Wohnungspolitische Informationen 7/2018 - page 6

GdW-NEWS
Mat-Nr. 06505-5515
Keine Kostentragungspflicht des Geschäftsführers bei Beurkundungen für
die Gesellschaft
ZAHL DER WOCHE
Milliarden Euro betrug die Grund-
steuer im Kassenjahr 2016. Wie das
Statistische Bundesamt weiter mit-
teilte, war die Grundsteuer damit eine
der wichtigsten Einnahmequellen der
Kommunen. Das Volumen entspricht
6,6 Prozent der Gesamteinnahmen.
Insgesamt ergab sich für die Kom-
munen in Differenz der Einnahmen
und der Ausgaben im Jahr 2016 ein
Überschuss von rund drei Milliarden
Euro. Wird der Überschuss durch die
Ausgaben dividiert, zeigt sich, dass
die Einnahmen der kreisfreien Städte
und kreisangehörigen Gemeinden im
Jahr 2016 die Ausgaben um nur 1,6
Prozent überstiegen. Ohne die Grund-
steuereinnahmen wären also 5,1 Pro-
zent der Ausgaben nicht durch Ein-
nahmen gedeckt gewesen. Die damit
verbundenen kommunalen Leistungen
müssten eingespart oder aus anderen
Quellen finanziert werden.
12,2
Die gesamtwirtschaftliche Lage in Deutschland –
GdW Information 155 erschienen
Recht so
„Das LG Köln lehnte eine entsprechende Kostentragungspflicht des
Geschäftsführers zu Recht ab. Der Geschäftsführer hat in seiner Funk-
tion als gesetzlicher Vertreter der GmbH gehandelt. Er war insofern kein
Auftraggeber des Notars im Sinne des § 29 GNotKG. Der Geschäftsfüh-
rer hat vielmehr die GmbH bei der Vergabe des Auftrages an den Notar
vertreten. Insofern ist allein die vertretene GmbH Kostenschuldnerin. Der
Geschäftsführer war ferner kein Urkundsbeteiligter im Sinne von § 30 GNotKG. Nach
dieser Norm hat zwar prinzipiell derjenige die Kosten zu tragen, dessen Erklärung
beurkundet wird. Der Geschäftsführer hat jedoch hinsichtlich des Gesellschafterbe-
schlusses und der Handelsregisteranmeldung keine eigene Erklärung abgegeben,
sondern eine Erklärung der Gesellschafterversammlung.“
EXPERTENMEINUNG
von Dr. Matthias Zabel
GdW-Referent „Recht“
Foto: GdW, Urban Ruths
Wie das Landgericht (LG) Köln im letzten Jahr entschieden hat (Az.: 1 T 66/15), kann der
Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) nicht zur Tragung von
Kosten, die im Zusammenhang mit der Beurkundung eines Gesellschafterbeschlusses und
einer Handelsregisteranmeldung entstanden sind, durch den beurkundenden Notar her-
angezogen werden. Im vorliegenden Fall forderte der beurkundende Notar den Geschäfts-
führer persönlich zur Zahlung der entstandenen Notarkosten auf, nachdem über das Ver-
mögen der GmbH das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Der Geschäftsführer lehnte eine
entsprechende Zahlungspflicht ab. Im darauffolgenden Rechtsstreit gab das LG Köln dem
Geschäftsführer Recht. Er sei weder Kostenschuldner im Sinne des Gerichts- und Notarkos-
tengesetzes (GNotKG), noch sei er ein sonstiger Urkundsbeteiligter im Sinne des GNotKG.
Insofern komme eine Haftung im Sinne von §§ 29, 30 GNotKG nicht in Betracht.
Quelle: GdW
Zum Jahresauftakt hat der
Spitzenverband der Woh-
nungswirtschaft GdW eine
kurze Zusammenfassung der
Einschätzungen zur aktuellen
Wirtschaftslage in Deutsch-
land veröffentlicht. Die deut-
sche Wirtschaft ist auch 2017
kräftig gewachsen. Seit nun-
mehr acht Jahren wächst das
Bruttoinlandsprodukt (BIP)
kontinuierlich. Im Jahr 2017 legte das preis-
bereinigte Bruttoinlandsprodukt nach ersten
Berechnungen des Statistischen Bundesamtes
um 2,2 Prozent zu. Dies ist der stärkste Anstieg
seit sechs Jahren. Wachstumsimpulse kamen
2017 vom Konsum und den Investitionen, vor
allem dem Wohnungsbau. Die Grundstücks-
und Wohnungswirtschaft steigerte ihre Wert-
schöpfung um 1,4 Prozent – deutlich mehr als
im Vorjahr. 2016 war sie lediglich um 0,8 Prozent gewachsen. Die Zahl der Wohnungs-
baugenehmigungen ist 2017 allerdings deutlich gesunken. Im Jahr 2017 dürften nach
letzten Schätzungen Genehmigungen für rund 349.000 neue Wohnungen auf den Weg
gebracht worden sein. Dies entspricht einem Rückgang um sieben Prozent gegenüber
dem Vorjahr. 2016 hatten die Baugenehmigungen dagegen fast um ein Fünftel zugelegt.
Für 2018 wird nur ein geringer Anstieg erwartet. Die Baufertigstellungen vollziehen die
Dynamik bei den Baugenehmigungen mit einer zeitlichen Verzögerung von ein- bis einein-
halb Jahren nach. 2017 werden die fertig-
gestellten Wohnungen deshalb noch durch
den vorausgegangenen Genehmigungs-
boom geprägt sein. Mit rund 319.000 fer-
tig gestellten Wohnungen steigt die Zahl
der neu errichteten Einheiten nochmals um
15 Prozent. Im laufenden Jahr 2018 dürfte
die Dynamik bei den Wohnungsfertigstel-
lungen deutlich zurückgehen, so dass die
Zahl der neu errichteten Wohnungen 2018
auf etwa 326.000 Wohnungen wachsen
könnte.
(schra/schi)
Die GdW Information 155 finden Sie zum
kostenfreien Download unter diesem Kurz-Link:
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