WOHNUNGSPOLITISCHE INFORMATIONEN 6/2018 - page 6

GdW-NEWS
Mat-Nr. 06505-5514
Bundesgerichtshof zu Grundsätzen der Darlegungslast bei bestrittener
Heizkostenabrechnung und Umfang einer Belegeinsicht
ZAHL DER WOCHE
Prozent der Erwerbslosen in Deutsch-
land lebt unter der Armutsschwelle.
Damit zählen die Erwerbslosen in
Deutschland zu einer der beson-
ders von Armut gefährdeten Bevöl-
kerungsgruppen. In anderen Staaten
der Europäischen Union (EU) griffen
die Sozialsysteme, wie das Statistische
Bundesamt mitteilte, scheinbar bes-
ser: Deutlich seltener armutsgefähr-
det waren Erwerbslose zum Beispiel in
Finnland (37 Prozent), Frankreich (38
Prozent) oder in Italien (46 Prozent).
2016 galten in Deutschland 16,5 Pro-
zent der Bevölkerung als armutsge-
fährdet. Somit mussten 13,4 Millionen
Menschen trotz staatlicher Sozialleis-
tungen mit weniger als 60 Prozent des
mittleren Einkommens der Gesamtbe-
völkerung auskommen. Die Armuts-
gefährdungsquote stagniert seit 2012
oberhalb der 16-Prozent-Marke. In
absoluten Werten lag die Armutsge-
fährdungsgrenze 2016 in Deutschland
für eine alleinlebende Person bei 1.064
Euro netto im Monat, für eine Familie
mit zwei Kindern unter 14 Jahren bei
2.234 Euro netto im Monat.
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Die GroKo-Messlatte ist gelegt: 1,5 Millio-
nen Neubauwohnungen bis 2021. Damit
ist klar: Deutschland braucht einen Neustart
des Wohnungsbaus – in diesem Jahr, jetzt.
Dazu müssen alle an einen Tisch: Bund +
Länder + Kommunen. Und genau das pas-
Recht so
„Die Entscheidung des BGH fasst im Ergebnis eine allgemeine Lebens-
weisheit zusammen: ‚Wer etwas haben möchte, muss hierfür auch etwas
tun‘. An diesem Grundsatz orientiert sich auch die prozessual festgelegte
Beweislastverteilung und gilt für Käufer oder Verkäufer genauso wie für
Mieter oder Vermieter. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz besteht
nur dann, wenn derjenige, der etwas haben möchte, die Tatsachen zur
Untermauerung seines Vortrags nicht haben kann, sondern nur und ausschließlich
der Anspruchsgegner. Insgesamt aber muss derjenige, der etwas haben will, am Ende
der Beweiswürdigung in Führung liegen. Ein Unterschieden reicht ihm nicht, sondern
nur dem Gegner. Insofern ist zunächst und in den Grenzen des Rechtsmissbrauchs
nur ein einfaches Bestreiten des Mieters bei einer Heizkostenabrechnung notwen-
dig. Jetzt wäre der Vermieter gefordert, um seinen Anspruch zu untermauern. Diese
Beweislastregel haben die Vorinstanzen missachtet.“
EXPERTENMEINUNG
von Carsten Herlitz
Justiziar des GdW
Foto: Sebastian Schobbert
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat einen ihm zur Entscheidung vorgelegten Sachverhalt
genutzt, um nochmals auf Grundsätze zur Verteilung der Darlegungs- und Beweislast und
die Verpflichtungen des Vermieters auf Gewährung einer Beleg-einsicht im Zusammen-
hang mit der jährlichen Betriebskostenabrechnung hinzuweisen (BGH Urteil vom 7. Feb-
ruar 2018 – VIII ZR 189/17). Bei einer Nachforderung von Betriebskosten, die der Mieter
aufgrund entsprechender Vereinbarung zu tragen hat (§ 556 Absatz 1 Satz 1 BGB), liegt
die Darlegungs- und Beweislast für die erhobene Forderung, also für die richtige Erfas-
sung, Zusammenstellung und Verteilung der angefallenen Betriebskosten auf die einzelnen
Mieter, beim Vermieter. Insofern sei es verfehlt, den Beklagten als Mieter die Verpflichtung
aufzuerlegen, „objektiv nachvollziehbare Anhaltspunkte“ vorzutragen, aus denen sich eine
Unrichtigkeit der ihnen in Rechnung gestellten Verbrauchswerte ergeben würde. Es gehöre
weiter zu einer vom Vermieter vorzunehmenden ordnungsgemäßen Abrechnung, dass er
dem Mieter auf dessen Verlangen zusätzlich die Einsichtnahme in die Abrechnungsunter-
lagen ermögliche, soweit dies etwa zur sachgerechten Überprüfung der Nebenkostenab-
rechnung oder zur Vorbereitung etwaiger Einwendungen erforderlich ist.
Quelle: WPD relations
1. März 2018, Berlin
Wohnungsbau-Tag 2018
siert auf dem 10. Wohnungsbau-Tag in
Berlin: Die Bundesbauministerin trifft auf
Ministerpräsidenten und Oberbürgermeis-
ter. Und sie alle treffen auf das Problem
Wohnungsmangel. Und darauf, dass mit
einigen Dingen Schluss gemacht werden
muss.
Auf dem 10. Wohnungsbau-Tag werden
die neuen Ziele und Pläne rund um das
Thema Wohnungsbau vorgestellt und
diskutiert. Der Spitzenverband der Woh-
nungswirtschaft GdW lädt gemeinsam mit
dem Verbändebündnis Wohnungsbau in
die nordrein-westfälische Landesvertretung
in Berlin ein. Neben der Präsentation der
neuen Studie „Fakten-Check 2018 – Die
Wahrheit zum Wohnungsbau“ diskutie-
ren Experten aus Wissenschaft und Politik.
(burk/kosch/schi)
Einladung und Anmeldeformular zum
Download gibt es hier:
weitere Infos zur Veranstaltung unter
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