen Kontext ist kein Bauwerk und keine
Stadt nachhaltig“, sagt die Bauingenieurin.
Messari-Becker ist Mitglied des Sachverstän­
digenrats für Umweltfragen und berät die
Bundesregierung in Fragen der nachhaltigen
Stadtentwicklung.
(zdf/schi)
Weitere Infos zur Sendung finden Sie hier:
wie unter
e können die Sendung
auch am 12. August 2018 auch live online
anschauen unter
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