WOHNUNGSPOLITISCHE INFORMATIONEN 6/2018 - page 2

BUNDESPOLITIK
treiben wollen, das Handwerk zu legen.
Leidtragende sind nun gerade die Woh-
nungsunternehmen, die bezahlbaren
Wohnraum für die Mieter bereitstellen.
Einige Schlaglichter aus den Vereinbarungen
und die Wertung der Wohnungswirtschaft:
Miete
Mietpreisbremse verschärfen –
Vormiete offen legen
Künftig sollen Vermieter die Vormiete offen
legen müssen. Dadurch erhoffen sich die
Koalitionäre mehr Transparenz am Woh-
nungsmarkt. „Dies wird bürokratischen
Aufwand bedeuten. Wir appellieren, die-
sen so gering wie möglich zu halten.
Ansonsten ist das ein Instrument, welches
den Wohnungsunternehmen und den Mie-
tern nicht schadet. Es löst allerdings auch
die Probleme am Wohnungsmarkt nicht.“
Man kann es drehen und wenden wie
man möchte, die Mietpreisbremse bleibt
das falsche Mittel, um mehr bezahlbaren
Wohnraum für alle zu schaffen“, so der
GdW-Chef. Anreize für bezahlba-
ren Wohnungsbau seien hier das
probate Mittel, auf welches man
sich fokussieren müsse.
Modernisierungsumlage absenken,
Kappungsgrenze einführen
Kritisch betrachtet die Wohnungswirtschaft
das Vorhaben, die Modernisierungsumlage
von 11 auf acht Prozent zu senken und eine
Kappungsgrenze einzuführen. Demnach soll
die monatliche Miete nach einer Moderni-
sierung um nicht mehr als drei Euro pro
Quadratmeter innerhalb von sechs Jahren
steigen dürfen. „Wir gehen völlig konform
mit dem Anliegen der Politik, die ‚schwar-
zen Schafe‘, die durch Luxusmodernisierun-
gen ihre Mieter aus dem Haus drängen wol-
len, einzuschränken“, so Gedaschko. Die
Modernisierungsumlage nun aber durch
zwei Regelungen so unverhältnismäßig
stark zu beschneiden, hält der GdW-Chef
für falsch. „Bei einer allgemeine Kappungs-
grenze von drei Euro hätte eine Absenkung
des Prozentsatzes um zwei Prozentpunkte
gereicht. Zudem ist der Zeitraum von sechs
Jahren mindestens ein Jahr zu lang ange-
setzt. Hier entsteht ein unnötiges Risiko für
den Klimaschutz in Deutschland, da gerade
viele der Wohnungsunternehmen, die
bezahlbaren Wohnraum anbieten, geplante
Modernisierungsprojekte nicht mehr wie
geplant umsetzen können.“ Der GdW-Chef
appellierte an die Politik, über eine
Kopplung der Modernisierungs-
umlage an den Zinssatz nachzu-
denken.
Qualifizierter Mietspiegel
Zudem soll der Bindungszeitraum für einen
qualifizierten Mietspiegel von zwei auf drei
Jahre verlängert werden, um den Mietan-
stieg zu dämpfen. Eine Verlängerung des
Bindungszeitraums von zwei auf drei Jahre
wird allerdings weder zu einer Kostenredu-
zierung für die Kommunen führen, noch
den Mietanstieg begrenzen. Eine Verlänge-
rung des Bindungszeitraums – egal
an welcher Stelle – wird zu höhe-
ren Preissprüngen bei Mietern füh-
ren und Investitionen blockieren.
Bauen
Soziale Wohnraumförderung weiter-
führen
Die Wohnungswirtschaft begrüßt aus-
drücklich, dass der Bund nach den Plänen
der Koalitionäre auch über 2019 hinaus
sozialen Wohnungsbau unterstützen soll.
Hierfür sollen mindestens zwei Milliar-
den Euro investiert werden. Dafür ist eine
Grundgesetzänderung nötig. „Das ist ein
wichtiges Signal für die Wohnungsmärkte
in Deutschland“, erklärte Gedaschko. Nun
komme es darauf an, dass die Länder nach
der Zuweisung der Mittel durch den Bund
dieses Geld kofinanzieren. Auch sollten sie
die kürzlich im Rahmen einer Bund-Län-
der-Vereinbarung bereit gestellten Gelder
aus der erhöhten Umsatzsteuerumlage für
den Wohnungsbau einsetzen. „Wenn diese
Möglichkeiten gebündelt werden, erwar-
ten wir den dringend notwendi-
gen Schub für den sozialen Woh-
nungsbau in Deutschland“, so der
GdW-Chef.
Anreize für Wohnungsbau setzen
Grundsätzlich positiv wertet die Woh-
nungswirtschaft die Pläne der Koalitio-
näre, eine zeitlich befristete steuerliche
Sonderabschreibung für den bezahlbaren
Wohnungsbau einzuführen, wobei dies
die dringend erforderliche Anhebung der
Normalabschreibung auf drei Prozent nicht
ersetzt. „Gefährlich wäre jedoch eine zu
starke räumliche Begrenzung, da diese
Fokussierung in den Hotspots nur zu mas-
siv steigenden Preisen führt. Deutlich bes-
ser wäre die dringend erforderliche Anhe-
bung der linearen Abschreibung“, erklärte
der GdW- Präsident. Notwendig sei auch,
dass den Wohnungsunternehmen als Alter-
native eine Investitionszulage
gewährt wird, denn sie können
eine Sonderabschreibung in aller
Regel nicht nutzen.
Die Koalitionäre wollen bestimmte Unter-
nehmensformen von einem speziellen
KfW-Bürgschaftsprogramm profitieren
lassen. Diese Entwicklung sieht die Woh-
nungswirtschaft als rechtlich unzulässig an.
„Eine Förderung darf nicht von bestimmten
Unternehmensformen abhängig gemacht
werden. Entscheidend ist das Verhalten des
jeweiligen Unternehmens und seine Akti-
vitäten für den bezahlbaren Wohnraum in
Deutschland“, so Gedaschko.
Der GdW-Präsident appellierte darüber
hinaus noch einmal, auch den Wettlauf
bei der Grunderwerbsteuer zu beenden.
Besonders das Thema Grundstücke sei in
diesem Zusammenhang entscheidend. Die
Absicht der Koalitionspartner, Grundstücke
des Bundes für Wohnbauflächen günstig
bereitzustellen, ist hier ein wichtiger Schritt.
Dies würde bedeuten, dass neben den
Grundstücken der BIMA auch beispiels-
weise die Grundstücke des Bundeseisen-
bahnvermögens BEV umfasst wären.
Die Pläne der Koalitionäre, eine Grundsteuer
C einzuführen, um den Kommunen das
Recht einzuräumen, ungenutztes Bauland
durch stärkere Besteuerung zu aktivieren,
sind zu begrüßen. Bei der Reform ist aber
eine generelle Besteuerung auf der Grund-
lage von Bodenrichtwerten abzulehnen.
Energie
Gebäudesanierung fördern
Die Wohnungswirtschaft begrüßt, dass die
aktuell geltenden energetischen Anforde-
rungen an den Wohnungsneubau und den
Bestand weiter gelten sollen. Eine Umstel-
lung der gesetzlichen Anforderungen
auf CO
2
-Emissionen soll geprüft werden.
Damit wurden zwei wichtige Forderungen
der Wohnungswirtschaft umgesetzt. Der
GdW begrüßt darüber hinaus die Ergeb-
nisse der AG Umwelt, Klima und Energie.
Die Verhandler haben beschlossen, zur
Erreichung der Klimaziele das sogenannte
Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 voll-
ständig umzusetzen. „Die darin enthal-
tene steuerliche Förderung für energetische
Gebäudesanierung und die Beseitigung der
steuerlichen Hemmnisse für Wohnungsun-
ternehmen bei der Stromerzeugung sind
positive Schritte, um das Klimaziel 2030 zu
erreichen“, so Gedaschko. Entscheidend
sei aus Sicht der Wohnungswirtschaft aber,
dass die Unternehmen über eine Investi-
tionszulage ein wirkungsvolles
Anreizinstrument erhalten, um
die energetische Modernisierung
sozialverträglich voranzutreiben.
Städte
Städtebauförderung verstetigen
Der GdW begrüßt ausdrücklich die Absicht
der Koalitionäre, die Städtebauförderung
auf hohem Niveau fortzuführen. „Die Städ-
tebauförderung hat in der Vergangenheit
wesentlich dazu beigetragen, einen stabi-
len Wohnungsmarkt und attraktive Wohn-
quartiere in Deutschland zu schaffen.
Gerade in Schrumpfungsregionen sorgt
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